Urlaub nur Verkürzt genehmigt - Muss ich das akzeptieren?

26. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
berliner-micky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub nur Verkürzt genehmigt - Muss ich das akzeptieren?

Hallo

Ich sollte meinen Resturlaub umbedingt in diesem Jahr nehmen. Nun mit Absprache meiner Fialleitung habe ich meine Termine im Dezember eingereicht 14 Tage (12 Urlaubstage).
Nun wurde mir mitgeteilt das ich 3 Tage davon nicht genehmigt bekomme, der Rest sei genehmigt!

Muss ich denn jetzt den verkürzten Urlaub nehmen! Oder kann ich auf Änderung bestehen, das ich den Urlaub auch so bekommen wie ich ihn hätte! z.b. 2 Wochen am Stück oder 2 mal eine Woche dann halt nur im neuen Jahr in den ersten 3 Monaten!

Vielen Dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Haben Sie in diesem Jahr schon mind. 12 Tage Urlaubstage hintereinander?

Wenn nein, steht Ihnen nach § 7 BUrlG Absatz 2 die 12 Tage ohne Unterbrechung zu.

Im andern Fall wird es schwieriger, da der AG u.U. dringende betriebliche Gründe haben könnte, die dagegen sprechen würde.

Trotzdem, auch wenn man im Recht ist, muss der Urlaub genehmigt sein. Im Notfall müsste man Klage zum Arbeitsgericht erheben. Aber ob das ratsam ist, bezweifel ich. Ist Ihnen dieser Urlaub so wichtig, haben Sie ihn schon komplett verplant?

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Es ist freilich ein Widerspruch, einerseits von dir zu verlangen, dass du deinen Urlaub in diesem Kalenderjahr noch nimmst, ihn dir dann aber nicht vollständig und wunschgemäß zu gewähren. Vielleicht setzt sich ja auch dein Filialleiter dafür ein, dass der Rest auch noch genehmigt wird.
Ansonsten kann der AG natürlich aus betrieblichen Gründen Urlaubswünsche ganz oder teilweise verweigern - was hier aber eher fragwürdig zu sein scheint.

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#3
 Von 
berliner-micky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten!
Nein hatte noch keine 12 Tage am Stück in diesem Jahr! Könnte dann drauf bestehen ja, aber darum geht es mir gar nicht! Filialleitung wird sich nicht dafür einsetzten, die hat mich ja dazu gedrängt und sagte die Termine würden passen!


Mir geht es hauptsächlich darum, muss ich es hinnehmen das mein Urlaub nicht so genehmigt wird wie ich ihn beantragt habe! Ob nun Resturlaub oder auch mal der ganze Jahresurlaub!
Also können einfach Tage gestrichen werden und dann muss ich den Rest der übrig bleibt so nehmen da mir dieser genehmigt wurde?

Wenn es aus betrieblichen Gründen ist okay, doch kann ich dann nicht darauf bestehen meinen Urlaub an anderen Tage zusammen zu nehmen. Oder halt eine Woche in dem Monat eine andere etwas später, halt sowie es mir passen würde und in der Firma!

Finde es nicht okay einfach einen Teil zu genehmigen ohne mich zufragen, ob ich dann lieber andere Tage hätte!

Ich hoffe ihr versteht was ich meine, nehme die Anzahl der Tage aus bestimmten Gründen.

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ja, wenn es gute Gründe für die Nichtgewährung einzelner Urlaubstage gibt, dann muss man das so hinnehmen. Es könnten diverse Gründe in Frage kommen, sei es daß an diesen Tagen schon zu viele andere Kollegen im Urlaub sind oder sonst was.

Grundsätzlich soll(!) natürlich auf die Wünsche des Arbeitnehmers Rücksicht genommen werden, aber das ist halt nicht immer machbar (daher "soll" und nicht "muss").

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

/// ... muss ich es hinnehmen ...

Um auch das zu sagen: Hinnehmen musst du diese Entscheidung nicht, du kannst sie vom Arbeitsgericht überprüfen lassen.
Freilich ist es eine hübsche Idee, dass der AG herkommt und fragt, ob es nicht vielleicht auch ein wenig anders ... Hübsch, aber nicht realistisch: der AG sagt Ja oder Nein zum Urlaubswunsch; bei einem Nein kann AN einen neuen Antrag stellen - für einen anderen Zeitraum.
Die 3 Tage muss der AG dir dann natürlich im kommenden Jahr gewähren. Irgendwann muss er ..

-- Editiert von blaubär+ am 28.10.2017 09:23

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#6
 Von 
berliner-micky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmals,
ich will ja nicht klagen.
Nur weiß einer von euch ob ich einfach bei meinem Arbeitgeber drauf bestehen kann oder einen Antrag stellen kann das ich meine Urlaubstage ändern möchte auf Grund der nicht kompletten/nach meinen Wünschen genehmigten Daten?
So das ich dann andere Termine bekomme die passen?
Ich will ja nicht auf meine beantragten Termine bestehen, sondern nur sie gerne so haben wie es passt! Im großen und ganzen würde es mir reichen 1 Woche im diesen und 1 Woche in den ersten drei Monat im neuen Jahr am Stück! Sogar wann ist mir fasst egal nur am Stück halt!

Bräuchte keinen Urlaub am Anfang des Jahres und will keinen neuen verwenden um eine Woche voll zu bekommen! Bei uns wird 7 Tage die Woche gearbeitet, was bringen mir das 3 Tage, habe ab zu schon zwei und da sind 3 Tage kein Urlaub!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wie gesagt, "bestehen" werden Sie nicht können, aber natürlich immer mit dem AG verhandeln, wenn Sie es nicht einklagen wollen, wie balubär anmerkte. Beantragen können Sie auch alles, was Sie wollen, klar. Nur entsprochen werden muss dem halt nicht zwangsläufig.

Es hindert Sie allerdings nichts daran, mit einem neuen Vorschlag zum AG zu gehen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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