Urlaub mit Mängeln

4. Juli 2001 Thema abonnieren
 Von 
Marko
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub mit Mängeln

Guten Tag,

nach einem relativ schönen Urlaub, der allerdings über die komplette Zeit ohne versprochene Klimaanlage auszuhalten war, stellt sich mir jetzt die Frage, wie und bis wann ich eine Beschwerde bei meine Reiseunternehmen einreichen muss.

Hat jemand schon einmal Erfahrungen hierzu sammeln können. Wie sieht ein rechtlich korrektes Schreiben aus und welche Punkte müssen eingesetzt sein?

Für die Antwort bedanke ich mich jetzt schon recht herzlich!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sling
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Marko,

schau doch mal unter

http://www.123recht.net/article.asp?a=33

da findest du alles. Unter anderem die Frankfurter Tabelle, aus der scih ergibt, dass man unter Umständen 10-20% Minderung geltend machen kann, falls die Klimaanlage fehlt.
Ganz wichtig ist jedoch, den Mangel bei der Reiseleitung vor Ort gerügt zu haben. Aber alles weitere kannst Du ja selbst nachlesen.
Die Erfahrung zeigt, dass Reiseveranstalter sich sehr kulant zeigen, wenn man nicht gleich die ganze Reisesumme zurückfordert. Oftmals werden auch Gutscheine für kommende Urlaube ausgegeben.

Viel Erfolg,
sling.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Piechotta
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,

muß man denn einen Gutschein akzeptieren?
Oder kann man auch auf Bares verlangen??

Gruß Marek

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Travelagent
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 56x hilfreich)

.....man kann bares verlangen.

allerdings in diesem fal nur, wenn man bereits gegenüber der reiseleitung das fehlen der klimaanlage reklamiert hat.
hat man dem veranstalter keine möglichkeit zur "abhilfe" gegeben, hat man keinen anspruch nach reiseende, dann wäre es eine reine kulanzsache.

cheers
travelagent

1x Hilfreiche Antwort

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