Guten Morgen!
Ich bitte um eure Hilfe. Wir sind mit meinen Eltern und unserem Kleinkind und unserem Säugling in einem Ferienhaus mit Pool. Wir haben über das Internet gebucht. Allerdings konnten wir kein Haus auswählen, sondern nur die Hauskategorie. Jetzt ist es so, dass wir ein Raucherhaus zugeteilt bekommen haben. Auf der Internetseite war nicht ersichtlich,dass es auch Raucherhäuser sind.
Nun wurde in diesem Haus bereits so viel geraucht, dass Wände und Stromkabel gelb verfärbt sind vom Nikotin und es überall im Haus, außer im Poolbereich, nach kaltem Zigarettenqualm riecht. Das ist für uns ein unzumutbarer Zustand, zumal wir mit zwei Kindern hier wohnen. Wir haben versucht den Sachverhalt mit der Eigentümerfirma des Hauses zu klären. Dies führte jedoch zu keinem Erfolg. Zitat einer Mitarbeiterin: "Auch wenn Raucher heutzutage immer mehr reglementiert werden, muss man trotzdem davon ausgehen, dass es ein Raucherhaus ist, auch wenn diese Information nicht angegeben wurde." Wenn wir vorher gewusst hätten, dass in diesem Haus geraucht wurde, hätten wir es nicht gebucht. Ich kann die Argumentation nicht nachvollziehen. Schließlich darf man mittlerweile weder in Restaurants rauchen und selbst in der eigenen Wohnung ist es eingeschränkt, wenn man den Nachbarn über die Maßen belästigt. Der ewige Zigarttengeruch sorgt bei mir für Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlaflosigkeit. Nachts ist es besonders schlimm. Die Fenster im Schlafzimmer können wir nämlich nicht öffnen, weil dann die Heizung anspringt und zusätzlichen Lärm und Gestank produziert. Der Kommentar der Eigentümerfirma dazu war, dass wir ein Tuch um den Thermostat wickeln sollen, das hat leider nicht funktioniert. Aber gegen den Zigarettengeruch sollten wir ja auch Febreze sprühen.
Ich möchte mich nun noch einmal mit der Firma in Verbindung setzen und hoffe von euch auf schlagkräftige Argumente. Die Dame am Telefon ist nämlich natürlich bestens geschult darin, Kundenbeschwerden abzuwiegeln.
Vielen, vielen Dank schon mal!
Annelies
-- Editiert von Ana13 am 30.11.2017 04:20
Urlaub im Raucherhaus als Nichtraucher
30. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 30. November 2017 | 04:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub im Raucherhaus als Nichtraucher
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. November 2017 | 10:26
Von
Status: Weiser (16976 Beiträge, 5890x hilfreich)
Habt ihr danach gefragt?ZitatWenn wir vorher gewusst hätten, dass in diesem Haus geraucht wurde, hätten wir es nicht gebucht. :
Tut mir leid, mir fallen keine Argumente ein die für dich sprechen würden.ZitatIch möchte mich nun noch einmal mit der Firma in Verbindung setzen und hoffe von euch auf schlagkräftige Argumente. :
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass dieses Ferienhaus in D steht und du über eine deutsche Firma oder direkt dort gebucht hast.
Oder hat du evtl. einen Wellnessurlaub gebucht? Dazu würde es dann bereits ein Urteil geben, dass dabei ein "stinkendes" Raucherzimmer einen Mangel darstellen würde. Bei einem Ferienhaus gehe ich aber nicht davon aus.
-- Editiert von -Laie- am 30.11.2017 10:27
#2
Antwort vom 30. November 2017 | 12:13
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Hallo,
nur dann, wenn vor Buchung vom Vermieter zugesichert worden waere, dass Sie ein Ferienhaus mieten, in dem 'Rauchen' verboten ist, wuerde darauf ein Anspruch bestehen.
Die Eigenschaft 'Nichtraucher-Ferienhaus' wurde Ihnen also im Rahmen des Mietvertrages nicht zugesichert und kann deshalb nicht eingefordert werden.
Solche Eigenschaften sollte man vor Buchung klaeren!
Viele Gruesse
bernardoselva
Und jetzt?
Schon
267.886
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten