Urlaub genehmigt? Und im Nachhinein streichen?

28. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)
Urlaub genehmigt? Und im Nachhinein streichen?

Hallo zusammen,

mal folgende Frage.
Nehmen wir an, AN ist seit etwa 7 Jahren beim AG beschäftigt.
Es wird immer eine Jahresurlaubsplanung erstellt. Zusätzlich werden schriftliche urlaubsanträge abgegeben.
Auf diesen urlaubsanträgen steht, dass ein Urlaub als genehmigt gilt, wenn er nicht innerhalb von 5 Tagen schriftlich abgelehnt wird.

AN hat in den 7 Jahren eigentlich fast nie urlaubsanträge zurück bekommen. Auch nicht, wenn sie genehmigt waren. Vielleicht zwei, drei mal.

Jetzt hat AN am 15.01. einen Urlaubsantrag per eMail (eingescanned, nachweisbar) für Ende Mai abgeschickt und, wie eigentlich gewohnt, nichts mehr gehört.
Anfang dieser Woche wurde der Urlaub dann abgelehnt, nach 9 Wochen. AN war aus der Gewohnheit und durch den o.g. Satz davon ausgegangen, dass alles ok ist.

Urlaub ist gebucht, ein runder Geburtstag liegt an. Einladungen sind gedruckt, Partyraum, DJ, Essen bestellt... teilweise angezahlt.
Das alles soll jetzt zum teufel sein.

Ist das so rechtens?
AN kann das einfach nicht fassen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17387 Beiträge, 6474x hilfreich)

Nein, rechtens kann das wohl kaum sein. Es wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als ein Eilantrag an das Arbeitsgericht, die Ablehnung des Arbeitgebers gerichtlich ersetzen zu lassen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119689 Beiträge, 39760x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Es wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als ein Eilantrag an das Arbeitsgericht, die Ablehnung des Arbeitgebers gerichtlich ersetzen zu lassen.

Zuvor sollte man aber mal überlegen, wie man bei Bedarf den Zeitpunkt der Zustellung nachweisen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nein, rechtens kann das wohl kaum sein. Es wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als ein Eilantrag an das Arbeitsgericht, die Ablehnung des Arbeitgebers gerichtlich ersetzen zu lassen.


Blöde Frage aber warum muss man denn immer gleich mit Gericht drohen??
Vielleicht erstmal mit dem AG reden und erklären, was Sache ist und das schon alles gebucht ist.
Er wird zwar nicht begeistert sein, aber evtl nachgeben...

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#4
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zuvor sollte man aber mal überlegen, wie man bei Bedarf den Zeitpunkt der Zustellung nachweisen könnte.


Das wäre kein Problem, denn AN hat das ganze per eMail hausintern verschickt, mit aussagekräftigem Titel, eMail Text, sowie angehängten PDF Dokumenten und hat sich selbst auch noch in den CC gesetzt.
Die Mail liegt AN vor.

Zitat (von bellybutton123):
Blöde Frage aber warum muss man denn immer gleich mit Gericht drohen??
Vielleicht erstmal mit dem AG reden und erklären, was Sache ist und das schon alles gebucht ist.
Er wird zwar nicht begeistert sein, aber evtl nachgeben...


Wie die Konsequenzen und Maßnahmen aussehen, ist erst mal noch nebensächlich. Wichtig für die Strategie ist in erster Linie derzeit erst mal die rechtliche Betrachtung. Es wäre sehr peinlich, wenn AN jetzt mit voller Selbstsicherheit in ein Gespräch geht und ihm dann dargelegt wird, dass er sich seine Meinung sonst wo hinstecken kann.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Was haben wir? Wir haben offensichtlich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, binnen einer Frist von 5 Tagen über ein Urlaubsgesuch zu entscheiden, andernfalls gilt der Urlaub als bewilligt. Der Urlaub des Fragestellers war also bewilligt, er konnte planen und auch finanziell investieren. Natürlich kann es mal dazu kommen, dass im Nachhinein wegen dringender betrieblicher Belange ein Urlaub widerrufen werden muss. Dann hat aber der Arbeitgeber nicht nur eine sehr gute Begründung zu liefern, er hat auch jedweden finanziellen Schaden, der durch die Urlaubsstornierung entstanden ist, zu zahlen. Und das dürfte hier ja ganz erheblich sein. Das ist meine Einschätzung der Rechtslage.

Was tun? Klagen ist blöd, man will ja da noch weiter arbeiten und bisher scheint das mit der Urlaubsplanung ja auch gut geklappt zu haben. Ich würde das Gespräch suchen. Darlegen, dass es sich um einen runden Geburtstag handelt, darlegen, was Du alles geplant hast und eben auch die finanzielle Seite darlegen. Und den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Du im Falle des Festhaltens an der Urlaubsstreichung Deinen Schaden natürlich geltend machen wirst. Das ist doch eine Verhandlungsbasis für Dich, die recht solide ist.

wirdwerden

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#6
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Gibt es einen Betriebsrat?
Falls ja gibt es eine BV, wo das Procedere z.B. die Erstellung des Jahresurlaubsplanes festgelegt ist?

Ist die Beantragung des Urlaubes per Urlaubsschien per EMail üblich bei Euch? oder wird normalerweise der Orginal Antrag gefordert?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119689 Beiträge, 39760x hilfreich)

Zitat (von XxBombermanxX):
Es wäre sehr peinlich, wenn AN jetzt mit voller Selbstsicherheit in ein Gespräch geht und ihm dann dargelegt wird, dass er sich seine Meinung sonst wo hinstecken kann.

Das ihn der AG genau das mitteilt, wird auch die schönste Sammlung von §§ und Urteilen nicht verhindern können ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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