Urlaub, 400 Euro Basis, rückwirkend?

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Miguelita
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub, 400 Euro Basis, rückwirkend?

Hallo liebe Community,

habe vor kurzem erfahren das mir als 400Euro Kraft bezahlter Urlaub zusteht. Habe dank eurem Forum auch die rechtliche Grundlange (BUrlG) gefunden.

Ich arbeite seit Juli 2008 auf 400,- Basis in einem Betrieb. Habe seit jeher keinen Urlaub in Anspruch genommen, habe auch keinen Arbeitsvertrag. Da ich schon im Vorfeld in diesem Betrieb ehrenamtlich gearbeitet habe, war das Vertrauensverhältnis so groß dass ich mir über ein nicht-bestehenden Arbeitsvertrag keine Gedanken machen mußte. (ist alles angemeldet, bekomme natürlich auch Abrechnungen)

Nun meine Frage: Laut BUrlG muss der Urlaub in einem Kalenderjahr abgegolten werden. § 7 Abs 3 ermöglicht es mir den Urlaub im nächsten Kalenderjahr zu nehmen "wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.".

Was könnten solche Gründe sein? Und könnte ich unter Umständen auch Urlaubsansprüche aus 2008 geltend machen?

Vielen Dank im Voraus,

Miguelita

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6 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie haben einen Arbeitsvertrag, der kann auch mündlich abgeschlossen worden sein.

Im Gesetz steht, dass der Urlaub übertragen werden kann, nicht genommen.
Und die Übertragung des Urlaubs hätte im vergangenen Jahr beantragt werden müssen.

http://www.focus.de/D/DB/DBX/DBX33/DBX33A/DBX33A10/dbx33a10.htm

Ein Grund wäre z.B., dass ein Urlaubsantrag abgelehnt wurde mit der Begründung, dass zuviel zu tun ist. Oder wenn Sie länger krank gewesen wären und deshalb keinen Urlaub nehmen konnten.

Ich würde einfach mal die Übertragung des Urlaubs beantragen. Der Antrag muß nicht begründet sein. Viele Arbeitgeber kennen sich nicht besonders gut im Arbeitsrecht aus, kann ja sein, der Antrag geht auch so durch.

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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Viele Arbeitgeber wissen gar nicht, dass auch Mini-Jobber einen Urlaubsanspruch haben. Daher ist eine Nicht-Gewährung nicht unbedingt böswillig. Gerade in kleinen Vereinen ist dies oft eine Absprache-Sache. Und die ehrenamtlichen Kräfte kennen sich nicht wirklich gut aus.
Ich denke, du solltest einfach mal freundlich mit dem Vorstand sprechen, wie es eigentlich mit dem zu gewährendem Urlaub ist.

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"sika0304"

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und meistens ist die übertragung von urlaub in das folgejahr in den betrieben auch gar kein thema. hin und wieder freilich finden sich welche, die mit dem thema rumzicken - aber dort wird nach meiner erfahrung auch anderes im argen liegen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Dennoch sollte man wissen, dass der Urlaub aus 2008 inzwischen verfallen ist. Der Urlaub lässt sich nur in das erste Quartal des Folgejahres übertragen.

Einvernehmlich kann man natürlich jederzeit eine andere Lösung vereinbaren.

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" "

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... oh, sorry, irgendwie ist im kopf noch 2009 präsent.
:devil:


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"... nach bestem Wissen :) .
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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Genau genommen ist der Urlaub aus 2009 auch verfallen. Aber das muß der AG ja nicht wissen :grins:
Wobei ich aus taktischen Gründen den Urlaub aus 08 nicht beantragen würde. Das bringt doch jeden AG auf die Idee, mal nachzulesen, wie lange Urlaub übertragen werden darf.

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