Mein Anliegen in Kurzform:
Ich habe einen ordentlichen Rückkaufvertrag für ein Fahrzeug von einem
Anwalt erstellen lassen, (12000 EUR sofort, 4000 EUR nach drei Monaten).
Vertrag wurde vom Rückkäufer unterschrieben und 12000 EUR bezahlt.
Die Restzahlung erfolgte nicht, daher Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, Titel.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass der Vetragsunterzeichner (Klaus) nicht der
Schuldner war, sondern sein Bruder (Franz)
Klaus hat sich bei vertragsuntzerzeichnung mit dem Führerschein von Franz ausgewiesen.
(wir haben einen Titel gegen Franz erwirkt, das Geld hat aber Klaus)
Der Vetrag, Mahnbescheid, etc. ist an die Postanschrift von Klaus gegangen
und laut Gerichtsvollzieher nun auch daher nicht rechtwirksam.
Mein Anwalt sagt nun, da kann man nichts mehr machen !?!?
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, das es eine Lösung geben muss.
Frage: Macht es Sinn, Klaus wegen Urkundenfälschung, etc. anzuzeigen?
Würde der Vertrag danach dann irgendwie rechtswirksam?
Merci für eine kurze Einschätzung/Info
Urkundenfäschung Rückkaufvertrag
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
In welcher Rolle standen Klaus und Franz? Also: wieso hat Klaus unterschrieben? Mit we m wollte man ursprünglich das Geschäft machen? Wieso hat man nicht gemerkt, dass Klaus vor einem steht und nicht der Franz?
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wäre anzudenken.
Berry
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatMein Anwalt sagt nun, da kann man nichts mehr machen !?!? :
Komische Aussage für einen Anwalt.
ZitatFrage: Macht es Sinn, Klaus wegen Urkundenfälschung, etc. anzuzeigen? :
Ich sehe keine Urkundenfälschung.
Aber man könnte den Fall zur Prüfung auf mögliche strafrechtliche Handlungen an die Staatsanwaltschaft geben.
Nur bringt einen das das Geld nicht wieder.
ZitatWürde der Vertrag danach dann irgendwie rechtswirksam? :
Nö.
Hallo,
Imho ist der Vertrag wirksam geschlossen, und zwar mit der Person die damals vor dir stand. Es spielt keine Rolle mit welchem Namen er sich vorgestellt oder unterschrieben hat.Zitat:Würde der Vertrag danach dann irgendwie rechtswirksam?
Außerdem könnte - bei einem anwaltlich ausgearbeitetem Vertrag gehe ich eigentlich davon aus - noch ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung vereinbart sein, und damit wärst du immer noch Eigentümer des Fahrzeuges.
Steht dazu etwas in dem Vertrag?
Für den Mahnbescheid dürfte das zutreffen.Zitat:... und laut Gerichtsvollzieher nun auch daher nicht rechtwirksam.
Stefan
Hallo,
vielen Dank für Eure Kommentare zu meinem Problem.
Zitat:
Imho ist der Vertrag wirksam geschlossen, und zwar mit der Person die damals vor dir stand. Es spielt keine Rolle mit welchem Namen er sich vorgestellt oder unterschrieben hat.
Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage ?
Ich kann also einen Kaufvertrag auf den Namen "Bill Gates" erstellen und diesen
dann als "Klaus Meier" unterschreiben ?
Wenn bekannt wäre, wann "Klaus Meier" geboren ist und wo er wohnhaft ist würde man ihm
eine Zahlungsaufforderung, Mahnbescheid schicken ?
"Klaus Meier" würde dann zu Recht behaupten, dass es keinen entsprechenden Vertrag gibt?
(allerdings gäbe es in meinem Fall Zeugen und Fotos der Vertragsunterzeichnung)
Welche weiteren (nächsten) Schritte wären sinnvoll, wo kann man nun ansetzen?
(ich schwebe ein wenig)
Merci
Ich, Harry van Sell kann einen Vertrag mit "Mickey Mouse" oder mit "Hüpfelmüpfel" unterschreiben. Dennoch bin ich der Vertragspartner und muss den Vertrag erfüllen.
ZitatWelche weiteren (nächsten) Schritte wären sinnvoll, wo kann man nun ansetzen? :
Na, ich würde als erstes mal herausfinden, wieso mein Anwalt so eine merkwürdige
Aussage trifft.Zitatda kann man nichts mehr machen :
Kurze Erläuterung:
- Klaus und Franz sind Brüder, es ist Masche, Franz ist ein Bauernopfer (Privatinsolvenz)ZitatIn welcher Rolle standen Klaus und Franz? :
- Klaus unterschreibt immer die Verträge, die auf den Namen Franz erstellt werden, Klaus hat nur den Führeschein von Franz, um sich auszuweisen (Perso verloren, auf Führerschein steht günstigsterweise keine Anschtrift - das Foto is OK, die Brüder sehen sich sehr ähnlich)ZitatAlso: wieso hat Klaus unterschrieben? :
- Das ursprüngliche Geschaft wurde mit Klaus gemacht, dessen Wahre Identität nie bekannt war, Franz trat bis heuet nicht in Erscheinung (könnte schlimmstenfalls schon verstorben sein)ZitatMit we m wollte man ursprünglich das Geschäft machen? :
- Es gab keinerlei Anlass - Klaus ist seriös und gewieft - macht das schon Jahre....ZitatWieso hat man nicht gemerkt, dass Klaus vor einem steht und nicht der Franz? :
ZitatWelche weiteren (nächsten) Schritte wären sinnvoll, wo kann man nun ansetzen? :
Na, ich würde als erstes mal herausfinden, wieso mein Anwalt so eine merkwürdige
Aussage trifft.Zitatda kann man nichts mehr machen :
Deswegen bin ich ja hier. Für das Gespräch mit dem Anwalt möchte ich verbereitet
sein und ein wenig mehr Hintergrundwissen über die Möglichkeiten erwerben.
Ich bin dann besser positioniert, kann anders argumentieren. Es wird wohl auf einen
Anwantswechsel hinauslaufen, da das alles über die AdvoCard läuft, wird das wohl
auch nicht so einfach sein...
Möchte sich hier schon jemand als Nachfolger bewerben :-))))
Nee im Ernst, ich bin wirklich dankbar für Eure Informationen !
Wie kennen die Aktenlage nicht, daher sollte man mal abwarten, was genau der Anwalt als Begründung liefert, was er vorschlägt.
Hallo,
Natürlich kannst du das. Vertragspartner wäre dann aber weder Bill Gates noch Klaus Meier, sondern du.Zitat:Ich kann also einen Kaufvertrag auf den Namen "Bill Gates" erstellen und diesen
dann als "Klaus Meier" unterschreiben ?
Und bei real abgeschlossenen Verträgen - die beiden Personen standen/saßen sich gegenüber - gibt es auch keinen Zweifel darüber (im Gegensatz zu aus der Ferne geschlossenen Verträgen).
Und sobald jemand seine Identität verfälscht um daraus einen wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen sind wir bei Betrug. Eine entsprechende Anzeige bringt dir die Kohle aber auch nicht (im Gegenteil, sie nimmt dem Täter vielleicht die letzten Mittel).
Wenn das wirklich so war, insbesondere Klaus nicht nur im Auftrag von Franz handelte (was im Vertrag stehen sollte), dann ist auch Klaus der Ansprechpartner; sprich der Mahnbescheid war korrekt adressiert (oder ging er doch nicht - wie in #1 beschrieben - an Klaus?).Zitat:Das ursprüngliche Geschaft wurde mit Klaus gemacht, ...
Außerdem schreibst du ja auch, dass es einen Titel gibt, warum vollstreckt der Gerichtsvollzieher dann nicht? Es ist doch nicht seine Aufgabe die Rechtmäßigkeit des Titels zu prüfen.
Zusatzfrage: Wer nutzt/besitzt denn eigentlich aktuell das Auto? Wenn das auch Klaus ist wäre das ein Pluspunkt, er müsste dann nämlich durchaus darlegen wie er zu dem Fahrzeug gekommen ist.
Stefan
PS: Warum schreibst du eigentlich so durcheinander, als ob es einen Zweifel an dem Vertragspartner gibt? Das verwirrt hier enorm. Es war Klaus, egal welchen Namen er angab.
Zitat:Außerdem schreibst du ja auch, dass es einen Titel gibt, warum vollstreckt der Gerichtsvollzieher dann nicht? Es ist doch nicht seine Aufgabe die Rechtmäßigkeit des Titels zu prüfen.
Ja, du hast Recht, es ist etwas verwirrend, aber es ist halt auch nicht einfach:
Thema Gerichtsvollzieher: Klaus wohnt in Kassel, Franz wohnt in Fulda, der Vertrag ist an Franz in Kassel adressiert.
(Klaus hat sich immer als Franz ausgegeben, aber aucg immer seine eigene Anschrift genannt)
Der Klaus hat den Mahnbescheid in Kassel angenommen, da das die Postanschrift des Vetrages ist. Der Gerichtsvollzieher hat aber festgestellt, dass Franz nicht in Kassel wohnt, sondern laut EWA in Fulda, deshalb hat er nicht vollstreckt - wie soll er auch,
er weiss ´ja nicht, dass Klaus in Kassel (bei dem er war) der böse Bube ist.
Das alles weiss unser Anwalt - ich verstehe das auch nicht.
Jetzt müsste als nächstes doch ein Mahnbescheid zu Klaus nach Kassel gehen, oder ?
ZitatZusatzfrage: Wer nutzt/besitzt denn eigentlich aktuell das Auto? Wenn das auch Klaus ist wäre das ein Pluspunkt, er müsste dann nämlich durchaus darlegen wie er zu dem Fahrzeug gekommen ist. :
Das Auto ist mittlerweile von Klaus weiterverkauft worden, die ganze Sache läuft schon fast ein Jahr....
(Klaus ist Händler, verkauft aber von privat)
Hallo,
Dann haben wir schon mal die richtige Person, mit Adresse.Zitat:Klaus wohnt in Kassel, ...
Der Vertrag interessiert nicht, entscheidend ist der Vollstreckungsbescheid. Ich befürchte da steht "Franz", richtig?Zitat:... der Vertrag ist an Franz in Kassel adressiert.
OK, ist nicht so toll (weil man nicht mehr auf das Auto zugreifen kann), aber auch kein besonderes Problem. Möglich wäre auch, dass der spätere Käufer als Zeuge auftritt ("von wem haben sie das Auto gekauft?"), jedenfalls könnte man das androhen (jeder Zeuge mehr der das falsche Spiel bestätigen kann ist gut).Zitat:Das Auto ist mittlerweile von Klaus weiterverkauft worden, die ganze Sache läuft schon fast ein Jahr....
Stefan
ZitatDer Vertrag interessiert nicht, entscheidend ist der Vollstreckungsbescheid. Ich befürchte da steht "Franz", richtig? :
Genau, da Franz dort in Kassel nicht gemeldet ist, konnte nicht vollstreckt werden.
Zitat:(jeder Zeuge mehr der das falsche Spiel bestätigen kann ist gut).
Ja, wir haben sogar Fotos vom Verkäufer bei der Fahrzeugübergabe / Rückgabe gemacht - die Beweislage ist nicht das Problem.
Also als Nächstes nun Anwanltliche Mahnung / Vollstreckung gegen Klaus in Kassel?
(Klaus hat dezeit zwei Fahrzeuge beu Autosc**t/Mob*le im Angebot, sollte daher wohl liquide sein)
Hallo,
Würde ich wohl machen.Zitat:Also als Nächstes nun Anwanltliche Mahnung / Vollstreckung gegen Klaus in Kassel?
Stefan
Zur Info: Mein Anwalt lässt heute den Vollstreckungsbescheid "umschreiben"
(so habe ich es zumindest verstanden :-)
Vielen Dank für Eure Hilfe,
ich werde hier ggf. über den Verlauf berichten...
wie war denn der Verlauf
@Belisa
Nach einem Tag erwarten Sie doch darauf wohl keine ernstgemeinte Antwort, oder?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten