Urkundenfälschung?!

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
A.N.N.A
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung?!

hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage und zwar, mit welchen Strafen muss ein Jugendlicher (17), polizeilich bekannt, rechnen wenn er Urkundenfälschung begeht (er wollte sich in der Apotheke, mit einem falschen Rezept Tinilin besorgen. (Schmerzmittel für krebskranke).
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen!! danke im voraus..

-- Editiert von A.N.N.A am 01.01.2008 20:43:52

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Was heißt denn polizeibekannt genau? Es ist ein erheblicher Unterschied, ob der Jugendliche regelmäßig zur Gefahrenabwehr im Polizeigewahrsam landet oder schon eine Jugendstrafe auf Bewährung hat. Sollte er bisher höchstens Sozialstunden bekommen habe und nicht noch mehr Verfahren offen sein, so sehe ich gute Chancen, dass es auch so bleibt!

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#2
 Von 
ekueku
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Keine Ahnung, mit welcher 'Strafe' du rechnen mußt, aber 12 Monate Aufenthalt in einem der geplanten ordentlich geführten Erziehungslager für Jugendliche würden dir gut tun, glaub mir! Vorteil: Krebsmittel bräuchtest du niemals mehr, da du dort nachhaltig an den regelmäßigen Verzehr (7 x wöchentlich) gesunder Lebensmittel herangeführt würdest, nämlich jeweils um 4:30, 13:00 und 22:00 Uhr je 1,5 Liter frischen, ungezuckerten Tee vom Feinsten (man stelle sich vor: das Beste vom Wildapfel bspw. (Vitamine) soll nur direkt unter der Schale haften!), 2 x täglich (10:00 + 17:00 Uhr) je 500 Gramm herrlich duftendes, frisch gebackenes Mischbrot (ähnlich dem Apfel schlummert das Beste der Kartoffel nur direkt an der Schale: drunter die Vitamine, drüber die lebensnotwendigen Mineralien, welche der Körper so braucht). In der leistungssportfreien Zeit zwischen 22:00 und 4:30 Uhr gilt es, sich auf gemütlichen Strohsäcken auszuruhen. Auf natürliche Weise in offenem Kaminfeuer erzeugter Qualm in den heimeligen Bungalows befriedigt den gering gehaltenen Restbedarf der verbleibenden Raucher nach erfrischendem Nikotin. Usw.
Also alles sehr gesund gehalten und der reichhaltige Verzehr immer lecker, lecker! Krank rein und gesund raus - herrlich!

-- Editiert von ekueku am 02.01.2008 07:11:16

-- Editiert von ekueku am 02.01.2008 07:13:12

-- Editiert von ekueku am 02.01.2008 07:14:34

-- Editiert von ekueku am 02.01.2008 07:18:01

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#3
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

hi, es heisst tilidin und der wirstoff ist tilidinhydrochlorid in verbindung mit dem gegenspieler naloxonhydrochlorid (schützt für überdosierung, daher kein BTM). auch wird tilidin nicht nur für krebskranke eingesetzt, ich selbst habe es für mein rückenproblem jahrelang genommen und war schwer abhängig von dem zeugs. in vgl. tramadol (tramal).

wenn es auf dem privatrezept schon falsch geschrieben wurde, kein wunder das es aufflog. bei einem privatrezept liegt aber KEIN vermögensvorteil oder betrug vor, weil keine gesetzliche krankenkasse geschädigt wurde. ich würde geständig sein und sagen, du wärst abhängig, dass könnte strafmildernd wirken. war es ein gefälschtes kassenrezept, kann die krankenkasse noch anzeige wegen betruges erstatten bez. bereicherung.

ich würde auf jeden fall eine therapie vorschlagen. dauer: 8 wochen entgiftung, 4 monate entwöhnung. stationär. ist ein hammer zeugs und steht leider nicht auf der BTM liste, so dass immer mehr jugendliche bereits nach einmal 50 mg in abhängigkeit fallen können. meine enddosis lag bei 200 mg (N3, 100 ml, in 4-5 tagen). ärztlich verschrieben.

mit einer hohen strafe würd ich nicht rechnen bei privatzezept. evtl. sozialstunden oder einstellung unter auflagen. bei kassenrezept und vorstrafen evtl. wochenendarrest.

paddy

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#4
 Von 
A.N.N.A
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo zusammen!
danke schon mal für eure Antworten!
mit polizeilich Bekannt meine ich
beschlagnahmung von Waffen mit Verhandlung, (welche Strafe weiss ich aber nicht denk sozialstunden),
Verfahren wegen diebstahl, Sachschädigung.
Verfahren Einbruch( bzw. in eurer Sprache, schwerer Diebstahl)
Jedes Mal mit Sozialstunden und Bewährung(glaub ich). Momentan denke ich nicht das er auf Bewährung ist.Ich weiss nich ob es ein Kassen oder Privatrezept war, er hätte auf jeden Fall für das Medikament Geld zahlen müssen.(heutzutage unterscheidet dies aber nicht mehr ob Kasse oder Privat leider!). Viele meinen nun das ich das bin(zum Glück nich, holl meine Drogen auf der Strasse, steh nich so auf medikamenten ******) wie auch immer!!.. ich danke euch schon im Voraus für eure antworten.

Natürlich ist mir auch klar das jeder anderst,und den Umständen entsprechend bestraft wird.(Alter, Umfeld, psy. zustand)..doch müsste es doch so ne Richtlinie oder Rahmenplan?! geben oder?!..kenn mich da sehr wenig aus!
Danke im Voraus..

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pete85
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)

Was wollte er den mit den Mittel machen?

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

hi, es heisst tilidin und der wirstoff ist tilidinhydrochlorid in verbindung mit dem gegenspieler naloxonhydrochlorid (schützt für überdosierung, daher kein BTM ).

Das kann aber prinzipiell kein Kriterium sein, dass ein Stoff nicht unters BtmG fällt, denn Subuxone (Buprenorphin) enthält im Gegensatz zu seinem Vorgänger/'Bruder' Subutex ebenfalls den Antagonisten Naloxon, wird aber -wie Subutex- über BTM-Rezept abegeben, zumindest im Rahmen der Substitution.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

genau @ bob. genau wie targin. oxygesic + naloxon...auch BTM

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