Urkundenfälschung, diebstahl

1. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
go477549-73
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung, diebstahl

Hallo,
Ich habe Ende 2016 ziemlich großen Mist gebaut.

Undzwar habe ich bei Person A insgesamt 4000 Euro Schulden.
Nachdem ich aufgrund falscher Freunde und sehr vielen Problemen schnell viel Geld brauchte habe ich zudem handschriftlich eine Anwaltsvollmacht gefälscht um an die Ec Karte mit PIN von Person A zu kommen. Mit dieser habe ich dann an 2 Tagen insgesamt 2000 Euro angehoben.
Nachdem man versucht hat es außergerichtlich mit einer Ratenzahlung aus der Welt zu schaffen. Ich diese allerdings nicjt bezahlen könnte, würde jetzt eine Strafanzeige gestellt.

Ich habe im Dezember eine Gerichtsverhandlung wegen Betrug und Diebstahl (Täter Opfer Ausgleich hat stattgefunden- sehr geringe schadenssumme )
Jetzt kommt ja noch das neu hinzu.
Was habe ich zu erwarten?
Zu mir ich bin 21 und war zum Zeitpunkt der Tat 20. Ich habe mir seid dem nichts zu Schulden kommen lassen und arbeite in vollzeit.

Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von go477549-73):
Ich habe mir seid dem nichts zu Schulden kommen lassen


Das ist ja nun nicht so lange her, als dass man daraus tatsächlich eine Besserung herauslesen könnte... Zudem ist ihre letzte Verurteilung in gleicher Richtung gerade erst gelaufen. Sie werden wahrscheinlich nach Jugendstrafrecht verurteilt , müssen den Schaden dennoch wieder gut machen. Zusätzlich.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Angesichts der Schadenssumme wäre da eigentlich ein Jugendarrest fällig, aber vielleicht sieht der Richter wg. Ihrer Arbeit davon ab. Da Sie sich nicht mehr in Ausbildung befinden, könnte aber auch durchaus das normale Strafrecht angewandt werden. Da gäbe es dann eine Geldstrafe - natürlich zusätzlich zum Schadensersatz , wie mein Vorposter richtig feststellte.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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