Urkundenfälschung(en) und Betrug

27. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Lupe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung(en) und Betrug

Hallo,
bin vor einiger Zeit erwischt worden, als ich mein gefälschtes Semesterticket (Studium liegt mittlerweile 3 Jahre zurück) im öffentlichen Nahverkehr benutzt habe. Die Anhörung zu den Delikten "Urkundenfälschung und Betrug" ist abgeschlossen : ich habe alles gestanden ... ein Urteil ist aber bislang noch nicht gesprochen worden.
Blöd wie bin, habe ich mich jetzt ein zweites Mal erwischen lassen, als ich ein gekauftes Monatsticket abermals gefälscht habe ... und zudem aus Angst einen falschen Namen angegeben habe.

Jetzt bin ich voller Panik ...

Wie soll ich mich verhalten. Bitte nur ernstgemeinte Tips ... Danke

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11 Antworten
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#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Lupe,

kein Beschuldigter muß bzw. sollte gegenüber der Polizei irgendwelche Angaben, weder am Tatort noch bei einer späteren Vernehmung, machen. In der Akte findet sich dann lediglich der Vermerk, daß der Beschuldigte nicht zur Vernehmung erschienen ist und von daher vermutet wird, daß er keine Angaben zur Sache machen will. Nur bei Staatsanwaltschaft und Gericht besteht eine Pflicht zum Erscheinen, wobei auch dort vom Beschuldigten nicht verlangt werden kann, sich selbst zu belasten.
Das Problem ist nämlich, daß die Polzei in der Regel die Karten nicht auf den Tisch legt. Das Risiko besteht dann darin, daß der Beschuldigte entweder mehr gesteht, als die Strafverfolgungsbehörden bislang überhaupt wußten oder er teilweise geständig ist, die Polizei jedoch bereits weitergehende Kenntnisse hat, so daß das Geständnis letztlich wertlos ist und nicht strafmildernd berücksichtigt wird.

Da zumindest in der 1. Sache bereits eine Einlassung erfolgte, ist der Gestaltungsspielraum nunmehr eingeschränkt.
Aufgrund der Folgesache würde ich vermuten, daß eine Hauptverhandlung sich nicht mehr vermeiden läßt. In dieser gälte es dann, Sie in ein möglichst positives Licht zu rücken. Insbesondere sollte erklärt werden, wegen welcher Notlage die Verfehlungen in der Vergangenheit zustande kamen und warum eine Wiederholung in Zukunft ausgeschlossen ist.

In jedem Fall, sofern keine einschlägigen Vorbelastungen bestehen, müßen Sie mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Lupe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Scharnhorst,

vielen Dank für Ihre Antwort ... wozu würden Sie mir aber jetzt konkret raten. Da ja neben den Tatbeständen "Urkundenfälschung und Betrug" nunmehr auch noch die"Falschangabe zur Person" im Raum steht, bin ich geneigt meine wahre Identität bei der (Starfverfolgungs)-behörde preis zu geben mit dem Ziel wenigstens hierbei Strafmilderung zu erreichen.

Für eine weitere Antowrt wäre ich dankbar ...
MfG
Lupe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Lupe,

so hatte ich Sie bislang nicht verstanden. Ich bin davon ausgegangen, daß die Angabe einer falschen Identität den Behörden längst offenkundig ist.

Ist es denn zwingend, daß man Sie als Täter der 2. Tat ermitteln wird ?
Sollte die von Ihnen gewählte Identität einer tatsächlich real existierenden Person gehören, so besteht zumindest die Möglichkeit, daß Sie sich einer falschen Verdächtigung nach § 145 d StGB strafbar gemacht haben.

Konkrete Verhaltensstrategien können nicht pauschal im Rahmen eines Forums erörtert werden, sondern bedürfen einer Kenntnis aller Einzelheiten, nach Möglichkeit mit vorheriger Akteneinsicht.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#4
 Von 
bennito
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

in sachsen wurde einem arbeitslosen das arb.-losendeld vom aamt verwehrt, weil er eine unfallrente von der bg erhielt, nach einspruch u. mit der hilfe v. super-illu entschuldigte sich das aamt dresden u. zahlte rückwirkend für ein jahr alle bezüge, grund: man hatte die unfallrente mit der erwerbsunfähigkeitsrente verwechselt
mir wirft man betrug u. voratz vor, ich hätte absichtlich falsche angaben gemacht, obwohl auch ich eine unfallrente erhielt werde ich nun des betruges angezeigt, wie soll ich mich verhalten? :(

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#5
 Von 
Antje Ziercke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich(22)bin heute mit dem Semesterticket meines Freundes gefahren, und erwischt.Aus lauter Panik habe ich dann auch noch falsche Angaben zu meiner Person gemacht.Die Kontrolleure meinten ich könnte eine Haftstrafe von ein bis fünf Jahre bekommen.Ist das gerecht für das was ich getan habe?Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit für eine Haftstrafe?
Bin nicht vorbestraft.
Brauche dringend einen Rat.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Ziercke,

Sie wären vermutlich die erste Frau in der BRD die wegen erstmaliger Leistungserschleichung eine Haftstrafe ohne Bewährung verbüßen müßte. Also, Unsinn.

Haben Sie den Fahrausweis auch manipuliert?
Falschangaben zur Ihrer Person sind unrelevant, niemand muß sich selbst belasten, sofern Sie den Tatverdacht nicht auf andere gelenkt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

-----------------
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#7
 Von 
ThomasL
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

bin heute mit einer Kopie des Semestertickets meines Bruders erwischt worden. Ich hatte zunächst angegeben, dass ich keinen Ausweis dabeihatte. Daraufhin wollte die netten Herrn Kontrolleure meine Idendität auf der Polizeiwache feststellen.
Ich hatte schließlich gestanden.

Wird es bei einer Geldstrafe bleiben oder werde ich vorbestraft?

Wie hoch würde die Strafe ausfallen?

Hinzukommt, dass ich bereits letztes Jahr zweimal ohne Karte erwischt wurde.

Ziehe ich meinen Bruder, von dem ich das Semesterticket kopiert habe, auch noch mithinein?
Falls ja, wie kann ich das verhindern?

Erbitte schnellen Rat

Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Wird es bei einer Geldstrafe bleiben oder werde ich vorbestraft?

Auch mit einer Geldstrafe kann man vorbestraft sein.

Wie hoch würde die Strafe ausfallen?

kann man nicht sagen

Hinzukommt, dass ich bereits letztes Jahr zweimal ohne Karte erwischt wurde.

Wurde denn damals Strafanzeige erstattet, bzw. wurdest Du verurteilt? Wenn ja, zu was?

Ziehe ich meinen Bruder, von dem ich das Semesterticket kopiert habe, auch noch mithinein?
Falls ja, wie kann ich das verhindern?


Gib an, daß Du Dir das Ticket ohne sein Wissen an Dich genommen hast.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ThomasL
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, Bob

als ich damals erwischt wurde, wurde keine Strafanzeige erstattet
aber ich denke, dass die Bahn dem Vorsitzenden meine Daten zukommen lässt ;(
in deren System sind meine Ticketvergehen doch gespeichert

wird die Geldstrafe im Maße von 600€ liegen?
oder kann ich die Strafe mit Sozialstunden abarbeiten?

Grüße

Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

als ich damals erwischt wurde, wurde keine Strafanzeige erstattet
aber ich denke, dass die Bahn dem Vorsitzenden meine Daten zukommen lässt ;(
in deren System sind meine Ticketvergehen doch gespeichert


Das wird eher nicht passieren, und selbst wenn ist es irrelevant, da nur frühere Verurteilungen Einfluß auf das jetzige Verfahren hätten. Da aber seinerzeit keine Anzeigen erstattet wurden, kann es auch keine Verurteilungen geben. Oder bist Du schon mal wegen irgend etwas anderem verurteilt worden? Das hätte Auswirkungen auf die Frage Vorstrafe: ja oder nein. Wenn Du noch nie verurteilt worden bist, und Du für diese Sache max. 90 Tagessätze Geldstrafe erhälst bist Du nicht vorbestraft. Die Höhe der Geldstrafe ergibt sich aus den Tagessätzen, wobei ein Tagessatz 1/30 Deines Nettoeinkommens entspricht. Geht man also mal von 50 Tagessätzen aus (Durchschnitt) errechnet sich die Strafe: 50 X 1/30 (Nettoeink) = Strafe


oder kann ich die Strafe mit Sozialstunden abarbeiten?

Ja, auf Antrag bei der Gerichtshilfe der StA kann man diese Geldstrafe in Form von Sozialstunden ableisten.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Oskar
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
was ist die höchste zu erwartende strafe die man erwarten muss, wenn man mit einem gefälschten semesterticket erwischt wurde, und das eine erst-tat ist? Vorstrafe? Mehr?
wie lange kann es dauern, wenn man erwischt wurde bis man nähereres erfährt ob strafanzeige erstattet wurde und wie es weiter geht?
Vielen Dank
oskar

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