Hallo Zusammen,
zur Vorgeschichte:
Ein Verein besitzt eine Website x.de, bei einem Hoster. Eigentümer der Seite ist der Vorsitzende des Vereins. Diese Seite verlinkt auf Jimdo.de (ein Content-Management System um einfach, Texte einzustellen etc.).
Als Vertragsinhaber bei Jimdo wurde ein Vereinsmitglied gewählt welches die Seite auch pflegt.
Dieses Mitglied weigert sich nun dem Vorstand gegenüber, diesem das Zugangspasswort mitzuteilen. Der Verein hat nun keine Möglichkeit mehr eigene Inhalte einzustellen, da das Mitglied nur noch Texte veröffentlichen will welche ihm genehm sind.
Technisch kann der Vorstand die Seite kopieren und die Verlinkung löschen, das Mitglied hätte dann zwar noch die Hoheit über die Seite, wäre aber nicht mehr erreichbar mit dem Inhalt.
Nun die eigentliche Frage:
Das Mitglied hat auf der Seite viele Texte im Auftrag des Vereines geschrieben und ohne Angabe des Authors veröffentlicht. (Zu Themen des Vereins und dessen Aufgabe betreffend). Wenn die Seite vom Vorstand mit den Texten des abtrünigen Mitglieds nun kopiert wird, und auf eine andere Seite des Vereins veröffentlicht wird, kann das Mitglied dann evtl. ein Urheberrecht an den Texten geltend machen?
Er hat ja in den meisten Fällen im Auftrag des Vereines gehandelt, natürlich in einigen Fällen stillschweigend
Danke....
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-- Editiert Mufti1000 am 29.03.2014 06:42
Urheberschaft auf Texte im Auftrag d. Vereins
29. März 2014
Thema abonnieren
Frage vom 29. März 2014 | 05:41
Von
Status: Beginner (120 Beiträge, 27x hilfreich)
Urheberschaft auf Texte im Auftrag d. Vereins
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#1
Antwort vom 4. April 2014 | 17:11
Von
Status: Beginner (120 Beiträge, 27x hilfreich)
Niemand eine Idee? muss ja nicht exakt sein.
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#2
Antwort vom 4. April 2014 | 18:01
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:
kann das Mitglied dann evtl. ein Urheberrecht an den Texten geltend machen?
Urheberrecht hat er, aber nach den Umständen wohl dem Verein (konkludent) ein unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, sodaß der Verein die Texte weiter nutzen dürfte.
Es ist gerade nicht verkehrsüblich, daß eine Regelung "Nutzungsrechte nur, solange ich noch mitspielen darf" getroffen wird, daher wäre das Mitglied im Streitfall beweispflichtig, daß eine solche Einschränkung des offenkundig erteilten Nutzungsrechts vereinbart worden sein soll.
Dafür ist übrigens irrelevant, ob die Texte "im Auftrag des Vereins" erstellt wurden oder das Mitglied das eigenständig gemacht hat. Die Verwendung war ja offenbar für die von beiden Seiten als "Vereinsseite" angesehene Website gedacht.
-- Editiert BigiBigiBigi am 04.04.2014 18:02
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