Es gibt im Internet ja diverse Plattformen (wie Pixabay), wo Fotografen angeblich auf das Urheberrecht verzichtet haben und ihr Werk somit gemeinfrei ist. Aber ist so ein Verzicht nach dem deutschem Urheberrecht überhaupt möglich oder erlischt das Urheberrecht auschließlich nach 70 Jahre nach Tod des Uhrhebers (bzw. nach den kürzern Fristen bei Lichtbildern und Laufbildern).
Weil ich finde im UrhG keinen Paragrafen, der so einen Verzicht vorsieht. Ist dieser rechtlich dann auch nur eine sehr umfassende Erlaubnis bzw. Nutzungsrecht.
Urheberrechtsverzicht bzw. urheberechtsfreie Werke im deutschem Recht möglich?
19. Juli 2016
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Frage vom 19. Juli 2016 | 15:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
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