Urheberrechtsverletzung und Betrug auf eBay

19. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
invad05
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung und Betrug auf eBay

Hallo,

ich habe auf eBay einen Artikel verkauft und versendet. Der Käufer hat nun behauptet den Artikel nicht erhalten zu haben, somit hatte ich keine andere Möglichkeit, als ihm den Kaufpreis zu erstatten.

Im weiteren hat der Käufer den selben Artikel ca. 1 Woche später auf eBay verkauft und dabei mein Artikelbild verwendet (Urheberrechtsverletzung). Er hat einen Teil des Bildes sehr schlecht mit Paint bearbeitet, es ist aber noch eindeutig als mein Bild zu identfizieren.

Außerdem bin ich absolut sicher, da er geschrieben hat, Artikel entspricht Bild, dass es sich dabei um meinen Artikel handelt. Dies kann auch mit Hilfe des neuen Besitzers bewiesen werden (Fotos des Artikels, sobald dieser es erhalten hat).

Was kann ich nun tun?

Mein Ziel ist es einerseits natürlich meinen durch den Betrug verursachten Verlust wieder auszugleichen, andererseit möchte ich aber auch, dass es dem Käufer auch finanziell wehtut, damit er einen solchen Betrug, der auf eBay leider sehr oft geschieht, nicht erneut versucht.

Muss ich eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von einem Anwalt erstellen lassen, oder kann ich das auch selbst machen? Und wie hoch sollte die Vergleichszahlung dann gewählt werden? Oder ist es klüger, direkt wegen des Betrugs zum Anwalt zu gehen?

mfG.

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-- Editiert invad05 am 19.10.2014 14:35

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Nun, wenn alles so eindeutig zu beweisen ist, sollte man einen Anwalt heranziehen.

Hier wäre der zivilrechtlichen Rückforderungsanspruch, der strafrechtliche Teil und das Urheberrecht betroffen.

Eine Abmahnung wäre wohl sinnlos, da keine Widerholungsgefahr besteht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Oder ist es klüger, direkt wegen des Betrugs zum Anwalt zu gehen? Und was soll der dann tun? Eine Strafanzeige kann man auch ohne Anwalt erstatten - das ist viel billiger (kostenlos, um exakt zu sein).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

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