Urheberrechtsverletzung nicht schuldhaft?

8. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
tim.buktu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung nicht schuldhaft?

Folgender Fall: A verwendet auf seiner Hobby-Website ein Bild, das er bei Flickr unter Creative Commons Lizenz gefunden hat. Jetzt hat er wegen diesem Bild eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommen. Offensichtlich hatte der Flickr-Nutzer nicht das Urheberrecht am Bild.

A hatte das Bild entsprechend der Creative-Commons-Lizenz ausgezeichnet. Er hat immer darauf geachtet, kein Urheberrecht zu verletzen, konnte es in diesem Fall aber einfach nicht wissen.

Meine Frage: Wie weit geht die Prüfungs- und Erkundigungspflicht in einem solchen Fall?

Gibt es Urteile zu ähnlichen Fällen?

Wäre für Antworten sehr dankbar!

Abmahnung bekommen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Wie weit geht die Prüfungs- und Erkundigungspflicht in einem solchen Fall?


Das ist unerheblich. Für den zivilrechtlichen Teil der Urheberrechtsverletzung (Unterlassung, Schadensersatz) ist gerade keine Vorsatz- oder Fahrlässigkeitstat notwendig. Man haftet auch dann, wenn man in gutem Glauben war und sich von jemandem mit Blut unterschreiben ließ, daß man das Bild veröffentlichen durfte.

Zitat:
Offensichtlich hatte der Flickr-Nutzer nicht das Urheberrecht am Bild.


Dann kann man diesen wegen falscher Rechtsberühmung in Regreß nehmen für die entstandenen Kosten.

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#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Das ist unerheblich. Für den zivilrechtlichen Teil der Urheberrechtsverletzung (Unterlassung, Schadensersatz) ist gerade keine Vorsatz- oder Fahrlässigkeitstat notwendig.

Würdest Du mir bitte den Paragraphen zeigen, nach dem ohne Fahrlässigkeit/Vorsatz, also ohne Verschulden, ein Schadenersatz gefordert werden kann? Schadenersatz bedingt ein Verschulden der Gegenseite.

Der Anspruch auf Unterlassung ist aber natürlich berechtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Du hast recht, ich meinte nur Unterlassung, nicht Schadensersatz.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gurgelchen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

gerade den Beitrag gelesen. Wir sind im Urheberrecht, da gibt es keinen "Guten Glauben". Da m u s s man sich definiv davon überzeugen, dass man zB ein Bild verwenden darf.
(Was man macht, wenn man hier falsch informiert wird, weil jd. - fälschlich - behauptet, ein Bild sei CC-lizenziert usw. ist was anderes)

vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2009, Az. I ZR 239/06 : "Der BGH hat entschieden, dass bei einem Urheberrechtsverstoß bereits sehr leichte Fahrlässigkeit zum Entstehen eines Anspruches auf Schadensersatz des Berechtigten führen kann und dass gerade bei urheberrechtlichen Fragen hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gestellt werden müssen."

Ich habe genau wegen dieser Frage, wie weit die Prüfungspflicht geht, neulich im Netz herumgeschaut, und u.a. auch die Seite gefunden, von der ich das eben zitiert habe: http://www.damm-legal.de/bgh-auch-leichte-fahrlaessigkeit-bei-begehung-einer-urheberrechtsverletzung-begruendet-einen-schadensersatzanspruch

Ja, es geht hier um was anderes, ein Computerprogramm und einen Lizenzschlüssel. Aber der Grundsatz ist klar: Im Urheberrecht gelten besonderes hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht. Wo im Einzelfall die Grenze ist, ob es bspw. fahrlässig ist, wenn man einem (anonymen ??) flickr-User glaubt ... müssen die Gerichte entscheiden.

Also: Egal, was dort bei flickr steht, woher weißt Du denn, das dass stimmt? Wenn der User nur ein Phantom ist, ist die Lizenzierung nur eine Phantom-Lizenzierung, auf die man sich im Zweifel nicht wirklich verlassen kann ... leider: Pech. Meine Meinung.
Gilt so auch für Bilder von Wikipedia/Wikimedia Commons analog. Ich selber nehme von dort gelgentlich Bilder, aber nur und ausschließlich von solchen Bildautoren, die als echte Menschen identifizierbar sind (oder von Institutionen), nicht von "Irgendwelchen" Usern mit schrägen Usernamen (wie "gurgelchen" :-) ). Das Risiko, fremde Rechte zu verletzten ist mir zu hoch.

Wie man nun einen flickr-User ausfindig und haftbar machen kann ... das ist sicher nicht so einfach.


Gruss
Gurgelchen

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