Urheberrechtsverletzung durch Mitbewohnerin - Jetzt will sie den Schaden nicht bezahlen.

7. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
WG-Bewohner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung durch Mitbewohnerin - Jetzt will sie den Schaden nicht bezahlen.

Eine meiner Mitbewohnerinnen hat zahlreiche Filme über ein Peer-to-Peer-Netzwerk heruntergeladen.

Dabei ist sie erwischt worden, hat das auch zugegeben.


Der Anschluss läuft allerdings auf meinen Namen und sie hatte mir einen Wisch (= Nutzungsbedingungen für das Internet) unterschrieben, dass sie für Schäden haftet, die durch die Nutzung des Internets, entstehen. Es war halt noch eine Störerhaftung.

Alle Schritte waren mit ihr abgesprochen, weil ihr Name nicht erscheinen sollte, weil sie in der Vergangheit schon Unterlassungserklärungen abgegeben hat.

Sie hat vor Zeugen mit mir vereinbart, dass sie die gesamte Summe (2.000 Euro) in Teilzahlungen von 100 Euro abzahlt. Jetzt weigert sie sich und sagt, ich soll sie doch verklagen.

Könnte ich sie jetzt z.B. zur Zahlung ein letztes Mal auffordern und ihr androhen, wenn sie nicht zahlt, mein Wissen an die entsprechenden Abmahnanwälte weiterzuleiten? Ich habe gelesen, dass ich eine Nachforschungspflicht habe. Darf ich dieses Wissen erst weitergeben, wenn ich von denen verklagt werde?

Frage:

Mache ich mich mit der Drohung strafbar? Ist das eine Erpressung? (Ich habe einen Zeugen, der das auch gehört hat, was sie alles runtergeladen hat.)

Ist die (mündliche Vereinbarung einer Ratenzahlung) nicht schon ein Schuldeingeständnis?



-- Editier von WG-Bewohner am 07.06.2016 08:59

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Könnte ich sie jetzt z.B. zur Zahlung ein letztes Mal auffordern und ihr androhen, wenn sie nicht zahlt, mein Wissen an die entsprechenden Abmahnanwälte weiterzuleiten?


Da du sowieso das Recht hast, das Wissen weiterzugeben, dürfte darin wohl weder eine Drohung mit einem empfindlichen Übel noch Verwerflichkeit liegen, somit IMO keine Nötigung (Erpressung kann es sowieso nicht sein, weil deine Forderung ja berechtigt ist).

Zitat:
Ich habe gelesen, dass ich eine Nachforschungspflicht habe. Darf ich dieses Wissen erst weitergeben, wenn ich von denen verklagt werde?


Nein, auch vorher, s.o. Es gibt nämlich keine Rechtsgrundlage, nach der du es nicht dürftest.
Allerdings solltest du die Schuld deiner Mitbewohnerin schon gerichtsfest beweisen können, ansonsten könnte sie auf einmal alles abstreiten und dich der Verleumdung/üblen Nachrede beschuldigen.

Zitat:
Ist die (mündliche Vereinbarung einer Ratenzahlung) nicht schon ein Schuldeingeständnis?


Kommt ganz auf die Umstände an. Manchmal zahlt man ja auch "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".
Gerade in dieser Konstellation könnte das der Fall sein - die Betroffene hat Angst, daß sie unschuldig für schuldig befunden wird und dann erheblich höhere Kosten wegen der Verstöße gegen bestehende Unterlassungserklärungen drohen und beißt daher lieber in den sauren Apfel und zahlt den kleineren Betrag, um ihre Ruhe zu haben.

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#2
 Von 
WG-Bewohner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Allerdings solltest du die Schuld deiner Mitbewohnerin schon gerichtsfest beweisen können, ansonsten könnte sie auf einmal alles abstreiten und dich der Verleumdung/üblen Nachrede beschuldigen.


Reicht ein Zeuge, der gehört hat, dass sie es getan hat? Sie hat sich auch noch gebrüstet, das sie insgesamt mehrere Tera-bit runtergeladen hat. Wir (mein Zeuge und ich) haben im Anschluss an das Gespräch ein Gedächtnisprotokoll angefertigt.

Außerdem war sie an dem fraglichen WE alleine in der Wohnung.

Für die Vereinbarung der Ratenzahlung habe ich auch eine Zeugin, die ebenfalls ein Gedächtnisprotokoll unterschrieben hat.

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#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Reicht ein Zeuge, der gehört hat, dass sie es getan hat?


Kommt auf den genauen Wortlaut an, an den er sich erinnert und auf seine Glaubwürdigkeit.

Zitat:
Sie hat sich auch noch gebrüstet, das sie insgesamt mehrere Tera-bit runtergeladen hat.


Auch, daß das Daten waren, die aus illegaler Quelle stammten bzw. offensichtlich illegal verbreitet wurden? Sonst ist die Aussage wertlos, wenn sie vor Gericht einwenden kann "damit habe ich Linux-Distributionen gemeint".

Zitat:
Außerdem war sie an dem fraglichen WE alleine in der Wohnung.


Das beweist nichts, da man für so eine Tat nicht anwesend sein muß.

Zitat:
Für die Vereinbarung der Ratenzahlung habe ich auch eine Zeugin, die ebenfalls ein Gedächtnisprotokoll unterschrieben hat.


Vgl. meinen letzten Beitrag. Ein Schuldanerkenntnis ist das noch nicht.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie auch immer. Ich vermute mal, dass du den Betrag bereits bezahlt hast. Dann bleibt dir nichts anderes übrig, als die Mitbewohnerin zu verklagen, denn zurückfordern kannst du das nicht wirklich. Die Bedenken stehen oben schon.

Die Daten würde ich unabhängig davon weitergeben, aber erst wenn sie erfolgreich zur Zahlung verurteilt wurde. Denn dann hast du auch endgültig an der Hand und nicht nur Zeugenaussagen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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