Urheberrechtsverletzung bei Verwendung von Albumcover?

3. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Smond
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung bei Verwendung von Albumcover?

Hallo Community,

bei mir geht es um folgenden Fall. Ich betreibe privat ein Blog, indem ich über Musikveröffentlichungen schreibe und dort unter anderem Musikveröffentlichen bespreche (Reviews).

Dort bekomme ich von den Musiklabels E-Mails mit den Songs und Bilder, die für den Blog genutzt werden können.
Ich habe nun vergangenen Freitag ein Schreiben von einer Firma namens Copytrack bekommen, bei der ich aufgefordert wurde 346 Euro für eine Bildlizenz zu erwerben, weil ich das Bild ihrer Meinung nach ohne Erlaubnis des Urhebers und ohne Lizenz im Internet für verwende. Laut der E-Mail könne ich nun nachträglich die Lizenz in der oben geforderten Höhe erwerben und so einen Schadensersatz zu umgehen.

Bei dem Bild handelt es sich um ein Albumcover, dass auf sämtlichen Seiten wie Amazon etc. eingestellt worden ist. Diese müssten folglich ja auch Post von Copytrack bekommen haben. Ich bin bereits in Kontakt mit dem Label getreten, dass selbst überrascht war und sich mit der Band in Verbindung setzt.

Ich bin natürlich nicht bereit etwas zu zahlen, da ich das Bild vom Label für den Blog zur Verfügung gestellt bekommen habe und ich als Student selbst sehr wenig Geld besitze.

Die Firma bittet um eine Rückmeldung bis 14. April. Ich bin gerade natürlich ziemlich aufgebracht und auch nervös und bin daher um jeden Rat und Tipp dankbar, wie ich vorgehen sollte.

Was soll ich antworten? Muss ich wirklich etwas zahlen? Was habe ich für Möglichkeiten? Muss die Band oder das Label, die ein Bildauszug des Covers (wahrscheinlich eine Statue) unrechtens verwendet hat, nicht dafür aufkommen?

Viele Grüße!

Smond

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Abwarten und nicht unter Druck setzen lassen.


Das Label zu informieren war schon richtig, eventeull klärt sich das dann ganz schnell.

Das Label könnte auch haften, wenn denen ein Fehler unterlaufen ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
COPYTRACK
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Smond,
grundsätzlich darf sich der Urheber an denjenigen wenden, der das Bild verwendet hat. Anderenfalls könnte er von Pontius zu Pilatus geschickt werden, bis er bei demjenigen landet, der seine Rechte als erster verletzt hat. Das ist nicht im Sinne des Urheberrechts. Deswegen muss sich derjenige, der ein Bild von einem Dritten übernimmt, sehr gut darüber informieren, ob derjenige das Bild wirklich weitergeben durfte. Im besten Fall lässt man sich dies sogar schriftlich zusichern oder vereinbart mit dem Dritten, dass derjenige haftet, wenn er das Bild doch nicht weitergeben durfte, z.B. durch eine sogenannte Freistellungsklausel. Sich blind darauf zu verlassen, dass mit dem Bild schon alles seine Richtigkeit hatte, darf man jedenfalls nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Bildverwender sich darüber Klarheit zu verschaffen hat, dass durch die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Bilder nicht in die Rechte des Urhebers eingegriffen wird (vgl. BGH, Urt. v. 16.8.2012, Az.: I ZR 96/09 ). Bei dem Label nachzufragen, ob eine Lizenz vorlag, kommt deshalb jetzt ein bisschen zu spät. Sollte das Label aber eine Lizenz vorweisen können, dann kann dir das auch helfen, wenn die Lizenz vorsieht, dass die Bilder an Dritte weitergegeben werden dürfen. Hat das Label keine Lizenz, haftest du als Verwender auch. Inwieweit du dann von dem Label Schadensersatz fordern kannst, müsste im Einzelnen geprüft werden. Dass andere das Bild auch benutzten, entschuldigt deine Verwendung im Übrigen nicht. Es gibt kein Recht im Unrecht.
Nimm mit COPYTRACK Kontakt auf und erkläre woher du die Bilder hast und dass du gerade die Rechtslage klärst und um etwas mehr Zeit bittest. Ignorieren sollte man eine solche Aufforderung keinesfalls. Sobald du dann Info von dem Label hast, solltest du diese schnellstmöglich an COPYTRACK weitergeben, damit die Angelegenheit geklärt werden kann.

Viele Grüße
Team COPYTRACK

Signatur:

COPYTRACK GmbH
Oranienburger Strasse 4
10178 Berlin
Germany
Phone: +49 - 30 - 809.332.913
Mobil

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von COPYTRACK):
Viele Grüße
Team COPYTRACK


Na immerhin Respekt, es wird klar gekennzeichnet, das es sich um den Anspruchsgegner handelt.

Trotzdem mein Rat: niemals vom Anspruchsgegner beraten lassen, weil der vertritt in der Regel seine eigenen Interessen.

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Smond
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von COPYTRACK):
Hallo Smond,
grundsätzlich darf sich der Urheber an denjenigen wenden, der das Bild verwendet hat. Anderenfalls könnte er von Pontius zu Pilatus geschickt werden, bis er bei demjenigen landet, der seine Rechte als erster verletzt hat. Das ist nicht im Sinne des Urheberrechts. Deswegen muss sich derjenige, der ein Bild von einem Dritten übernimmt, sehr gut darüber informieren, ob derjenige das Bild wirklich weitergeben durfte. Im besten Fall lässt man sich dies sogar schriftlich zusichern oder vereinbart mit dem Dritten, dass derjenige haftet, wenn er das Bild doch nicht weitergeben durfte, z.B. durch eine sogenannte Freistellungsklausel. Sich blind darauf zu verlassen, dass mit dem Bild schon alles seine Richtigkeit hatte, darf man jedenfalls nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Bildverwender sich darüber Klarheit zu verschaffen hat, dass durch die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Bilder nicht in die Rechte des Urhebers eingegriffen wird (vgl. BGH, Urt. v. 16.8.2012, Az.: I ZR 96/09 ). Bei dem Label nachzufragen, ob eine Lizenz vorlag, kommt deshalb jetzt ein bisschen zu spät. Sollte das Label aber eine Lizenz vorweisen können, dann kann dir das auch helfen, wenn die Lizenz vorsieht, dass die Bilder an Dritte weitergegeben werden dürfen. Hat das Label keine Lizenz, haftest du als Verwender auch. Inwieweit du dann von dem Label Schadensersatz fordern kannst, müsste im Einzelnen geprüft werden. Dass andere das Bild auch benutzten, entschuldigt deine Verwendung im Übrigen nicht. Es gibt kein Recht im Unrecht.
Nimm mit COPYTRACK Kontakt auf und erkläre woher du die Bilder hast und dass du gerade die Rechtslage klärst und um etwas mehr Zeit bittest. Ignorieren sollte man eine solche Aufforderung keinesfalls. Sobald du dann Info von dem Label hast, solltest du diese schnellstmöglich an COPYTRACK weitergeben, damit die Angelegenheit geklärt werden kann.

Viele Grüße
Team COPYTRACK


Erst einmal vielen Dank für die Antwort bzw. Antworten.

Ich habe in der Vergangenheit bereits oftmals Bilder von den Label bekommen und das Bild in diesem Fall dann natürlich auch im Vertrauen genutzt, da ich nicht einmal kurzzeitig daran gezweifelt habe, dass bei den Bild keine Lizenz vorliegt. Man geht auch nicht davon aus, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen wird, wenn man ein zur Verfügung gestelltes Albumcover nutzt, um für das Label soga noch Werbung zu machen.

Ich habe bereits Kontakt zu dem Label aufgenommen und dies zeigt sich auch überrascht und versucht den Fall nun mit der Band bzw. dessen Designer selbst aufzuklären. Bei der Band ist auch nicht von einer weltbekannten Band die Rede, sondern einer mittelgroßen englischen Musikgruppe.

Ist das nicht ein Regressfall?

Edit: Das mit dem "Team COPYTRACK" ist mir gerade erst aufgefallen. Ich werde bald mit COPYTRACK in Kontakt treten und die Aufforderung keinesfalls ignorieren.



-- Editiert von Smond am 04.04.2017 15:31

-- Editiert von Smond am 04.04.2017 15:52

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.019 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.