Urheberrechtsverletzung Fragen und Verjährung.

27. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
klaus5433
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Urheberrechtsverletzung Fragen und Verjährung.

Hallo,

gegen mich wurde im Juli 2007 ein Ermittlungsverfahren wegen des Downloads von urheberrechtlich geschützen Materials etc eingeleitet. Ich hatte die Gelegenheit mich auf einer nahen Polizeiwache dazu zu äußern. Das habe ich nicht getan sondern mir nur den Sachverhalt angehört.

Es fand keine Hausdurchsuchung statt.
Der Auslöser der Ermittlungen fand im Sommer 2005 statt.

Wann verjährt sowas?
Bzw. wie wahrscheinlich ist es das jetzt noch eine Hausdurchsuchung vorgenommen wird.

Danke schonmal für eure Antworten.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

a. ich gehe eher davon aus, dass die sache wegen unautorisierter verwertung eingeleitet wurde, sprich des UPloaden und nicht wegen des DOWNloaden.

b. strafrechtlich dürfte die verfolgungsverfährung bei 5jahren liegen.
zivilrechtliche ansprüche können bis zu 3jahre nach erlangung der erkenntnis über die verstösse geltend gemacht werden, siehe http://dejure.org/gesetze/0BGB010102/852.html
dass noch eine hausdurchsuchung bei so einem (vermutlich) bargatellfall folgen sollte, halte ich für sehr unwahrscheinlich, vorallem da es i.d.r. in der vergangenheit sowieso nur drum ging, dass man als geschädigter ein strafverfahren einleitet, um reine zivilrechtliche ansprüche geltend zu machen, das haben die StA natürlich auch durchschaut, weshalb sie ermittlungen bei solchen fällen sehr stark reduzierten, bzw gleich ganz sein liessen. hasudurchsuchungen fanden sowieso nur bei einem minimalen prozentsatz der beschuldigten urhg-verletzer statt.
mitlerweile kann man ja ohne strafrechtliche ermittlungen das ganze über den reinen zivilrechtlichem weg abwickeln.



-- Editiert von seba79 am 27.01.2009 20:15

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
klaus5433
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Download fand nicht im p2p Netz statt, sondern es wurde von bezahlten servern im Ausland geladen.

Ich halte es auch für extrem unwahrscheinlich das da noch eine Hausdurchsuchung kommt. Ich denke die Staatsanwaltschaft wird wohl davon ausgehen, das der Beschuldigte ja höchstwahrscheinlich längst alle Spuren bei ihm Zuhause verwischt hat und da nichts mehr in der Richtung zu holen ist.

Oder sie haben es nicht nötig eine HD zu machen. Da genügend Beweise für eine Verurteilung vorliegen. Aber ich gehe davon aus das so oder so eine HD hätte stattfinden müssen, auch wenn anscheinend genügend Beweise oder auch nicht genügend vorhanden waren.

Was sind da für Strafen in Tagessätzen etc üblich. Lassen wir mal das zivilrechtliche außen vor.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

"Der Download fand nicht im p2p Netz statt, sondern es wurde von bezahlten servern im Ausland geladen."

achso, dann ging es dort sicherlich um den fall ftpwelt?

zu 99% wird, bzw wurde dein verfahren eingestellt, wie es selbst bei der unautorisierten verwertung der fall ist, während du ja nur downloads getätigt hast.

sofern es sich um ftpwelt oder eine ähnliche ´massenplattform´ handelte, hat dass du angeklagt wurdest, hatte eher symbolischen charakter, als dass es irgendwelche grösseren konsequenzen haben wird.
bei solche fällen werden erstmal alle nutzer angezeigt, die dort angemeldet waren. straf- und zivilrechtliche schritte sind oft in diesen fällen schwer durchsetzbar, da gar nicht klar war, wer nun überhaupt was geladen hatte und welche werke geladen wurde und ob dieses überhaupt ein verstoss zum damaligen zeitpunkt darstellte.

meines wissens(!) wurde kein einziger der angezeigenten ftpwelt-nutzer straf- oder zivilrechtlich belangt.

anders kann es aussehen, wenn deine download von einem richtigen szene-server erfolgten, wo die releasegroups ihre kopien ´traden´. hier sind die ermittlungen schon intensiver, da man an die eigentlichen erstveröffentlicher rankommen will, dazu dieses server meist auch ursprungsquelle für die meisten kopierten kinofilme in p2p-netzen, auf flohmärkten ect.
aber selbst wenn auf dich letzteres zutreffen sollte, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass jetzt noch massnahmen wie hausdurchsuchungen folgen sollten.


edit/
zum fall ftpwelt und strafverfahren gegen nutzer hier ein interessanter link:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/11/29/ftpwelt-keine-belege/

Zitat:

Manche Polizeibeamte sagen den Beschuldigten offen, was Sache ist: Die Staatsanwaltschaft Mülhausen konnte nicht feststellen, ob einzelne Nutzer etwas heruntergeladen haben. Es gibt also keinen konkreten Beleg dafür, dass jemand, der an FTPWelt Geld überwiesen hat, auch tatsächlich urheberrechtlich geschützte Werke von dort bezogen hat.(...)

Mit anderen Worten: Wenn die Beschuldigten sich nicht selbst belasten, wird es zum hinreichenden Tatverdacht nicht reichen. Eines solchen bedarf es aber für eine Anklage oder einen Strafbefehl.


-- Editiert von seba79 am 28.01.2009 01:52

2x Hilfreiche Antwort

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