Urheberrecht von Texten bei Facebook

17. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
waldwolf65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht von Texten bei Facebook

Wie verhält es sich auf FB mit urheberrechtlich geschützten Texten die geliked und geteilt werden?
Siehe Beispiel:
Dieser u.a. Text wurde hundertfach bei FB geteilt..allerdings hat mich der vermeintliche Urheber der Übersetzung nun angemahnt und verlangt eine Lizenzgebühr, andernfalls droht er mir mit rechtlichen Schritten.

Diesen Text den ich von einem lieben Bekannten bekommen habe, möchte ich gerne teilen..der ist besonders den Vätern und Müttern gewidmet..
Kinder
Und eine Frau, die ihr Kind ans Herz drückte, sagte: "Sprich zu uns über Kinder".
etc.......
Khalil Gibran

Für mich war K. G. die Quelle und die andere Person unbekannt.
Wie verhält es sich bei solchen Dingen die bei FB so schnell geteilt werden, dass man kaum die Möglichkeit zur Überprüfung hat?


-- Editier von waldwolf65 am 17.06.2016 11:05

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25 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Der Urheber der Übersetzung, soso :devil:
Vergiss es! Soll er doch mit rechtlichen Schritten drohen. Ich vermute eher, dass es sich um einen Abzocker handelt.
Wie hat er denn nachgewiesen, dass er der Übersetzer ist und die Schöpfungshöhe ausreicht, dass seine Übersetzung überhaupt nach §2 UrhG geschützt ist?



-- Editiert von micbu am 17.06.2016 11:10

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#2
 Von 
waldwolf65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, aber ich fürchte das nützt nichts.

Er hat auf entsprechende Seiten verwiesen wo er als Urheber aufgeführt ist.
Ich habe dort auch nachgefragt, ob der Mann tatsächlich existiert.
Dies hat man mir bestätigt. Er sei offiziell als Übersetzer und Urheber von Texten aufgeführt. Ebenso dieser Text s. unten:

Sehr geehrter Herr Wolf,

leider ist mir bis dato kein Schreiben zugekommen, das den Verbleib des streitgegenständlichen Textes ohne urheberrechtliche Kennzeichnung auf Ihrer kommerziellen Website bis zu meinem Anschreiben vom26. Mai 2016 genehmigt.

I. Zum Sachverhalt

Grundsätzlich stehen meine Übertragungen allen im akademischen Umfeld Tätigen (Universitäten, Musikhochschulen, sekundäre Bildungseinrichtungen, Erwachsenenbildung, etc.) zur kostenfreien Verfügung, sofern darum nachgesucht wurde und ein urheberrechtlicher Hinweis gemäß § 13 UrhG erfolgt.
Leider erschien die Übertragung ohne vorherige Anfrage, ohne meine Zustimmung und ohne urheberrechtliche Kennzeichnung bis zum 27. Mai 2016 in einem kommerziellen Kontext Ihrer Facebook Seite.
(Anlage 1: Screenshot vom 27. Mai 2016.)

Dieser Vorgang entspricht nicht meiner Intention, da ich leider immer wieder die Erfahrung machen musste, dass sich weitere Nutzer auf die jeweilige Fundstelle berufen, die sie als gemeinfrei ansehen.


II. Zur Rechtslage

Die Übertragung ist gemäß § 3 UrhG urheberrechtlich geschützt.
Auch wenn der zugrunde liegende Text Khalil Gibranss gemeinfrei ist, so ist dennoch eine Übersetzung eines gemeinfreien Werkes stets als urheberrechtsschutzfähige Bearbeitung gemäß § 3 UrhG schutzfähig. Die Übersetzung weist die erforderliche Schöpfungshöhe auf.

Indem Sie die Übersetzung eingepflegt haben, wurde in mein ausschließliches Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung eingegriffen.

Sie haben des weiteren meine Urheberschaft nach § 13 UrhG nicht anerkannt.


Daher stünden mir gesetzliche Ansprüche zu, die auf Unterlassung und Schadensersatz § 97 UrhG gerichtet sind.

Die durch die Verletzungshandlung bestehende Wiederholungsgefahr könnte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt werden.

Ich muss davon ausgehen, dass im vorliegenden Falle der Rechtsverletzung eine Absicht zugrunde lag, da an der Fundstellen im WWW ausdrücklich auf die Urheberschaft hingewiesen wird, verbunden mit der Bitte um Kontaktaufnahme.

I) http://www.lieder.net/lieder/get_text.html?TextId=88535
IMPORTANT NOTE: THE MATERIAL DIRECTLY ABOVE IS COPYRIGHT and has been reprinted on our server by special permission. If you wish to copy it and distribute it, you MUST obtain permission or you will be breaking the law. Once you have permission, you MUST give credit to the author and display the copyright symbol ©. Copyright infringement is a criminal offense under international law.


Authorship

Translation from English to German (Deutsch) copyright © 2012 by B… K…, (re)printed on this website with kind permission. To reprint and distribute this author's work for concert programs, CD booklets, etc., you must ask the copyright-holder(s) directly for permission. If you receive no response, you must consider it a refusal.


II) http://gedichte.xbib.de/gedichtband_Der+Prophet_Gibran,32,0.htm
http://gedichte.xbib.de/Gibran_gedicht_04.+Kinder.htm

© B.. K…habe ich absichtlich entfernt..
Auf der Website finden Sie mich als Mitarbeiter
http://gedichte.xbib.de/gedicht_Kottmann.htm:
Alle Gedichte und Übersetzungen unterliegen dem Urheberrecht und sind durch das Urheberrecht geschützt. Sie dürfen nur für einen schriftlich vereinbarten Zweck genutzt werden. Kopien oder Vervielfältigungen, insbesondere die Aufnahme in Datenbanken und auf Speichermedien, oder die Verbreitung im Internet, sowie für gewerbliche Zwecke, bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Autors:


Weiterhin hat er die Urteile des Landgerichtes angehängt, wonach noch andere zu einer entsprechend Strafe verurteilt wurden.
Allerdings sehe ich da nicht, ob es sich um ähnliche Fälle handelt also auf Facebook. Dort steht nur im Internet zur Verfügung gestellt.
Soviel ich weiß gehen alle Rechte auf FB über, was man dort teilt.
Und wie gesagt es war nicht ersichtlich. Es wurde x-fach geteilt.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

O.k., das lässt das Ganze in einem etwas anderen Licht erscheinen.
Dennoch ist fraglich ob §3UrhG überhaupt zum tragen kommt. Zuerst muss die Schöpfungshöhe ausreichen, dass man überhaupt von einem schutzfähigen Werk sprechen kann.
Die Übersetzung eines Buches stellt sicherlich eine ausreichende Schöpfungshöhe dar.
Today is Friday - Heute ist Freitag
Das stellt keine ausreichende Schöpfungshöhe dar um jemandem verbieten zu können zu schreiben: "Heute ist Freitag"
Eine Fachübersetzung hat generell keine gestige Schöpfungshöhe, das geht nur bei Werken bei denen ausreichend "Gestaltungsspielraum" herrscht.
Es gehen nicht ALLE Rechte auf FB über wenn man dort etwas teilt. Das lässt unser Gesetz nicht zu.
Wieviele Personen haben das Gedicht denn noch übersetzt?
Wenn er nachweisen kann, dass du tatsächlich seine Übersetzung genutzt hast und ein Gericht zum Schluss kommt, dass die Schöpfungshöhe ausreicht um einen Schutz nach §2 UrhG zu erlangen, dann sieht es tatsächlich schlecht aus.
Wenn du der Meinung bist, dass er tatsächlich der Urheber der Übersetzung ist, dann würde ich an deiner Stelle auf einen Vergleich hinarbeiten.
Lies dir das mal durch:
https://irights.info/artikel/bersetzer-als-urheber-theorie-und-praxis/7056

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#4
 Von 
waldwolf65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin da eben unsicher, deshalb habe ich die Frage eingestellt.
Finde auch zu diesem Thema sehr wenig im Netz.
Über Bilder findet man sehr viel, aber nicht über Texte und deren Übersetzungen.

Hast du dir seine Links mal angesehen?
Mir macht er schon einen seriösen Eindruck.

Er hat mir einen Vergleich angeboten, anstelle eines Verfahrens.
Nur empfinde ich das immer noch zu hoch in Anbetracht der Tatsache, dass ich damit überhaupt keinen kommerziellen Nutzen habe.
Ich hatte ihn alternativ angeboten den Artikel zu löschen und diesen dann neu einzustellen und ihn als Quelle anzugeben.
Nur darauf lässt er sich nicht ein und baut weiterhin seine Drohgebärde auf.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von waldwolf65):
Nur empfinde ich das immer noch zu hoch in Anbetracht der Tatsache, dass ich damit überhaupt keinen kommerziellen Nutzen habe.

Es ist egal ob du einen kommerziellen Nutzen hast oder nicht. Solltest du tatsächlich einen geschützten Text verwendet haben, dann steht dem Urheber eine "Entschädigung" dafür zu. Er braucht sich dann auf gar nichts einzulassen. Deine einzige Möglichkeit da raus zu kommen wäre nachzuweisen, dass keine schöpferische Höhe existiert. Ich persönlich bezweifele, dass diese existiert, denn den originalen englischen Text kann jeder leicht übersetzen. Da gibt es bei der Übersetzung keine dichterische Abweichung vom englischen Originaltext. (Ist der englische Text überhaupt der Originaltext?).



-- Editiert von micbu am 17.06.2016 15:26

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#6
 Von 
waldwolf65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist wirklich traurig, denn so wären wahrscheinlich viele Menschen betroffen, die diesen Text geliked und geteilt haben ohne zu wissen das er geschützt ist.
Außer Spesen also nichts gewesen oder eine Erfahrung reicher.
Der Betrag beläuft sich auf 200,- €.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Bei 200€ würde ich nicht einfach kampflos aufgeben. Dennoch, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und das Internet ist kein rechtefreier Raum. Ist der Übersetzer evtl. ein Fachübersetzer für englische Gedichte?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
waldwolf65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sehe ich auch so. nur kann ich ihn nicht all zu lange hinhalten und einen Anwalt einzuschalten kostet auch. außer es besteht Aussucht auf Erfolg. aber das sehe ich leider nicht.
Er hat mir angeboten den Betrag in a 20,- monatlich zu zahlen.
Ob er Fachübersetzer ist kann ich nicht genau sagen. Es steht nicht sehr viel über ihn im Netz.
Jedenfalls wurde mir von dieser Gedichteseite mitgeteilt, dass er viel schreibt.

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#9
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

"Teilen" über die von der Plattform vorgesehene Funktion dürfte zulässig sein, weil derjenige, der seine Inhalte (teilbar) veröffentlicht, damit den - mittelbar auch zwischen zwei Nutzern wirkenden - AGB zustimmt und damit auch konkludent, daß die Plattform-eigenen Funktionen genutzt werden. Alles andere würde grob die Grundsätze von Treu und Glauben verletzen (so wie ich hier im Forum auch einen urheberrechtlich geschützten Text schreiben kann, aber nicht jeden abmahnen, der die "Zitat"-Funktion darauf nutzt).

Anders sieht es aus, wenn man die Inhalte einfach kopiert und selber postet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Anders sieht es aus, wenn man die Inhalte einfach kopiert und selber postet.

Zitat (von waldwolf65):
Diesen Text den ich von einem lieben Bekannten bekommen habe, möchte ich gerne teilen..der ist besonders den Vätern und Müttern gewidmet..

Ich verstehe das so, dass er den Text selbst kopiert und eingestellt also nicht nur geteilt/geliked hat. Bei geteilt/geliked würde ich dir zu 100% zustimmen, da müsste sich der Rechteinhaber an den ursprünglichen Einsteller wenden.

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
waldwolf65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Aber das Meiste sind nur Mutmaßungen. Wie es aus juristischer Sicht aussieht kann man nicht ableiten.
So wie es scheint habe ich eine Nachweispflicht wie auch immer.
Das ganze liegt nun schon 3 Jahre zurück, wo ich diesen Text gepostet habe und ich weiß nicht mehr genau ob ich ihn einfach nur geteilt oder kopiert habe mit dem entsprechenden Vermerk..Ich habe diesen Text von einer lieben Freundin erhalten..
Fakt ist er hat das Copyright auf die deutsche Fassung, egal welchen Spielraum er bei der Übersetzung wirklich hatte.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat:
und ich weiß nicht mehr genau ob ich ihn einfach nur geteilt oder kopiert habe mit dem entsprechenden Vermerk..

Das sollte sich ja herausfinden lassen ... ?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
waldwolf65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

und wie ? Den Beitrag habe ich gelöscht.

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#15
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Bei geteilt/geliked würde ich dir zu 100% zustimmen, da müsste sich der Rechteinhaber an den ursprünglichen Einsteller wenden.


Nein, ganz so auch nicht.
Beim "Teilen" wäre der Teilende dann aus dem Schneider, wenn der Rechteinhaber den ursprünglichen Text eingestellt hat (weil er dann eben einem solchen "Teilen" konkludent zugestimmt hätte).
War hingegen das ursprüngliche Einstellen bereits eine Urheberrechtsverletzung, kann der Rechteinhaber sich auch an jeden "Teilenden" halten. Letztere wiederum könnten den Ersteinsteller in Regreß nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
War hingegen das ursprüngliche Einstellen bereits eine Urheberrechtsverletzung, kann der Rechteinhaber sich auch an jeden "Teilenden" halten.

Diese Ansicht teile ich nicht. Ich denke nicht, dass man nur durch durch teilen eine Urheberrechtsverletung begeht die zu finanziellen Schadenersatzansprüchen führt. Es gibt dazu bisher, meines Wissens nach, auch noch keine Urteile.
Falls ja, dann stelle ich einen schlauen Spruch ins Netz und warte bis den jemand ahnlungslos bei FB einstellt. Jeden der den Spruch teilt bitte ich dann zur Kasse. Ein völlg neues Geschäftsmodell. Bei den Hunderttausenden die den Spruch teilen werde ich im handumdrehen reich.
Es kann natürlich sein, dass ein Richter so urteilen wird, ich persönlich halte die dann daraus entstehende Lawine für nicht mehr händelbar.
Hier ein guter Beitrag:
https://ggr-law.com/social-media-recht/faq/teilen-bild-artikel-link-video-facebook-rechtliche-gefahren-urheberrecht-persoenlichkeitsrecht/

-- Editiert von micbu am 20.06.2016 13:38

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#17
 Von 
waldwolf65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau so sehe ich es auch. Damit wäre Tür und Tor geöffnet, um an das schnelle Geld zu kommen, Dank unseres tollen Rechtssystems... ;)
Nur muss ich ganz ehrlich gestehen, dass wäre nicht Meins.

Super Beitrag. Danke fürs Reinstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Falls ja, dann stelle ich einen schlauen Spruch ins Netz und warte bis den jemand ahnlungslos bei FB einstellt. Jeden der den Spruch teilt bitte ich dann zur Kasse. Ein völlg neues Geschäftsmodell.


Wenn der Spruch denn überhaupt irgendeine Schöpfungshöhe hätte. Dazu bedarf es wohl schon mehr als "Wer den Nachbarn durch den Fleischwolf dreht, macht Hanswurst". :P

Wenn ja, dann ist das aber in der Tat so. Oder glaubst du, Frau Rowling kannst du entgegen halten, sie hätte "einfach mal den Harry Potter in eine Buchhandlung gestellt und darauf gewartet, daß jemand das Buch kopiert"?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Wenn ja, dann ist das aber in der Tat so.

Und genau das glaube ich nicht. Es fehlen dazu bisher Urteile, oder ist dir ein für den Fall hier passendes bekannt?
Ich glaube kaum, dass du die Erstellung einer Harry Potter Kopie mit dem Teilen bei FB vergleichen kannst.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Es liegt auch bei "Teilen" doch eine Vervielfältigung (in den eigenen Activity Stream) vor. Oder siehst du das anders?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Es liegt auch bei "Teilen" doch eine Vervielfältigung (in den eigenen Activity Stream) vor. Oder siehst du das anders?

Ja, das sehe ich ganz klar anders. Es ist nämlich so, dass lediglich ein Link zu der einen und einzigen Originaldatei weiter verbreitet wird solange das ganze FB intern bleibt. Bei tausenden Nutzern erscheint immer das Bild/Text/Video von der Originaldatei aus. Bist du wirklich der Meinung, wenn ein Video 1.000.000 mal geteilt werden würde, dieses auch Millionenfach bei FB gespeichert werden würde? Der benötigte Speicherplatz auf den Servern würde explodieren!
Das Video/Text/"was auch immer" wurde nur zugänglich gemacht, aber nicht vervielfältigt. Das würde erst passieren wenn man es kopieren und an einem anderen Ort zur zur Verfügung stellen würde.
Tausende...Millionen Nutzer öffnen beim Teilen also nur eine Tür zu dem Raum in dem die entsprechende Datei liegt.



-- Editiert von micbu am 22.06.2016 11:34

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Das ist mir schon klar. Aber wenn durch "Teilen" z.B. das geteilte Bild im Activity Stream des Teilenden erscheint, dann ist das doch so als hätte er das Bild direkt in die Seite eingebunden und nicht nur "darauf verlinkt".

1. Direkter Einbau: <img src="...">
2. Verlinken: a href="..."

"Teilen" ist für mich wie (1), weil das Bild ja beim Teilenden angezeigt wird, was es bei (2) nicht wird.

-- Editiert von TheSilence am 22.06.2016 16:47

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Siehst du und genau dazu gibt es bisher noch keinerlei Urteile. Ich bin der Meinung, dass es so erlaubt ist, du bist gegenteiliger Meinung. Beide haben wir Argumente für unsere Sichtweisen. Ob es relevant ist wie etwas erscheint, oder ob der Eindruck hinter dem technisch realen zurücksteht.............

Beispiel:
Die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Filmmaterial (z.B. Kinofilme) und die Verbreitung dieses Materials ist verboten. Das Streamen nicht. Es ist auch nicht verboten die Adresse weiterzugeben unter der ich dieses Material streamen kann. Nichts anderes ist das hier meiner Meinung nach. Der Teiler teilt den anderen nur die Adresse mit unter der man das geschützte Material findet und er streamt auch nur das geschützte Material.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
und er streamt auch nur das geschützte Material


Er streamt gar nichts. Er hat das Bild/den Text 1:1 bei sich eingebunden.
Nach dem Argument würde das Einbinden via IFRAME auch nur "streamen", gerade das wurde aber schon als Urheberrechtsverletzung angesehen.

Bitte keine verquasten Laientheorien aufstellen, die mit den tatsächlichen technischen Gegebenheiten nichts zu tun haben.

Abgesehen davon ist beim Streamen allenfalls das Empfangen legal, das Verbreiten aber keinesfalls.

-- Editiert von TheSilence am 27.06.2016 10:45

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Nach dem Argument würde das Einbinden via IFRAME auch nur "streamen", gerade das wurde aber schon als Urheberrechtsverletzung angesehen.

Das Urteil des EuGH widerspricht deiner Aussage aber völlig:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/eugh-embedding-haftung-youtube/
Ich zitiere dich dann mal:
Zitat (von TheSilence):
Bitte keine verquasten Laientheorien aufstellen, die mit den tatsächlichen technischen Gegebenheiten nichts zu tun haben.

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