Urheberrecht in der Musik?

14. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
susii22
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 19x hilfreich)
Urheberrecht in der Musik?

Hallo zusammen!
Ich habe ein Hobby, welches ich seit Jahren betreibe. Ich mixe gerne Songs und bin ein Anfänger-DJ. Die gemixten Songs lade ich meistens auf ein Stick damit ich die auf er Arbeit hören kann. Den Kollegen gefallen meine Kompositionen auch ganz gut. Letztens habe ich aber ein Schreiben von GEMA bekommen, dass ich Urheberrecht eines Musikstücks verletzt habe. Ich habe keine Ahnung wie die überhaupt auf mich kommen.
Habe natürlich sofort gegooglet und im Web steht: https://kundesucht.de/magazin/das-urheberrecht-in-der-musik.html, „Die freie Benutzung ist nur dann gegeben, wenn der Komponist die geschützte Tonfolge selbst einspielt und sich daraus ein gänzlich neues Stück ergibt". Somit kann ich das Mixtape benutzen und dieser gehört mir oder nicht?
Also ich kenne mich mit der ganzen Rechtgrundlage überhaupt nicht aber hier steht dass ich das Stück benutzen darf, sobald ich den Ton verändere, Zitat: "Bei einer Coverversion handelt es sich um eine neue Einspielung eines Musikstücks" https://www.urheberrecht.de/musik/ . Also was genau ist das Problem und wo ist die Verletzung des Urheberrecht?
Gibt es jemanden, der sich besser damit auskennt und mir Infos geben kann?
Danke!
Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ich sag es mal stark vereinfacht:

Der Urheber eines Musikstücks kann erstmal alleine entscheiden, wie und wo das Musikstück gespielt ("genutzt") werden darf, und ob und wie es verändert werden darf.

Die Abspielrechte ("Nutzungsrechte") haben in Deutschland eigentlich alle Urheber (bzw. deren Plattenfirmen) an die GEMA übertragen. D.h. man darf urheberrechtlich geschütze Musik abspielen (z.B. im Radio, in der Disko), ohne den Autor fragen zu müssen. Man muss "nur" GEMA-Gebühren bezahlen.

Es ist dabei egal, ob das "Abspielen" von einer CD erfolgt, oder ob man ein Musikstück 1:1 nachsingt / nachmusiziert. Deshalb ist für einer Coverversion keine Erlaubnis des Autors erforderlich, sondern man zahlt nur GEMA-Gebühr. (Wenn eine Band in der Disko einen Hit covert, dann ist das im Prinzip das gleiche als ob der DJ den Original-Hit von CD abspielt - das Originalstück wird genutzt). Wichtig ist aber, dass das Stück unverändert bleibt (keine Änderung des Textes, keine Änderung der Noten).

Verändert man ein Musikstück, dann ist das nicht mehr von der GEMA abgedeckt, man benötigt die Erlaubnis des Autors.

Es gibt zwar die erlaubnisfreie "freie Benutzung" - aber das ist nur der Fall, wenn man man das Stück so weit verändert, dass das veränderte Stück ein eigenständiges Kunstwerk ist - und gerade nicht mehr als "remix" des alten Musikstücks erkennbar ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ein DJ im klassischen Sinne mixt bestehende Musikstücke ineinander.

Er macht eigentlich keine Kompositionen, auch wenn heutzutage DJs als Komponisten und Komponisten als DJs auftreten, ist erstmal fraglich, was genau Sie denn darstellen (möchten).

Schreiben Sie die Lieder selber und produzieren die Musikstücke oder hängen Sie ein Musikstück an das nächste? Davon hängt die Antwort maßgeblich ab.

Das Veröffentlichen von sogenannten Mixtapes oder Demomixen oder wie auch immer man sie nennt, wo also ein Musikstück an das andere gereiht wird, ist eine große, große Grauzone ..., auf der anderen Seite ist das Promotion für die Produzenten und wird, sofern nicht jemand konkret Anzeige stellt, auch nicht verfolgt. Das betrifft das Hochladen dieser Mixe auch diverse Seiten, wo DJs ihre Mixe präsentieren. Wenn Sie Ihren selbst gemischten Mix an einen Kollegen weitergeben, damit er sich das anhören kann, kräht kein Hahn danach, allerdings sollten die Lieder dann schon so weit ineinander gemixt sein, dass man die einzelnen wieder nicht oder kaum mehr trennen kann..

-- Editiert von fb367463-2 am 15.02.2018 03:08

Signatur:

"Valar Morghulis"

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