Urheberrecht - Logo, Foto, Bild, Motiv

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Fotomotiv: Idee bereits geschützt?

Fragen und Antworten zu urheberrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Fotos, Bildern und Logos

Frage: Ich erzählte einem bekannten Fotografen von einem Fotomotiv hier aus der Umgebung, das ich als Kollage veröffentlichen wollte. Nun ist er mir zuvorgekommen und mit seiner Kollage in der Lokalzeitung. Darf er das?

123recht.de: Grundsätzlich ja, denn urheberrechtlich geschützt sind nur die konkreten Werke, hier also die Kollage selbst. Ideen und Vorüberlegungen genießen keinen Schutz. Ob ihr "Bekannter" hier moralisch richtig gehandelt hat, ist eine andere Frage.. .

Logo auf T-Shirt

Frage: Mir gefällt das Logo von Red Bull sehr gut. Kann ich mir das Logo im Internet herunterladen und auf ein T-Shirt drucken?

123recht.de: Nein! Sie können ein offizielles Shirt der Firma kaufen. Wenn es keines gibt, dürfen Sie die Marke nicht ohne Genehmigung kopieren und verwenden. Insbesondere Red Bull sucht sich die Leute, die offiziell die Marke präsentieren dürfen, genau aus.

Bild bearbeiten und als Hintergrundbild verwenden?

Frage: Im Internet werden viele Hintergrundbilder mit Firmenlogos angeboten, z.B. von Apple. Darf man denn die Firmenlogos bearbeiten und verändern und dann im Netz veröffentlichen?

123recht.de: Bei den Hintergrundbildern handelt es sich entweder um offizielle Bilder von Apple oder um illegale Angebote. Für den privaten Gebrauch auf dem heimischen PC dürfen Sie Logos bearbeiten und auch als Desktop Hintergrundbild verwenden. Auf keinen Fall aber dürfen Sie diese veröffentlichen oder zum Download anbieten.

Logoentwurf verändert

Frage: Ich hatte für eine Firma ein Logo für ein Produkt entworfen, ohne Vertrag. Jetzt haben die einen anderen Grafiker beauftragt, und dieser hat mein Logo leicht verändert. Ich finde das nicht gut, was jetzt?

123recht.de: Als Urheber des Logos können Sie eine Veränderung des Designs verweigern. Sie haben nur die Nutzung des Logos übertragen, ein gleichzeitiges Recht auf Veränderung müsste gesondert vereinbart werden.

Bilder originalgetreu nachmalen?

Frage: Darf ich Bilder, die ich im Internet gefunden habe, als Motive verwenden und nachmalen? Oder darf ich bestimmte Motive nachahmen und dann fotografieren? Meine Bilder sollen möglichst aussehen wie die Originale. Ich möchte meine Bilder auf meiner Webseite veröffentlichen.

123recht.de: Sie dürfen geschützte Werke oder Motive nachmalen, nachstellen und dann fotografieren - allerdings nur für Ihren privaten Gebrauch. Eine Veröffentlichung im Internet ist nicht gestattet. Anders wäre es, wenn Sie ein Motiv z.B. karikieren würden, dies wäre aufgrund des Zitatrechts im Urheberrecht erlaubt.

Tätowierung von Kunstwerk erlaubt?

Frage: Ich möchte mir ein berühmtes Bild originalgetreu auf den Rücken tätowieren. Darf ich das eigentlich?

123recht.de: Das Urheberrecht auf ein Bild läuft grundsätzlich ab, wenn der Künster bereits mehr als 70 Jahre verstorben ist. Aber auch, wenn noch urheberechtlicher Schutz für das Kunstwerk bestehen sollte: Sie dürfen sich das Motiv auf Ihren Körper tätowieren, egal wo. Die Tätowierung ist zwar eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts, aber als Privatkopie grundsätzlich zulässig. Etwas anderes würde gelten, wenn Sie mit der Tätowierung oder der Zurschaustellung der Tätowierung wiederum Geld verdienen wollten.

Leserkommentare
von Patrick123mitglied am 29.07.2013 14:56:13# 1
Ich hab eine Frage kann ich die hier stellen.
    
von 123recht.de am 29.07.2013 15:23:14# 2
Hi Patrick,

eine rechtliche Beratung kannst Du hier bekommen: <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.frag-einen-anwalt.de/default.asp?rechtcheck=2" target="_blank">http://www.frag-einen-anwalt.de/default.asp?rechtcheck=2</a>

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Mit freundlichen Grüßen

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