Urheberrecht auf beschreibende Texte

22. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Berndo
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Urheberrecht auf beschreibende Texte

Inwieweit sind Texte, die Produkte, Spiele, Websites, Veranstaltungen oder andere Dinge beschreiben, urheberrechtlich geschützt?
Danke schonmal für die Antwort.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Genau so wie alle anderen Texte, die die nötige Schöpfungshöhe erreichen.

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#2
 Von 
Berndo
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Das ist ja klar. Aber wo wird da die Grenze gezogen?

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Aber wo wird da die Grenze gezogen


Wo ist falsch, wer ist richtig: Ein Richter

K.

Selberschreiben ist Trumpf

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Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#4
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Aber wo wird da die Grenze gezogen?

Einzelfallentscheidung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ganz einfach, wenn der der den Text geschrieben hat nachdenken musste hat er etwas erschaffen, dann ist Schöpfungshöhe hoch genug. Wenn er nur die Worte genommen hat die man eh nur nehmen kann dann nicht.

Das Haus brennt - zur gering

Das bunte lustige Haus brennt - könnte schon reichen, wenn es nur diesen Satz gibt.

Diese Werkstatt wurden bis in die 60er Jahre „la berstot dl pere“, die Werkstatt des Vaters genannt. Das besondere an der Villa ist der venezianische Baustil, einzigartig für unser Tal und die damalige Zeit. Diese brannte nun völlig ab.
Muss man da noch was sagen.

Und natürlich gewinnt der der mehr Geld hat das durch mehrere Instanzen zu prügeln, bis der andere aufgibt :-)


K.



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#6
 Von 
Berndo
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten. Da weiß ich jetzt Bescheid!

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