Hallo.
Ich wüsste gern, ob und wenn ja, warum es so ist, das die Nutzungsrechte für ein kostenlos erstelltes Layout (zb Flyer / Plakat) für eine Veranstaltung automatisch für immer an den Beworbenen übergehen. Die Arbeit war ja für diese eine Veranstaltung, kein Blanko-Entwurf mit freiem Feld für Datum, keine ausdrückliche Vereinbarung wie "das ist für die Zukunft das Plakat für alle Konzerte " oder Ähnliches. Wenn nicht ausdrücklich etwas ausgemacht ist, was gilt dann?
Danke für die Hilfe,
Iris
Urheberrecht / Nutzungsrechte an Drucksachen
20. Dezember 2016
Thema abonnieren
Frage vom 20. Dezember 2016 | 21:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht / Nutzungsrechte an Drucksachen
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Dezember 2016 | 01:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatIch wüsste gern, ob und wenn ja, warum es so ist, das die Nutzungsrechte für ein kostenlos erstelltes Layout (zb Flyer / Plakat) für eine Veranstaltung automatisch für immer an den Beworbenen übergehen. :
Das ist - zumindest in Deutschland - nicht der Fall. Ich glaube auch kaum das das in anderen Ländenr so ist.
ZitatWenn nicht ausdrücklich etwas ausgemacht ist, was gilt dann? :
Dann gilt die gesetzliche Regelung.
Die besagt - kurzgefasst - das die Nutzungsrechte an den Auftraggeber/Beschenkten gehen. Und der Umfang der Nutzungsrechte sich nach dem Vertragszweck richtet (§ 31 UrhG ).
Grob gesagt:
Wenn ich einen Flyer das Frühlingsfest 2016 bestelle, dann kann ich den nur für das Frühlingsfest 2016 nutzen.
Wenn ich einen Flyer das Frühlingsfest bestelle, dann kann ich den zwar nur für das Frühlingsfest nutzen, das dann aber für alle Jahre.
Wenn ich einen Flyer ein Vereinsfest bestelle, dann kann ich den für alle Vereinsfest für alle Jahre nutzen.
Und jetzt?
Schon
268.337
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten