Urheberrecht / Nutzungsrechte an Drucksachen

20. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
go456124-46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht / Nutzungsrechte an Drucksachen

Hallo.

Ich wüsste gern, ob und wenn ja, warum es so ist, das die Nutzungsrechte für ein kostenlos erstelltes Layout (zb Flyer / Plakat) für eine Veranstaltung automatisch für immer an den Beworbenen übergehen. Die Arbeit war ja für diese eine Veranstaltung, kein Blanko-Entwurf mit freiem Feld für Datum, keine ausdrückliche Vereinbarung wie "das ist für die Zukunft das Plakat für alle Konzerte " oder Ähnliches. Wenn nicht ausdrücklich etwas ausgemacht ist, was gilt dann?

Danke für die Hilfe,
Iris

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go456124-46):
Ich wüsste gern, ob und wenn ja, warum es so ist, das die Nutzungsrechte für ein kostenlos erstelltes Layout (zb Flyer / Plakat) für eine Veranstaltung automatisch für immer an den Beworbenen übergehen.

Das ist - zumindest in Deutschland - nicht der Fall. Ich glaube auch kaum das das in anderen Ländenr so ist.



Zitat (von go456124-46):
Wenn nicht ausdrücklich etwas ausgemacht ist, was gilt dann?

Dann gilt die gesetzliche Regelung.
Die besagt - kurzgefasst - das die Nutzungsrechte an den Auftraggeber/Beschenkten gehen. Und der Umfang der Nutzungsrechte sich nach dem Vertragszweck richtet (§ 31 UrhG ).

Grob gesagt:
Wenn ich einen Flyer das Frühlingsfest 2016 bestelle, dann kann ich den nur für das Frühlingsfest 2016 nutzen.
Wenn ich einen Flyer das Frühlingsfest bestelle, dann kann ich den zwar nur für das Frühlingsfest nutzen, das dann aber für alle Jahre.
Wenn ich einen Flyer ein Vereinsfest bestelle, dann kann ich den für alle Vereinsfest für alle Jahre nutzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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