Guten Tag,
Ich betreibe im Kleingewerbe ein wenig Flyergestaltung für eine Diskothek. Im Auftrag habe ich Flyer gestaltet und ein Foto verwendet, welches nicht linzenzfrei war.
Nun kam am Freitag die Abmahnung inkl. Unterlassungserklärung
in Höhe von über 6000€ für dieses eine Foto.
Nun stellt sich die Frage, kann die Diskothek mich nun in voller Höhe dafür haftbar machen? Eigentlich ging ich davon aus, aber ich habe in einem Forum gelesen, dass der Verantwortliche Betreiber der Internetseite (Facebookseite) nur haftbar gemacht werden kann - sprich in diesem Falle der Betreiber der Diskothek.
Ist das richtig? Ich würd mich über etwas Beistand freuen.
Anzumerken ist noch, dass bei mir als Student "nicht zu holen" wäre.
Vielen Dank im Voraus.
Urheberrecht - Foto
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Die Uhrheberrechtsverletzung wurde laut diner Aussage von dir begangen ?
Dir muss klar gewesen sein, dass die Diskothek den Flyer zur Veröffentlichung nutzen wollte.
Die Diskothek muss nicht überprüfen, ob das genutzte Foto lizenzfrei ist denke ich.
Dafür engagieren die dich ja.Mich würde es daher leider nicht wundern, wenn sie es auf dich abwälzen.
Uhrheberrechtsverletzung ist kein Kavaliersdelikt
-- Editiert von BerlinBär am 14.02.2017 20:09
-- Editiert von BerlinBär am 14.02.2017 20:10
ZitatNun stellt sich die Frage, kann die Diskothek mich nun in voller Höhe dafür haftbar machen? :
Hat denn der Auftraggeber das Foto geliefert? Oder hast Du es besorgt?
Wie ist das genau abgelaufen?
ZitatAnzumerken ist noch, dass bei mir als Student "nicht zu holen" wäre. :
Die meisten Studenten studierennichtmit dem Endziel "Hartz IV". Da so ein Titel mindesten 30 Jahre lang gilt, dürfte der Kläger genug Zeit haben ...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja, das Foto wurde von mir geliefert und abgeliefert. Ich sehe schon, wenig Chancen meinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Dass eine Urheberrechtsverletzung kein Kavaliersdelikt ist, ist mir schon bewusst.
Gegenstandswert für Unterlassungsanspruch: 10.000€
Gegenstandswert für Schadensersatzanspruch: 5600€
Anwaltskosten: 865€
= 6465€
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
21 Antworten