Hallo!
Ich benötige folgenden kurzen Rat: Besteht ein Recht auf Urhebernennung, wenn der Urheber einem Dritten uneingeschränkte Nutzungs- und Veröffentlichkeitsrechte eingeräumt hat. Bsp. Bilder eines Werkes in einem (komerziellen) Buch? Darf der Dritte sich selbst als Urheber dabei nennen?
Vielen Dank und Grüße
Urhebernennung trotz uneingeschränktem Nutzungsrecht
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Kommt auf die Formulierung und die Gesamtumstände an. §13 UrhG
ist zunächst einmal unabhängig von den Rechten in §§16-21 UrhG
zu sehen, die vom uneingeschränkten Veröffentlichungs- und Nutzungsrecht betroffen wären.
Man kann durchaus argumentieren, dass es bspw. unüblich ist, bei einem für eine Zeitungsanzeige verwendeten Foto den Fotografen zu nennen und daher in einem solchen Fall der Urheber explizit bestimmen müsste, wenn er genannt werden will. Ob das so im Zweifelsfall vor Gericht durchgeht, ist aber nicht sicher. Es wäre daher vorzuziehen, dies vertraglich zu regeln.
Sich selbst als Urheber zu nennen dürfte aber ohne explizite vertragliche Regelung jedoch nicht erlaubt sein.
Danke dür die Antwort!
Um das ganze etwas zu konkretisieren: Streitpunkt ist nicht das Bild, sondern das Werk (ein digitales Werk), dass das Bild zeigt.
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Ich danke dir für die Antwort.
Aber wie ich oben schon anführte: Gilt selbiges auch, wenn es um das Werk (meines) geht, das das Bild (nicht meines) zeigt.
Also: es geht darum, dass ein Dritter "uneingeschränke Veröffentlichungs- u. Nutzungsrechte" für das Werk besitzt und Bilder vom Werk nun veröffentlicht hat. Dabei gibt er sich ebenfalls als Urheber aus, was er ja eigentlich nicht ist.
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