Unzulässigkeit einer fristlosen Kündigung des Vermieters wegen unpünktlicher Zahlung des Sozialamtes
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Die fristlose Kündigung des Vermieters ist unzulässig, wenn die verspätete Zahlung der Miete auf einer unpünktlichen Zahlung des Sozialamtes beruht.
Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 21.10.2009 (Az. : VIII ZR 64/09) entschieden.
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Ausschlaggebend sei nicht allein die Verzögerung der Zahlung an sich, vielmehr müssten die Gesamtumstände betrachtet werden. Berücksichtigt werden müsse, dass die verspätete Zahlung nicht am Mieter, sondern am Sozialamt liege. Dessen Fehlverhalten müsse er sich aber nicht zurechnen lassen.
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Christian von der Heyden
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von icecycle am 23.10.2009 09:57:59# 1
Ist das Sozialamt nun für den Verlust des Vermieters haftbar ? Kann der Vermieter es
in Regress nehmen ?
Oder ist es nicht, nur weil es sich um eine Behörde handelt ?