Unverschuldet Fahrerflucht?! Wie verhalten?

13. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Jonny2
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Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)
Unverschuldet Fahrerflucht?! Wie verhalten?

Hallo Leute,

Mir ist heute was ganz Schreckliches passiert. Ich bin mit meinem Panther Schwarzem Mondeo Titanium meine kleine Tochter Spazieren gefahren (damit sie ihr Mittagsschläfchen hält xD, das klappt im Auto am besten , nicht lachen hehe). Und dann kurz bevor ich wieder zuhause war bin ich durch eine Enge zugeparkte Straße gefahren und als dann noch gegen Verkehr kam wurde dann noch ein bisschen knapper bzw. man ist dann auch langsamer gefahren. Als ich mich so an den Autos vorbei getastet hab, habe ich im Rechten Spiegel gesehen das an einem Auto an dem ich grade vorbei gefahren bin der Außen Spiegel nach unten hing. Ich dachte nur "BOAAAH Schieße" wirst doch jetzt keinem den Spiegel kaputt gefahren haben. Direkt rechts ran gefahren und nach meinem Spiegel geschaut ob was dran ist, aber absolut 0 Nada nichts. Dann ging ich rüber zum anderen Auto und hab geschaut wie der Spiegel herunter hing, aber es war gar kein Glas im Außenspiegel. Da habe ich mich umgeschaut überall, aber keine Spur vom Glas. Also dachte ich mir puuh, das war schon und da mein Auto auch nicht mal einen kleinen Kratzer hatte und nirgendwo ein Spiegel zusehen war, hatte mich das darin doch bekräftigt das es schon war.

Ich dachte mir, wenn ich jetzt klingeln geh und frage, dann sagen die frech.. näää näää den hast du kaputt gemacht und musst blechen. Also bin ich mit ruhigem Gewissen weiter gefahren.

Dann stand heute Abend plötzlich die Polizei vor der Tür und hat mir Fahrerflucht unterstellt, ich war natürlich vor den Kopf gestoßen und hab der Polizei meine Version erzählt. Die haben natürlich mein Auto auch nach geschaut und ich habe ihnen gezeigt dass da nichts dran ist und habe beteuert das ich mir sicher bin, das er schaden schon war (an dem anderen Auto) und frage natürlich auch wo das Kaputte Spiegel Glas war... Darauf antworteten die Polizisten, das hätte der Besitzer AUF DEM BÜRGERSTEIG gefunden.. Sprich das Glas ist abgefallen auf den Boden und gut 1.5m unter dem Auto durch und danach hoch gesprungen.

Also wollen die mich verarschen? Ich habe einen spiegel abgefahren im Schritt tempo, nichts davon mit bekommen, die Kleine ist auch nicht wach geworden und es war auch keine Musik an. AAAABBER der spiegel ist raus gesprungen und unter dem kompletten Auto o durch wieder auf dem Bürgersteig gelandet. Das Ganze hat natürlich ihre Nachbarin gesehen.. die mir aber wenigstens bestätigt das ich ausgestiegen bin und nach beiden Autos genauestens geschaut hab. ABER sie hätte einen Ohren betäubenden lärm gehört -.- und ist sich somit sicher das ich das Ding kaputt gemacht hab.

Ich weiß es war vieleicht nicht richtig nicht doch nachfragen zugehen, zumal ich mir 100%ig sicher bin das ich es nicht war weil, ich nix gehört habe und auch keinen Schaden am Auto hab.

Ich habe jetzt doch ziemlich gemischte Gefühle und ein Haufen Rechtschreib Fehler gemacht xD, aber wie sollte ich mich jetzt verhalten? einfach bezahlen und dem unrecht seinen Lauf lassen? und die Anzeige noch oben drauf am Arsch kleben oder was sollte ich tun? ich fühl mich doch irgendwie hilflos?


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56 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Wenn man einem anderen Auto den Spiegel abfährt kann man das, sofern man nicht schwerhörig ist, nicht überhören. So habe ich kürzlich sogar gehört als ein Auto im Gegenverkehr den Spiegel eines geparkten Autos berührt hat, wobei es nur einen Sprung im Glas gab. Das Geräusch war für mich deutlich hörbar, obwohl ich selbst im Auto unterwegs (Fahrgeräusche) war und selbst keine Kollision hatte.

Es gibt aber ein paar Dinge, die mich an Deiner Geschichte stören. Du durchfährst eine Engstelle. Entsprechend genau solltest Du ja eigentlich auch hinschauen. Dennoch siehst Du keine Berührung zwischen den Fahrzeugen. Hören tust Du auch nichts derartiges. Dann aber schaust Du so genau in Deinen Rückspiegel um den beschädigten Rückspiegel des geparkten Wagens erkennen zu können. Wer nimmt denn ein solches Detail wahr wenn er nicht gezielt danach schaut? Warum aber sollte man so genau schauen, wenn es keinen Anhaltspunkt für eine Kollision gibt? Zudem hätte Dir der beschädigte Spiegel schon beim Durchfahren der Engstelle, da Du da ja sehr genau auf das geparkte Fahrzeug achten musstest, auffallen müssen. Sorry, aber für mich klingt es unglaubwürdig wenn Du sagst, dass Du beim Durchfahren der Engstelle nicht gesehen hast ob der Spiegel des geparkten Autos beschädigt war oder nicht, nach Durchfahren der Engstelle aber im Rückspiegel erkannt hast, dass der Spiegel des geparkten Wagens beschädigt gewesen ist.

Da Du angehalten und Dir beide Fahrzeuge angeschaut hast wird Dir auch kein Staatsanwalt oder Richter glauben, dass Du den Unfall nicht bemerkt hättest.


Ebenso unglaubwürdig klingt aber auch die Aussage des mutmaßlich Geschädigten, wonach die Scherben des Spiegels auf dem Gehweg lagen. Physikalisch wäre das unmöglich.

Es stellt sich nun also die Frage, welche Indizien und Beweise festgestellt wurden. Aufgrund der Anzeige ist die Polizei verpflichtet eine Anzeige zu fertigen. Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Akte an die Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt entscheidet dann ob er das Verfahren einstellt oder ob er einen Strafbefehl beantragt.

Solltest Du den Schaden verursacht haben musst Du auf jeden Fall Schadenersatz leisten. Solltest Du das schnell machen und die Staatsanwaltschaft davon Kenntnis erhalten könnte das den Staatsanwalt milde stimmen. Allerdings hätte der Schadenersatz auch den Charakter eines Geständnisses.

Wenn Du der Meinung bist, dass Du den Schaden nicht verursacht hast solltest Du imho auch keinen Schadenersatz leisten und den weiteren Verlauf des Verfahrens abwarten. Im Falle eines Strafbefehls empfiehlt es sich dann Einspruch einzulegen und einen Anwalt mit der Akteneinsicht, Beratung und evtl. auch Verteidigung zu beauftragen.

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für deine Ausführliche Antwort.

Aber ich weiss nicht was daran so unglaub würdig ist das ich in meinem Rechten Aussenspiegel gesehen habe das da was runter hängt. Ich persöhnlich fahre immer mit alles 3 Spiegeln die ich permanent im Auge hab und so habe ich das leider Gottes auch beigebracht bekommen und bin bis jetzt immer gut damit gefahren, ich habe noch nie einen unfall gebaut geschweige denn war ich jemals mit dem Gesetz / der Polizei in Konflikt und dann gleich eine solche unterstellung :(

Jetzt existiert für mich noch das Problem das ich nicht mal im Rechtsschutz bin, das ganze kommt mich doch X mal Teurer als der Blöde Spiegel :(

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#3
 Von 
guest-12316.11.2010 15:51:37
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Aber ich weiss nicht was daran so unglaub würdig ist das ich in meinem Rechten Aussenspiegel gesehen habe das da was runter hängt
Beim Durchfahren einer derartigen Engstelle achtet man üblicherweise insbesondere auch darauf ob die Außenspiegel irgendwo hängen bleiben könnten. Die Außenspiegel sind nun mal ein wichtiger Orientierungspunkt meistens auch das Fahrzeugteil, das am weitesten seitlich herausragt. Das betrifft dann sowohl Dein Fahrzeug als auch das geparkte Fahrzeug. Wenn man also ein besonderes Augenmerk auf den eigenen Spiegel richtet hat man zwangsläufig auch den Spiegel des geparkten Autos im Blick und sollte daher erkennen können ob dieser Spiegel bereits beschädigt war oder nicht.

Wenn man dies beim Durchfahren einer solchen Engstelle, aus welchen Gründen auch immer, nicht erkannt hat wird man nach passieren der Engstelle ein solches Detail kaum wahrnehmen und dann auch noch mit dem eigenen Fahrverhalten in Zusammenhang bringen.


Wenn ich mir nun vorstelle, dass ich die Situation beobachtet hätte würde sich mir, mal unter Außerachtlassung etwaiger Geräusche, folgendes Bild darstellen:

Du fährst durch eine Engstelle. Dann hältst Du an und inspizierst Dein eigenes und das mutmaßlich geschädigte Fahrzeug. Für mich ist das noch kein Beweis, aber doch ein deutliches Indiz dafür, dass Du den Unfall bemerkt und Dich unerlaubt vom Unfallort entfernt hast.

Für Dich und Deine Entlastung spricht die Sache mit den Scherben. Diese sind mit Sicherheit nicht herabgefallen und unter dem Auto des mutmaßlich Geschädigten hindurch geschlupft und auf den Gehweg gehüpft. Da stellt sich dann die Frage welche Beweise durch die Polizei gesichert wurden.






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#5
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort mal wieder,

Also am Anfang gab es ja gar keine enge Situation, erst als gegen Verkehr kam genau in der Höhe von dem geschädigten Auto in dem Moment habe ich nicht auf die Spiegel geachtet, sondern bin wie immer soweit wie möglich rechts gefahren und habe die Geschwindigkeit auf Schritttempo reduziert und dann weiter. Als ich an dem Auto vorbei war (ca. 1m) habe ich halt in den rechten Außenspiegel geschaut und gesehen das der Spiegel nach unten hing, ich habe nicht nur auf das Auto geschaut sondern es war halt das einzige welches da Stand. Und somit blieb mir ja nicht übrig als zu sehen das dort ein Spiegel schief hing.

Und weil ich mir halt nicht sicher war, habe ich halt angehalten und alles genau nachgeschaut und da mein Auto keinen Kratzer hatte, das Spiegel Glas nirgendwo zu sehen war und ich "BEI SCHRITTTEMPO" kein Unfallgeräusch vernommen habe und die Kleine auf dem Beifahrersitz immer noch fest Schlief, stand halt für mich fest das der Fehler schon war.

Ich werde am Montag dann mal gleich Schauen ob ich einen Anwalt für Verkehrsrecht bei mir in der Stadt finde, das ich nicht ganz Schutzlos da stehe. Wenn selbst die Polizei es schon für möglich hält dass das Glas unter dem Auto durch gesprungen ist :(


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#6
 Von 
guest-12316.11.2010 15:51:37
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich bitte um Entschuldigung für die ganzen Schreibfehler. Ich gebe mir Größte Mühe Fehler zu vermeiden. Anscheint aber leider nicht genug.
Der Beitrag ist aber DEFINITV kein Fake, warum sollte ich mir sonst die ganze Mühe geben diese Ellen langen Texte zu verfassen.


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#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich momentan keinen Anwalt konsultieren. Vielmehr würde ich keinerlei Angaben mehr zur Sache machen und abwarten was passiert. Möglicherweise wird das Verfahre ja auch eingestellt, und dann wäre das Geld für den Anwalt umsonst investiert.

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#9
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Also du meinst ich sollte auch nicht den Fragebogen den ich bekommen "werde" ausfüllen?. Hatte mir eigentlich auch schon einen Anwalt für Verkehrsrecht raus gesucht der grade mal 3km von hier eine Kanzlei hat. Ich weiss ja auch nicht wie weit die andere Partei gehen wird / will / kann. Der Polizist meinte ich sollte einen Anwalt konsultieren und meine Versicherung informieren.

Mir läuft es halt wirklich eiskalt den Rücken runter und dieses ganze "was jetzt" macht mir doch schon ein bisschen Angst.

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#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Es ist schwierig den Fall aus der Ferne und ohne Kenntnis der Aktenlage zu beurteilen.

Im, für Dich, Idealfall wird das Verfahren eingestellt. Dann müsstest Du aber Deine Auslagen für den Anwalt selbst tragen.

Machst Du jetzt Angaben zur Sache und ziehst später, weil das Verfahren nicht eingestellt wurde, einen Anwalt hinzu reduzierst Du u.U. seine Möglichkeiten eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Wenn Du Angaben machen möchtest sollten sie sich darauf beschränken, dass Du keinen Unfall bemerkt hast und auch die Spurenlage (keine Glassplitter im näheren Umfeld des vermeintlichen Unfallortes) nicht auf einen Unfall schließen ließen.

Dagegen spricht, dass Du angehalten und den vermeintlichen Unfallort inspiziert hast. Die Frage lautet dann also, warum hält jemand, der angeblich keinen Unfall bemerkt hat, an und schaut nach möglichen Unfallspuren?

Diese Frage hast Du hier im Forum bereits beantwortet. Ob sich im Streitfalle ein Richter damit zufrieden gibt ist imho fraglich.

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#11
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Bin dir sehr dankbar für deine Bemühungen.
Jetzt stellt sich mir noch die Frage, der Polizist meinte die "angeblich" Geschädigten werden jetzt wohl die Rechnung an mich weiterleiten!.

Bezahlen oder Ignorieren?

Zur Akteneinsicht, wird es da wohl nicht viel zu sagen geben, da es ja erst Gestern passiert ist.

Danke nochmals..

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#12
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Hey Hey..

hatte heute mein "erstes" beratungsgespräch zur sache beim Anwalt. Leider bin ich jetzt auch nicht wirklich viel schlauer, da der Anwalt um es kurz zufassen nur meinte, das ich generell erstmal 500euro los bin für die verfahrens eröffnung oder so, dann holen sie sich die Akte und schauen da dann mal durch um was es geht und was man da machen kann. Es könnte aber auch trotzdem sein dass das Verfahren erst garnicht eröffnet wird dann wäre ich aber trotzdem die 500euro los, wenn ich ihn beauftrage.

WENN es dann zu einem verfahren kommt und ich gewinne bekomme ich die kosten erstattet, aber wenn ich verliere dann kommen weitere kosten von gut 1000-1500euro auf mich zu -.- ohne den Schaden der da angeblich entstanden ist.

also gibt es nicht viele möglichkeiten..

1. Ich füll den Bogen aus und lass alles laufen, wenn es zu einer verurteilung kommt bekomm ich halt 7 Punkte und muss den Schaden berappen.

2. Ich füll den Bogen aus und es wird kein verfahren eingeleitet, das wäre natürlich die beste möglichkeit.

3. Ich beauftrage den Anwalt und zahle 500euro und es wird kein verfahren eingeleitet, wäre auch noch I.O. obwohl 500euro schon haufen kohle sind.

4. Ich beauftrage den Anwalt und zahle 500euro und ich werde verurteilt, bekomm dann die 7 Punkte und noch 1500euro extra kosten obendrauf.

Sieht ja sehr rosig aus, er hat gemeint das einzige problem wäre halt die angebliche Zeugin, das ein paar leute gesehen haben das der Spiegel 3h später wieder wie neu in seiner fassung war wäre dabei irrelevant. -.-

also tendiere ich ja fast schon zu möglichkeit 1/2 .. die kostet mich wenigstens kein halbes vermögen -.- Immer wieder schön mit anzusehen wie man hier in Deutschland über den Tisch gezogen werden kann und das obwohl man garnichts gemacht hat.

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#13
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ich bleibe bei meiner Einschätzung. Keine Aussagen zur Sache machen und abwarten was passiert. Einen Anwalt kannst Du auch später noch hinzuziehen. Mit einer Aussage zum jetzigen Zeitpunkt schränkst Du einen evtl. später hinzugezogenen Anwalt mit der Entwicklung geeigneter Verteidigungsstrategien ein.

Wenn Post in dieser Sache kommt meldest Du Dich am besten wieder hier.

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#14
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Hallo..

So, hab jetzt Heute ein Schreiben der Polizei bekommen in dem ich Angaben zur Aache machen "kann". Jetzt bin ich natürlich immer noch nicht wirklich schlauer, ob ich Angaben machen soll oder nicht. Ob ich die 500eus für einen Anwalt ausgeben soll oder ob ich es mir sparen kann :*/

Von dem Angeblich geschädigten habe ich aber leider immer noch nichts gehört. Keine Rechnung nichts, hab das Auto seit 1 Woche nicht mehr gesehen. (Die Familie wohnt ~100m Luft line von mir entfernt)

Hätte es für mich irgendwelche evt. Nachteile den Bogen nicht auszufüllen?. Ausser halt die Pflicht Angaben. Denn irgendwie hoffe ich ja doch noch ein bisschen dass das Verfahren erst garnicht eröffnet wird bzw eingestellt wird. Ob das jetzt realistisch ist oder nicht kann ich leider nicht beurteilen. Aber durch diese Angebliche Zeugin sieht es halt einfach "schlecht" für mich aus, ich glaub das kann ich drehen und wenden wie ich will.

Recht hat halt einfach nicht immer der der die Wahrheit sagt :-/

-- Editiert am 20.05.2010 15:48

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#15
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Wenn Du nicht aussagst kann Dir das nicht negativ ausgelegt werden. Ohne Aussage kannst Du Dich zwar nicht entlasten, aber auch nicht belasten. Gerade letzteres passiert mitunter mit einer eigentlich gut gemeinten aber unbedarften Aussage.

Wie ich auch bereits geschrieben habe, beschneidest Du mit einer Aussage einen evtl. später doch hinzugezogenen Anwalt in der Entwicklung von Verteidigungsstrategien.

Entscheiden musst letztlich Du.

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#16
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke Danke Vielen Dank mal wieder für deine Aussagen bzw Hilfestellungen..

was wäre eigentlich WEENN..

Ich den Zettel nach bestem gewissen und natürlich wie euch hier auch geschildert (bis auf die ganzen, die bösen anderen und alles unsachliche) ausfülle und dann am Anfang..

Ja ich bekenne mich Schuldig..

oder

Nein ich bekenne mich nicht Unschuldig..

also das ist eine was wäre wenn Frage, sicher bin ich immer noch der Meinung und Festen überzeugung das ich nichts gemacht habe, aber ein Ungutes gefühl sagt mir das ich da so net raus komm -.- ..

und mit welchen Strafen AUSSER den 5-7 Punkten hätte ich eigentlich zu Rechnen? wenn die anderen Recht bekommen?! Hab zwar viel im Internet gelesen, aber sehr viele unterschiedliche aussagen..

Gruss

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#17
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Warum solltest Du Dich schuldig bekennen, wenn Du selbst der Überzeugung bist unschuldig zu sein?

Wenn Du Angaben machst wird das der Staatsanwalt (und ggf. auch der Richter) in der Gesamtwürdigung der Beweise berücksichtigen. Die Angaben bleiben dann aber auch in der Akte und können nicht rückgängig gemacht werden.

Im Falle einer Verurteilung gibt es 7 Punkte. Eine Reduzierung der Punkte auf 5 Punkte aufgrund § 142 (4) StGB würde es nicht geben, da § 142 (4) StGB hier nicht zutreffend ist. Zudem wäre mit einer Geldstrafe in Höhe von 15-40 Tagessätzen zu rechnen. Ein Tagessatz entspricht 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens.

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#18
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für deine Antwort..

Ich bin immer noch fest der überzeugung das ich nichts getan habe, das war halt nur so ein gedankengang ob das vieleicht evt. positiv gewertet werden könnte.

Na die 7 punkte sind ja net wirklich das schlimmste, aber ne Geld strafe in Höhe von 15-40 Tagessätzen? Wollen die einen Finanziell ruinieren, das isn ganzer Haufen Schotter -.-

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#19
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Zusatz:

Was passiert eigentlich genau wenn ich keine Aussage zur sache mache? , geht es dann in die 2te runde? muss ich mich dann irgendwie / wann wieder dazu äussern? oder machen die dann ihr eigenes ding ohne mich?

und dann wollte ich mal noch fragen wie schaut es denn mit den..

Zusätzlich freiwillingen Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen?

Da wollen die ja z.b. von mir wissen was ich Monatlich Netto verdiene oder wieviel Geld ich auf der Hohen kante habe.. was ist wenn ich das nicht ausfülle?
Denn ich denke ja das im falle einer Verurteilung darauf dann die Tagessätze usw errechnet werden, die haben ja keinen einblick auf mein Konto oder so? Dann steht oben dass das einkommen geschätzt wird, da ich im Ausland Arbeite ist es ja beteund höher als was ich hier in Deutschland verdient habe, also sollte ich das eher weglassen ?

und wenn ich die Aussage wie du mir empfiehlst erstmal Verweigere, was sollte ich dann ankreuzen?

1. Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
2. Ich gebe die Tat nicht zu.

1+2 oder nur 1 oder nur 2?

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#20
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Ich bin immer noch fest der überzeugung das ich nichts getan habe
Dann solltest Du die Straftat auch nicht zugeben.

quote:
das war halt nur so ein gedankengang ob das vieleicht evt. positiv gewertet werden könnte.
Das würde nicht positiv gewertet, würde dem Staatsanwalt und dem Richter aber die Arbeit erleichtern. Strafmildernd würde sich tätige Reue sowie ein rascher und unbürokratischer Schadenersatz auswirken.

quote:
Na die 7 punkte sind ja net wirklich das schlimmste
Kommt drauf an wie viele Punkte schon vorhanden sind. Diese Punkte würden frühestens nach 5 Jahren getilgt werden. Zudem würden sie die Tilgung etwaiger anderer oder nachfolgender Punkte hemmen.

quote:
aber ne Geld strafe in Höhe von 15-40 Tagessätzen? Wollen die einen Finanziell ruinieren, das isn ganzer Haufen Schotter -.-
40 TS ist sicherlich der obere Rahmen. Ganz so schlimm wird es sicherlich nicht kommen. Da es aber nicht unmöglich ist habe ich eben auch diesen oberen Rahmen genannt.

quote:
Was passiert eigentlich genau wenn ich keine Aussage zur sache mache?
Das gleiche wie wenn Du eine Aussage machst. Die Polizei schickt die Akte an die Staatsanwaltschaft.

quote:
geht es dann in die 2te runde?
In die 2. Runde geht es auf jeden Fall. Die Polizei hat keine Entscheidungsbefugnis. Diese ist der Staatsanwaltschaft und später ggf. dem Gericht vorbehalten.

quote:
muss ich mich dann irgendwie / wann wieder dazu äussern?
Als Beschuldigter musst Du Dich niemals äußern. Es wurde Dir lediglich die Gelegenheit dazu gegeben. Sofern es nicht zu einer Verhandlung kommen sollte wird Dir eine solche Gelegenheit voraussichtlich nicht nochmal ausdrücklich eingeräumt. Generell kannst Du Dich aber jederzeit zur Sache äußern wenn Dir danach ist.

quote:
oder machen die dann ihr eigenes ding ohne mich?
Das machen "Die" so oder so.

quote:
Zusätzlich freiwillingen Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen?
Im Falle eines Strafbefehls oder einer Verurteilung ist mit einer Geldstrafe in Tagessätzen zu rechnen. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor wird das Einkommen geschätzt. Insbesondere bei einem niedrigen Einkommen können diesbezügliche Angaben sinnvoll sein. Man kann aber auch isolierten Einspruch gegen die festgesetzte Höhe der Tagessätze einlegen.

quote:
da ich im Ausland Arbeite ist es ja beteund höher als was ich hier in Deutschland verdient habe, also sollte ich das eher weglassen ?
Wäre vermutlich nicht von Nachteil.

quote:
und wenn ich die Aussage wie du mir empfiehlst erstmal Verweigere, was sollte ich dann ankreuzen?
Ich würde, ohne weiteren Kommentar, die Straftat nicht zugeben. Wenn Du aber auch keine Angaben zum Einkommen machen möchtest kannst Du das Schreiben auch getrost abheften oder entsorgen.

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#21
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Tja zu einem Raschen Schadens ersatz wird es wohl nicht kommen, ich habe versucht schon mit der anderen Partei in Kontakt zu treten , war selbst an ihrer Türe und habe geklingelt 2x, leider nie jemand zuhause, hab einen Zettel in den Briefkasten geworfen mit meiner Telefon nummer und das ich halt da war, aber bis jetzt kam noch keinerlei Antwort und ein 3tes mal geh ich sicher auch nicht hin.

Und Punkte in Flensburg habe ich wie gesagt noch keine, hab mir noch nie was zuschulden kommen lassen.

Okay, dann werde ich mal keine Auskünfte zu meiner Finanziellen Situation machen, aber zurück Schicken muss ich den Wisch aufjedenfall (steht zumindest in dem Beiliegenden Schreiben) ob ausgefüllt oder nicht in spätestens 2 wochen zurück schicken...

ZUUUUUSSSAAAATTTTZZZZZ:

Grade immoment als ich den Beitrag verfasst habe, haben sich die Leute gemeldet und gefragt wie wir das halt mit der Bezahlung machen sollen. Der Streitwert beläuft sich auf 129euro.... Ich habe ihnen das Geld gleich Bar vorbei gebracht und haben natürlich auch noch drüber geredet. Ich habe ihnen halt auch meine Version geschildert. Sie meinten das ihnen das alles sehr leid täte zumal ich noch so Jung sei und wenn ich dafür jetzt eine vorstrafe bekäme. Sie würden meine Version auch verstehen und sie würde sich für sie auch einleuchtend anhören, aber leider wissen sie halt auch nur was die Zeugin gesagt hat. Aufgrund das sie ihr Geld jetzt haben und das man sich ausgesprochen hat, wollen sie bei der Polizei Anrufen und die Anzeige zurück ziehen.

Da die Polizei ja jetzt eigentlich nichts mehr damit zutun hat, weil das ganze ja an die Staatsanwaltschaft geht wenn ich das richtig verstanden habe, bringt mir das leider nicht sehr viel oder?


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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
aber zurück Schicken muss ich den Wisch aufjedenfall (steht zumindest in dem Beiliegenden Schreiben) ob ausgefüllt oder nicht in spätestens 2 wochen zurück schicken...
Musst Du nicht. Wer sollte Dir überhaupt beweisen, dass Du das Schreiben überhaupt erhalten hast?

quote:
Aufgrund das sie ihr Geld jetzt haben und das man sich ausgesprochen hat, wollen sie bei der Polizei Anrufen und die Anzeige zurück ziehen.
Mal abgesehen davon, dass sie gar keine Anzeige erstattet habe die sie zurückziehen könnten, handelt es sich hier um ein so genanntes Offizialdelikt. Somit kann die Polizei das Verfahren nicht einstellen. Aber wenn der Geschädigte zu Protokoll gibt, dass ihm an einer Strafverfolgung nicht gelegen ist könnte das dazu beitragen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren (ggf. gegen Auflagen) einstellt.

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#23
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Also könnt ich den Wisch einfach hier liegen lassen und fertig.. Wenn ich Pech habe bekomm ich wieder Post von der Polizei bzw von der Staats Anwaltschaft mit dem Ergebniss... oooder ich höre nie mehr was von ihnen? seh ich das so richtig?

Rein theoretisch hast du ja Recht, kann ja niemand nachweisen das ich das Schreiben bekommen hab, aber praktisch macht man sich doch so seine gedanken ob sie einem das nicht doch irgendwie Negativ anzetteln. Aber das liegt wohl einfach daran das man einfach zuwenig mit dem ganzen zutun hat und nicht weiss wie und was da vorsich geht.

Aber ich denke dann jetzt ich werde das Schreiben entweder..

a) Ausfüllen ohne Wirtschaftliche Aussagen und von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen.

b) Werde es wie du gesagt hast einfach abheften.

Wenn mir ja nix passieren kann wie du sagst, hab ich ja nix zubefürchten ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Von der Polizei wirst Du keine Post mehr erhalten.

Entweder bekommst Du Post von der Staatsanwaltschaft mit der Mitteilung dass das Verfahren eingestellt wurde, oder Du bekommst Post vom Amtsgericht mit einem Strafbefehl. Ich tippe mal auf Ersteres.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#25
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Wäre auch super, wenn Sie den Verlauf hier weiter schildern könnten. Man liest immer so selten, wie es letztlich ausging...


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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#26
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Keine Sorge, bei solch einem Netten Support würde ich nie auf die idee kommen euch den Ausgang vorzuenthalten :)

Aber das wird wohl leider noch ein bisschen dauern.

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#27
 Von 
sr-chico-mum
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 17x hilfreich)

Der Ausgang würde mich auch interessieren. "Unser" Fall ging so aus: Tochter, uraltes Auto, ausparken, Zeugin sieht am Nebenauto Beschädigung, Polizei Anzeige - Fahrerflucht, Schaden Stoßstange, Gutachter = es könnte evtl. von Tochter stammen - aber auch von jedem anderen Kleinwagen, keine Lackspuren auf Auto - keine Schrammen die zusammen passen, Besitzerin B hüllt sich in Schweigen, Verhandlung - Schaden plötzlich an Fahrerseite, Kotflügel bis über hintere Türe, Gutachter = wie gehabt, aber hier könnte nur ein klitze-kleiner Schaden von Reifen!!! der Tochter stammen, Besitzerin hüllt sich in Schweigen, sie weiß nicht was sie vorher für Schäden hatte.
Urteil: Verfahren eingestellt, gegen 10 Arbeitsstunden, kein Eintrag, Kosten: Anwalt (500,--) PLUS Versicherung, Regress 800,-- stuft sie hoch, weil es ja nicht bewiesen ist, dass sie es NICHT war. (Beides zusammen eigentlich nicht möglich, aber keine Chance sich zu wehren) Begründung: es ist eine Zeugin vorhanden, (die zwar aktuell nichts gesehen oder gehört hat, aber eine Fahranfängerin mit altem Auto und ein Nebenauto mit Schäden). Und Rechtsschutz hatte Tochter damals noch nicht, dass sie wirklich weiter streiten hätte können. Die Kosten wären auf alle Fälle höher gewesen, als ein "evtl" Ausgang.

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#28
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Dann wurde das Verfahren gemäß § 153a StPO gegen Auflagen eingestellt. Das ist kein Freispruch, und der Regress der Versicherung berechtigt.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#29
 Von 
sr-chico-mum
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 17x hilfreich)

Weiß ich leider nicht nach welchem §, das Schreiben hat Tochter. Da ich mich wahrscheinlich auch falsch verhalten hätte, passe ich nur ab dato auf, dass ich nicht neben einem Auto parke das Schäden hat. Es war bei der Verhandlung kurz im Gespräch ob evtl. Versicherungsbetrug vorliegen könnte, aber das Ganze weiter zu verfolgen, wäre T. noch teuerer gekommen.

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#30
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Hey Hey..

Neues gibt es leider noch nicht. Es hat sich bei mir nur die gegen partei gemeldet und bestätigt das sie bei der Polizei zu Protokoll gegeben haben, das sie an keiner weiteren strafverfolgung interssiert sind. Die Dame meinte nur noch ich solle persönlich noch mal bei der Polizei anrufen, da der gute mann noch gerne mit mir sprechen würde.

Das habe ich jetzt heute probiert, erst heute Morgen. Da hieß es dann, er Arbeitet heute auf Nachtschicht. Jetzt habe ich extra gewartet bis 23uhr um anzurufen und da wurde mir gesagt das er die nächsten 3 Wochen im Urlaub ist. Der Polizist hatte natürlich gefragt was ich denn wolle ob er mir Helfen könnte. Ich habe ihm dann halt die sache erklärt und gesagt das mir zugetragen wurde das ich den bearbeitenden Polizisten Anrufen soll. Er hat sich das ganze angeschaut und meinte er kann mir leider auch nicht Helfen, da es sich noch um ein Laufendes verfahren oder ermittlung handelt (weiss garnicht genau welches wort er benutzt hat).

Ob das jetzt gut oder schlecht ist weiss ich leider nicht, aber Bauchweh bereitet mir das ganze immer noch, hab den Anhörungsbogen auch immer noch hier liegen obwohl ich ihn schon ne ganze weile Abschicken wollte.

Aber noch eine Abschliessende Frage hätte ich noch. Ich habe vor den Bogen mit einer Aussageverweigerung zurück zu Schicken und "FAALLLLLSS" es dann dazu kommt das ich einen Strafbefehl zurück bekomme, in dem ich zu Punkten und Geldstrafe verurteilt werde, ist es dann noch möglich einen Anwalt dann hinzu zuziehen und das ganze wieder prüfen zu lassen?.

Ja, Ich weiss das habe ich vieleicht schon mal geschrieben, aber ich bin einfach ein absoluter Pessimist :-/

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