Unterschlagung von geliehener Sache - Wege zur Lösung?

22. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
irgendwieich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung von geliehener Sache - Wege zur Lösung?

Hallo an alle Rechtskundigen,

es geht um Folgendes:

Ich habe im Dezember sowie Januar einer damaligen Freundin XY 3 Gegenstände geliehen. 2 sind wenig wert (~ 12 Euro), das dritte ist ein selbstgeschriebener, unveröffentlichter ausgedruckter Roman und hat somit einen hohen ideellen Wert.

Inzwischen ist aus der Freundschaft leider etwas geworden, das eher an Feindschaft angrenzt. XY hat mich wortlos zunächst bei WhatsApp blockiert, woraufhin ich ihr am nächsten Tag eine SMS schrieb, sie möge die geliehenen Sachen bitte zurückgeben. Antwort darauf war, sie würde es mir in nächster Zeit zukommen lassen. Daraufhin war auch meine Handynummer gesperrt, so dass kein Kontakt mehr möglich war. Drei Tage später rief ich sie vom Telefon einer dritten Person an und bat sie darum, die Sachen bei XY abholen zu dürfen, falls sie zu Hause sei. War sie. Sie sagte, sie würde das mit wem anders besprechen und dann zurückrufen. Passierte nicht. Ich rief an und sprach auf die Mailbox, wir würden die Sachen nun abholen kommen. Sie öffnete aufs Klingeln nicht. Ich hinterließ in ihrem Briefkasten eine Nachricht, sie möge die Sachen in einer Einrichtung abgeben, die wir beide aufsuchen, und informierte sie auf der Mailbox über den Zettel im Briefkasten.

Daraufhin rief am selben Tag noch eine weitere Person an, bei der wir beide Termine haben, die sagte, XY würde die Sachen kommenden Dienstag (gestern) zu ihrem Termin mitbringen und ich könnte sie Mittwoch abholen. Situation heute: Sachen wieder nicht bekommen.
Ich versuche jetzt noch einmal den Weg über die andere Einrichtung, aber wenn das bis nächste Woche nicht klappt, denke ich über rechtliche Schritte nach und möchte mich hiermit informieren, was da möglich ist.

Es gibt Zeugen dafür, dass 2 der Gegenstände (darunter der Roman) zum Leihen übergeben worden sind. Ich habe die Nachrichten noch mit der Bitte, es zurückzugeben.

Es mag banal klingen, aber hinter diesem Konflikt stehen massenhaft Emotionen und insbesondere den Roman möchte ich zurück.

Habt ihr Ratschläge, wie das gelöst werden könnte? Könnte ich ggf. eine Anzeige wegen Unterschlagung stellen? Wie wäre dann das weitere Vorgehen?

Eigentlich möchte ich einfach nur die Sachen zurückhaben und dann mit dieser Person rein gar nichts mehr zu tun haben!!!

Danke fürs Lesen und hoffentlich Tipps!

irgendwieich

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Unterschlagung ist/wäre es nur, wenn sie tatsächlich die Absicht hat, die Sachen nie zurückzugeben, sondern ihrem eigenen Vermögen einzuverleiben. Vor allem hat man die Sachen durch eine Strafanzeige auch noch nicht zurück (und darum geht es ja).

Rechtlich bliebe da dann nur der zivilrechtliche Weg (letztendlich Klage auf Herausgabe, wenn vorher nichts wirkt). Man kann sie natürlich auch vorher per Anwaltsschreiben zur Herausgabe auffordern, was jedoch Geld kostet, das man zumindest vorlegen muss. Ob man es je von ihr zurückbekommt, ist eine Frage ihrer Zahlungsfähigkeit (Pfändbarkeit), bzw. des Willens zur Zahlung.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.03.2017 14:47

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#2
 Von 
irgendwieich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort! Das klingt ja ziemlich chancenlos ... :(

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Nö, chancenlos ist das nicht. Der zivilrechtliche Weg hätte zieml. sicher Erfolg. Die Frage ist, ob man das Kostenrisiko eingehen will.

Auch strafrechtlich kann man es natürlich mit einer Anzeige probieren. Evtl. ist sie davon ja so beeindruckt, dass sie die Sachen zurück gibt. Mit Pech lehnt die Staatsanwaltschaft aber direkt den Anfangsverdacht auf eine Straftat ab und stellt direkt ein. In dem Fall würde sie nicht mal was von der Anzeige erfahren.

Um ans Ziel (die Sachen wiederzubekommen) zu kommen, ist der zivilrechtliche Weg erfolgversprechender. Aber halt mit einem Kostenrisiko verbunden.

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#4
 Von 
irgendwieich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Geld wollte ich dafür nicht keines ausgeben.

Wäre es eigentlich strafbar, wenn man an deren Haustür so lange Sturm klingelt, bis sie ...

- runterkommen und die Sachen rausgeben,
- die Polizei rufen wegen (....?), wenn man dann erklärt, man möchte nur die Sachen zurück und es wird nie wieder vorkommen?

...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Wäre es eigentlich strafbar, wenn man an deren Haustür so lange Sturm klingelt,


Abgesehen davon, dass sie ja nur die Klingel abstellen müßte, könnte es eine Owi (Ruhestörung) sein.

Zitat:

wenn man dann erklärt, man möchte nur die Sachen zurück und es wird nie wieder vorkommen?


Das interessiert die eher weniger, da die Polizei nicht dazu da ist zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Man wird schlicht ein Owi-Verfahren an den Hintern bekommen und wahrscheinlich einen Platzverweis.

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