Unterschlagung bei einer Vollmacht von Konto

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lidi111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung bei einer Vollmacht von Konto

Habe meinem Lebenspartner eine Vollmacht von Geschäfts Konto erteilt damit er meine Buchführung und sämtliche Überweisungen fürs Geschäft tätigen kann. Wir waren 21 Jahre zusammen lebend mit gemeinsamen Kind. Ich habe ihn voll vertraut und nie mein Konto überprüft. Er hat von 2009 bis 2013 meine Buchführung sowie sämtlicher Ausgaben von Geschäft getätigt. Nun seit 2013 ist er verstorben und seiner Erben haben von ihm sein Vermögen geerbt . Nach seinem Tod hatte er meine komplette Buchführung vernichtet sowie sämtlicher Kontoauszüge. Es stellte sich jedoch raus, das er beim Finanzamt von 2011 bis 2013 keine Steuer für mein Geschäft abgeführt hatte und somit hatte Ich große Nachzahlung gehabt weil Ich keine Unterlagen hatte. Ich konnte beim Finanzamt keine Steuererklärung machen und wurde geschätzt. Vor 2 Wochen erhielt ich erneut Nachzahlung von Finanzamt. Nun habe ich mich mit meinem Geschäfts Konto befasst! Zum meinem erschrecken stellte ich fest, dass mein Lebenspartner denn ich vertraut habe, der meiner kontoführung machte, mir hohe Beträge aus meinem Konto abgebucht hatte um seine Rechnungen sowie privat Einzahlung an eigenes Konto tätigte. Es ist ein sechsstelliger Betrag zusammen gekommen! Ich bin sprachlos! Kann mir hier jemand helfen? Die Frage: ist es möglich von denn Erben das unterschlagene Geld zurück zu verlangen wenn ich es beweisen kann ? Wann verjährt solche Angelegenheit und welche Erfolgs Chance habe ich da ? Welchen Anwalt muss ich da nehmen? Für ihre Antworten würde ich euch sehr dankbar sein.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Nach seinem Tod hatte er meine komplette Buchführung vernichtet sowie sämtlicher Kontoauszüge.


Wow ! Wie hat er das denn angestellt, nach seinem Tod ??

Zitat:

Kann mir hier jemand helfen?


Leider nein

Zitat:
Die Frage: ist es möglich von denn Erben das unterschlagene Geld zurück zu verlangen wenn ich es beweisen kann ?


Nein, zum einen kann ein Toter weder verklagt noch strafrechtlich verfolgt werden. Zum anderen ist es völlig unmöglich nachzuweisen, dass das vererbte Geld das Geld war, das er bei Ihnen veruntreut hat.

Zitat:
Wann verjährt solche Angelegenheit


Das ist völlig unerheblich, da ein Toter wie gesagt nicht mehr belangt werden kann. Grds. verjährt Untreue (§ 266 StGB ) nach 5 Jahren. Zivilrechtlich verjährt es nach 3 Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem

1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Zitat:

und welche Erfolgs Chance habe ich da ?


Keine

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#2
 Von 
Lidi111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe es wahrscheinlich schlecht formuliert!
Er hat in seiner Lebenszeit die Unterlagen vernichten müssen, da nach seinem Tod keine Unterlagen und meine Konto Auszüge vorhanden waren ? Sein Kontostand nach seinem Ableben war in fünfstelligen Minus Betrag und er hat auch mein Konto in fünfstelligen Minus Betrag hinterlassen! Er hat von meinen Geldern sein Eigentum finanziert wie auch sein Finanzamt bezahlt , seine monatlichen abbuchungen von meinem Konto wie sämtlicher Versicherungen. Dazu ist noch zu sagen das die Erben unseres gemeinsames Haus beschlagnahmt haben und ich hatte keinen Schlüssel erhaltenen , vielleicht waren Sie die jenige die meine Unterlagen vernichtet hatten, ich weiß es nicht. Durch Veräußerung von der gesamten Immobilie haben Sie geerbt was mir fast 5 Jahre von Konto abgebucht worden ist! Und das kann ich beweisen, durch die abbuchungen von Konto , Vertragspartner Nummer, Steuer Nummer etc.

-- Editiert von Lidi111 am 29.06.2017 18:52

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ich sehe da trotzdem keine Chance auf einen Herausgabeanspruch gegen die Erben. Der Mann hatte eine Kontovollmacht. Ein strafrechtliches Urteil wg. Untreue lässt sich gegen einen Toten nicht mehr herbeiführen. Theo. hätten alle diese Zahlungen auch mit Ihrem Einverständnis erfolgt sein können.

Wenn Sie unbedingt wollen, lassen Sie einen Anwalt die Sache anschauen, aber große Hoffnungen würde ich mir da nicht machen. Und bei einem 6stelligen Streitwert ist man schon bei "nur" 100.000,00 EUR und nur außergerichtlicher Vertretung mit mind. 3.500,00 bis 4.500,00 EUR Anwaltskosten dabei, da hier sicherlich eine Gebühr über Mittelgebühr abrechnungsfähig ist, aufgrund der Schwierigkeit des Falles und des Umfangs, also eine 2,0 oder 2,5 Gebühr. Bei 250.000 EUR Streitwert wären wir bei 5.500,00 bis 6.500,00 EUR

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Lidi111):
unseres gemeinsames Haus beschlagnahmt haben

Du standest mit im Grundbuch?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lidi111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann bedanke ich mich recht herzlich für Ihre Antwort. Ich denke dass ich zumindest einen guten Anwalt aufsuchen würde und mich ausführlich zu beraten .
Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lidi111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Lidi111):
unseres gemeinsames Haus beschlagnahmt haben

Du standest mit im Grundbuch?[/

Wie sagt man es anderes ( mich rausgeschmissen haben) obwohl ich 21 Jahre dort gewohnt habe?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lidi111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich da aber nicht ganz verstehe ! Wenn zum Beispiel die Mutter stirbt und Sie hat Ihren Nachlass Schulden durch erschwinglichen Ware Bestellungen von Katalog hinterlassen , müssen die Erben dieses bezahlen! Das war ein Fall bei meiner Freundin! Jedoch wenn man in einer Ehe ähnliche Lebensgemeinschaft wohnt und der Partner denn anderen große Beträge von Konto unterschlägt (weil man ihm vertraut )was nachweislich ist , kommt der Nachlass davon ? Das heißt, wenn man nicht verheiratet ist, sollte er steht auf der Hut sein damit er nicht betrogen wird ? Vertrauen ist gut doch Kontrolle ist besser! Komische Gesetze.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Wenn zum Beispiel die Mutter stirbt und Sie hat Ihren Nachlass Schulden durch erschwinglichen Ware Bestellungen von Katalog hinterlassen , müssen die Erben dieses bezahlen!


Das ist nicht vergleichbar. Die Schulden der Mutter beim Versandhandel waren wahrscheinlich bereits tituliert oder standen sonst wie fest. Ausserdem hatte die Mutter keine Vollmacht vom Versandhaus nach Herzenslust über dessen Warenbestand zu verfügen.

Nochmal: Der Mann hatte eine Vollmacht für ihr Konto, d.h. er war grds. berechtigt Zahlungen vorzunehmen. Wie oben schon gesagt: Theoretisch hätte jede dieser Zahlungen auch mit ihrem Einverständnis geschehen sein können.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Lidi111):
und der Partner denn anderen große Beträge von Konto unterschlägt (weil man ihm vertraut )was nachweislich ist

Wie genau könnte man das denn beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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