Unterschlagung...?

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
rednec
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung...?

Guten Abend und ein gesundes neues Jahr!

Folgender Sachverhalt bedarf ihre Meinungen:

Angestellter A fängt in einer Firma B an zu arbeiten und es wird im Vorfeld mündlich vereinbart das A sein privates Werkzeug und Maschinen mit einbringen kann und dafür eine monatliche Nutzungspauschale erhält.Der Firmenwagen wird von der Firma B gestellt.
Nach einigen Monaten Beschäftigung erkrankt A überraschend mit der Vorhersage das der Genesungsverlauf auch längere Zeit dauern wird.
Auf Anweisung von Firma B soll A den Firmenwagen abgeben da dieser anderweitig benötigt wird . Das private Werkzeug von A kann in den Lagerräumen der Firma B eingeschlossen werden, so das Angebot von Firma B.
Nach Rückkehr(4Monate) von A in das Arbeitsleben stellt dieser fest das das komplette Werkzeug verschwunden ist
.
Nach sofortiger Rückfrage bei Firma B wird A zugesichert das man sich darum kümmern werde.
Diese Hinhaltungen erstreckten sich über mehrere Monate und ein Ergebnis kam nicht zustande.
In dieser Zeit entdeckte A gelegentlich Teile seines Werkzeuges in den Dienstwagen anderer Kollegen ,diese verweigerten aber die Herausgabe da sie es von der Firma B erhalten hätten.
Nach einer schriftlichen Forderung von A zur Herausgabe bzw Erstattung des Wiederbeschaffungswertes erfolgte von B die Antwort das der Firma B nicht bekannt sei das A seinerzeit privates Werkzeug zur Verfügung gestellt hätte!
Unter den Kollegen wisse man schon über den Sachverhalt und einige Kollegen waren einst bei der Einlagerung des Werkzeuges mit dabei ,aber aus Angst vor negativen Folgen bzgl. des Arbeitsplatzes wird A niemanden zu einer Aussage bewegen können.
A ist nicht mehr in diesem Unternehmen tätig, die Summe der Wiederbeschaffungswerte beläuft sich auf rund 6500 Euro!

Welche Möglichkeiten hat A (wenn überhaupt) und wie soll er sich jetzt verhalten?
Vielen Dank im voraus!
Gruß


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Angestellter A fängt in einer Firma B an zu arbeiten und es wird im Vorfeld mündlich vereinbart das A sein privates Werkzeug und Maschinen mit einbringen kann und dafür eine monatliche Nutzungspauschale erhält."

Was steht da genau, am besten wörtlich?
Wie kann A nachweisen, was er eingebracht hat?

"Nach einer schriftlichen Forderung von A zur Herausgabe bzw Erstattung des Wiederbeschaffungswertes erfolgte von B die Antwort das der Firma B nicht bekannt sei das A seinerzeit privates Werkzeug zur Verfügung gestellt hätte!"

Auch wenn die Firma aufgrund der vertraglichen Vereinbarung in Erklärungsnot kommen dürfte, was denn mit der Vereinbarung gemeint war.... den Nachweis, dass er Gegenstände eingebracht hat, muß er führen.

A kann jederzeit klagen. Hilfreich und zielführend wären Beweise.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Was steht da genau, am besten wörtlich?

ICh fürchte das dies - wie in solchen kleinen Firmen üblich - rein mündlich abgelaufen sein.

Abgezockt auf ganzer Linie ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
rednec
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Was steht da genau, am besten wörtlich?
Wie kann A nachweisen, was er eingebracht hat?


Wie gesagt, es wurde im Vorfeld leider nur mündlich beschlossen. Zu dieser Zeit bestand ein gutes bis sehr gutes Verhältnis zum Firmenchef B.

quote:
Abgezockt auf ganzer Linie ...


...ein Satz der im Grunde alles aussagt...:(

Ärgerlich ist halt die Tatsache das es ausreichend aussagekräftige Zeugen gibt die unter den gegebenen Umständen zu einem freiwilligen Handeln wohl nicht zu bewegen sind.







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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hat er denn die Nutzungsentschädigung bekommen?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rednec
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Hat er denn die Nutzungsentschädigung bekommen?



Nein, zu keinem Zeitpunkt! Auf Nachfrage von A kam dies zwar öfters zur Sprache ,wurde aber im Endeffekt immer auf die lange Bank geschoben.

gruß

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0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
rednec
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dieses vorgeschlagene Vorgehen hätte ich als nächstes wohl auch geplant.

quote:
Die von dir genannten Zeugen wären dann zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.
Andernfalls drohen ihnen rechtliche Konsequenzen.


Darauf baue ich im Grunde auch schon seit gewisser Zeit.

Würden diese Zeugen auch vom Gericht automatisch vorgeladen ( falls Verhandlung ansteht)oder muß die Klägerseite dies separat bei Gericht erwirken?

gruß




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0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Die von dir genannten Zeugen wären dann zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.

Das auftreten kollektiver Erinnerunglücken ist in solchen Fällen überdurchschnittlich hoch.

Und auf ein 'Ich erimmere mich nicht mehr' gibt es eigentlich kein Gegenmittel.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>
Zitat:
Würden diese Zeugen auch vom Gericht automatisch vorgeladen ( falls Verhandlung ansteht)oder muß die Klägerseite dies separat bei Gericht erwirken?
<hr size=1 noshade>


Wenn es zu einer Strafrechtlichen Anklage kommt, macht das alles der Staatsanwalt für dich.

Richtig, bzw. letztlich das Gericht nach § 244(2) StPO . Zunächst wird es aber erst mal zu einer polizeilichen Ladung der Zeugen kommen. Und je nachdem ob und wie die darauf reagieren (einer polizeilichen Ladung muß man bekanntermaßen nicht Folge leisten) wird die StA weiter verfahren. Die StA, bzw. letztendlich das Gericht wird natürl. nur die Zeugen laden, von denen es sich einen Beitrag zur Wahrheitsfindung verspricht.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
Das auftreten kollektiver Erinnerunglücken ist in solchen Fällen überdurchschnittlich hoch.
Und auf ein 'Ich erimmere mich nicht mehr' gibt es eigentlich kein Gegenmittel.



Kollektive Erinnerungslücken??

Die Glaubwürdigkeit spielt in der gerichtlichen Praxis der Beweiswürdigng eine bedeutsame Rolle. "ich erinnere mich nicht mehr" wird bei entsprechend richterlicher Würdigung entweder aufgedeckt oder ad absurdum geführt.


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#12
 Von 
rednec
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich erstmal für die gemachten Anregungen !Jetzt bin ich mehr im Bilde welche Möglichkeiten ich habe...
Resultate teile ich hier gerne mit...

Grüße

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