Unterschlagung

31. Juli 2001 Thema abonnieren
 Von 
aw
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung

Folgende Ausgangssituation: die Ex-Frau meines Lebensgefährten hat nach der Trennung aber vor der Scheidung Ware in einem Versandhaus bestellt und nicht bezahlt. Mahnungen, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid sind an die Anschrift der Ehefrau für beide zugestellt worden, obwohl mein Lebensgefährte dort nicht mehr wohnte und unter einer anderen Anschrift bereits gemeldet war. Erstmals durch einen Besuch einer Gerichtsvollzieherin haben wir von der Sache erfahren und mussten notgedrungen zahlen. Hier nun die Frage: Durfte die Ex-Frau die Bescheide entgegennehmen für meinen Lebensgefährten oder wäre Sie verpflichtet gewesen, diese weiterzuleiten bzw. die Anschriftenänderung bekannt zu geben. Kann man sie z.B. wegen Unterschlagung oder Betruges belangen? Da es sich hier um einen erheblichen Betrag handelt, wäre ich für eine schnelle Antwort dankbar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RA Michael Grossnick
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Nur handhand Ihrer kurzen Schilderung kann man hierzu keine exakte Auskunft geben. Hierzu müst man die Geschichte genauer kennen. Wenn Ihr Lebensgefährte die Schulden seiner Exfrau getilgt hat, sollte man prüfen, ob nicht auch ein Regreß bei ihr möglich ist, vorausgesetzt sie könne die Forderung begleichen bzw. es ist zu erwarten, dass sie es möglicherweise mal kann.


RA Michael Grossnick

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