SgDuH,
folgende theoretische Situation:
100 Studenten an einer Universität melden sich für das Modul XY an, für welches Prof. Dr. Z verantwortlich ist.
Am ersten Termin verkündet Z, dass am zweiten Termin 10 Referatsthemen an 10 Teilnehmer vergeben werden. Diese Vergabe wird nach dem Zufallsprinzip geschehen. Wer ein Referatsthema erhält, muss das Referat halten. Es stellt für ihn die Prüfungsleistung dar. Die 90 Teilnehmer, die kein Referatsthema erhalten, müssen am Ende des Semesters eine Klausur als Prüfungsleistung schreiben.
D.h.:
10 Teilnehmer müssen als Prüfungsleistung ein Referat halten und können keine Klausur schreiben.
90 Teilnehmer können kein Referat halten und müssen als Prüfungsleistung eine Klausur schreiben.
Ist dieses Vorgehen rechtens?
Muss die Prüfungsart (i.d.F. Referat oder Klausur) innerhalb eines Moduls nicht für alle Teilnehmer identisch sein?
Hochachtungsvoll,
A. Kamino
Unterschiedliche Prüfungsform in gleichem Modul
6. April 2017
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Frage vom 6. April 2017 | 11:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschiedliche Prüfungsform in gleichem Modul
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#1
Antwort vom 10. April 2017 | 13:25
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
Was steht denn in der Prüfungsordnung zum Gegenstand der Prüfung??
Und jetzt?
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