Unterschied Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution, Umzugskosten?

26. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
jerry006
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 30x hilfreich)
Unterschied Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution, Umzugskosten?

Hallo,

ich habe einen Antrag auf Übernahme der Mietkaution und Übernahme der Umzugkosten gestellt.

Ich habe diesen Ablehnungsbescheid erhalten:

"Eine Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft kann nicht erteilt werden, weil die Aufwendungen für die neue Wohnung unangemessen hoch sind, das heißt, sollten Sie doch in diese Wohnung ziehen, werden die mit diesem Umzug verbundenen Kosten durch mich nicht übernommen."

Was haben die Wohnungsbeschaffungskosten mit den Umzugskosten zu tun? Ich gehe davon aus, dass diese gemeint sind!?

Die Wohnung kostet warm 275 € bei 45,1 m². Die Mietkaution beträgt 460 € (zwei Kaltmieten).

Den Umzug habe ich privat mit einem Kumpel vorgenommen. Wir mussten zwei Mal hin- und herfahren. Insgesamt ist eine Strecke i. H. v. 232 km entstanden.

Was genau könnte mit dem o. g. Bescheid gemeint sein?

Bitte um eure Meinungen und Hilfe.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zum Thema Umzug gibt es nur einen Absatz im SGBII (§22 Absatz3)

§ 22 - Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind....

(2) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.
2Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

(3) 1Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden.

2Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.


Schlimmstenfalls meint der Sachbearbeiter, dass er die Mietkosten auch nicht trägt, sollten diese höher sein als Ihre alten. Sie sollten mal dringend ein persönliches Gespräch mit ihm führen.

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#3
 Von 
jerry006
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 30x hilfreich)

ich bin umgezogen, da ich eine schriftliche garantie von einem ag vorliegen habe (das amt auch), dass ich bei einem umzug fest eingestellt werde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn Sie eine neue Arbeit in Aussicht hatten und die Arbeitsagentur das wußte, sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme einlegen. Haben Sie die ArGe vor dem Umzug informiert? Das wäre eine Voraussetzung für die Kostenübernahme.

Den Widerspruch sollten Sie mit dem arbeitsbedingten Umzug begründen. Wenn das nicht hilft, Gespräch mit dem Vorgesetzten. Wenn das nicht hilft, Klage vor dem Sozialgericht.

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