Unternehmer gesellschaft (haftungsbeschränkt) - U G - Geschäftsführung

14. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Unternehmer gesellschaft (haftungsbeschränkt) - U G - Geschäftsführung

Zeppelin (Beispiel) ist in der Geschäftsführung seiner UG und bestellt eine Annonce zu schalten, um Werbung für seine Firma zu tätigen.
In seinem Emailauftrag steht
1)seine persönliche Emailadresse: zeppelin@....
2) neben seiner persönlichen Emailadresse steht: im Auftrag von Zeppelin. NICHT BENANNT wird dass es sich um EINE UG HANDELT.
3) Seine Bestellung füllt er aus: mit seinem persönlichen Namen Zeppelin ..und Firma: Zeppelin UG
4) Seine Annonce: Nur die UG wird benannt
5) Rechnung: nur Firma benannt
4) Auftrag: Firma und darunter Name der Geschäftsführung benannt.
Nun ist die Firma erloschen.
Er ist in der Geschäftsführung der Firma und stellt nun darauf ab, dass die Firma erloschen ist.
Selber will er nicht persönlich zahlen.

Muss Zeppelin zahlen? Wie lässt sich das begründen?
Kann man darauf abstellen, dass Zeppelin nicht die UG erwähnt hat, auch wenn man die Firma googlen kann und dort sieht, dass sie im Handelsregister als UG eingetragen war?

-- Editiert von cass am 14.02.2018 18:02

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Die Annonce muss der Auftraggeber bezahlen.
Solange die UG haftungsbeschränkt im Handelsregister steht, ist sie nicht erloschen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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