Unternehmen, also der GF möchte seinen nächst höheren Führungsmitarbeiter kündigen, braucht es hierz

9. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
foreveryoung07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unternehmen, also der GF möchte seinen nächst höheren Führungsmitarbeiter kündigen, braucht es hierz

Das Unternehmen hat ca.90 Mitarbeiter, muss der AG die Kündigung ausreichend begründen und geht dies einfacher da dieser Mitarbeiter ein Führungsmitarbeiter. Hat der AN die Möglichkeit auf Wiedereinstellung zu klagen wenn die Kündigung nicht ausreichend begründet ist oder endet dies meist mit einer Abfindung.

Danke :)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von foreveryoung07):
muss der AG die Kündigung ausreichend begründen

Nein.



Zitat (von foreveryoung07):
geht dies einfacher da dieser Mitarbeiter ein Führungsmitarbeiter.

Eventuell, kommt auf die vertragliche Gestaltung an.



Zitat (von foreveryoung07):
Hat der AN die Möglichkeit auf Wiedereinstellung zu klagen

Ja.



Zitat (von foreveryoung07):
endet dies meist mit einer Abfindung.

Kommt auf die Erfolgsaussichten der Klage an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn der Mann leitender Angestellter ist, also arbeitgebernahe Tätigkeiten verrichtet, sieht es mit dem normalen Kündigungsschutz eines Arbeitnehmers mau aus.

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#3
 Von 
foreveryoung07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

auf welcher Grundlage sagst du das

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... aus meiner Tätigkeit als BR. Wirkliche 'leitende Angestellte' - es gibt auch die nur so genannten - haben auch bestimmte MA-Rechte nicht mehr, können sich nicht mehr vom BR vertreten lassen, sind nicht wählbar usf. Mag sein, dass es da noch weitere Belege gibt. Es handelt sich bei den 'Leitenden' (ich sage auch gerne: Leidenden) um eine Gruppe, die zwar vielleicht mehr Macht und höheres Gehalt bekommt, aber um den Verlust von AN-Rechten (was manchen dieser Leute selbst nicht klar ist). In gewisser Hinsicht sind sie 'politischen Beamten' vergleichbar, die ebenfalls jederzeit ausgetauscht werden können. Denn wenn es innerhalb der Gruppe, die man als AG bezeichnen kann, nicht stimmt, geht das sofort ins Vertrauensverhältnis und an die Substanz

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#5
 Von 
foreveryoung07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt keinen Betriebsrat , aber sind die Erfolgsaussichten auf eine wiedereinstellungsklage relativ gering und bringen außer kosten nichts weiter außer vlt eine Abfindung

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die Frage ist, ob der Mann wirklich 'leitender Angestellter' ist. Gib mal bei Wikipedia leitender Angestellter ein und du wirst hinreichend Ausführungen dazu finden.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Die Masse der sog. "leitenden Angestellten" sind gar keine. Nicht jeder, der eine Abteilung leitet, hat diesen Status. Das würde das Gericht als erstes klären, im Fall einer Kündigungsschutzklage.

wirdwerden

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