Untermietvertrag bis 30.06 aber keine Wohnung in Aussicht !

27. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
MSuniverse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag bis 30.06 aber keine Wohnung in Aussicht !

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich wohne momentan bei meinen Eltern und bin zusammen mit meinen Eltern in der Wohnung als Mieter gelistet. Nun habe ich Januar diesen Jahres geheiratet und meinen Mann in der Wohnung anmelden müssen ( da er aus dem Ausland kam). Der Vermieter wollte jedoch zunächst meinen Mann nicht in die Wohnung lassen da ich jetzt eine Familie darstelle und somit 2 Familien in einer Wohnung leben würden. Letztlich hat meine Mutter, die den Mietvertrag inne hat, auf Anweisung des Vermieters, einen befristeten Untermietvertrag mit meinen Mann gemacht.

Dieser läuft jetzt am 30.06 aus und ich und mein Man haben keine Wohnung gefunden ( Wir wollen allerdings auch nicht ausziehen, da ich noch studiere und mein Mann einen Sprachkurs besuchen muss )

Die Frage jetzt, darf uns der Vermieter, also der Besitzer der Wohnung ( Nicht meine Mutter ) jetzt aus der Wohnung werfen ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

.

Zitat (von MSuniverse):
Die Frage jetzt, darf uns der Vermieter, also der Besitzer der Wohnung ( Nicht meine Mutter ) jetzt aus der Wohnung werfen ?


Nein, er könnte höchstens die Mieter abmahnen und in der Folge kündigen. Es besteht aber meiner Meinung nach ein berechtigtes Interesse zur Aufnahme in die Wohnung, die nicht der Zustimmung bedarf (hier Ehepartner, nicht nur Lebensgefährte). Sollte die Wohnung allerdings dadurch überbelegt sein, kann es Probleme geben.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Für einen befristeten Mietvertrag braucht man einen Sachgrund. Hat man keinen, dann ist der Vertrag automatisch unbefristet, egal was drinsteht. Welcher Sachgrund ist bei euch angegeben?

Da ihr "sowieso" nicht ausziehen wollt, noch viel wichtiger ist natürlich die Frage, wie deine Mutter dazu steht. Die kann euch immer noch kündigen. Wusste die von Anfang an, dass ihr da bleibt und war sie damit einverstanden? Wenn die sich nämlich getäuscht fühlt, wird es eventuell ungemütlich für euch. Sonst, höchstens für deine Mutter.
Der Vermieter kann euch gar nicht aus der Wohnung werfen. Er kann, wie der Vorredner sagte, deiner Mutter vielleicht kündigen aber damit wird er kaum Erfolg haben.
Das Verhältnis zwischen Vermieter und deiner Mutter dürfte damit aber in der Eiszeit angekommen sein, da kann deine Mutter sich dann - wenn dies mal Nachwirkungen hat - bei euch bedanken.

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#3
 Von 
MSuniverse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Nein, er könnte höchstens die Mieter abmahnen und in der Folge kündigen. Es besteht aber meiner Meinung nach ein berechtigtes Interesse zur Aufnahme in die Wohnung, die nicht der Zustimmung bedarf (hier Ehepartner, nicht nur Lebensgefährte). Sollte die Wohnung allerdings dadurch überbelegt sein, kann es Probleme geben.


Hallo,

ich habe vergessen dass bevor mein Mann eingezogen ist, mein Bruder noch mit in der Wohung gelebt hat. Es ist eine 4 Zimmer Wohnung. Mein Bruder ist allerdings ausgezogen.
Also Überbelegung kann nicht zu treffen.
Der Untermietvertrag muss ja nur verlängert werden !

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Der Vermieter wollte jedoch zunächst meinen Mann nicht in die Wohnung lassen


Der Vermieter darf den Einzug des Ehemanns nicht verhindern. Er ist ein direkter Familienangehöriger.
Den Untermietvertrag würde ich einfach auslaufen lassen. Den Vermieter würde ich formlos mitteilen (schriftlich mit Zugangsnachweis), dass jetzt der Ehemann der Tochter mit in der Wohnung wohnt. Und gut ist!

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von MSuniverse):
Der Untermietvertrag (123recht.net Tipp: Untermietvertrag Vorlage für eine Wohnung
) muss ja nur verlängert werden !
Nein! Du brauchst überhaupt keinen Untermietvertrag. Dein Mann gehört zur Familie und wurde von dir aufgenommen. Dazu bedarf es keinerlei Mietvertrag. Da es sich sowieso um eine 4 Personen Wohnung handelt braucht man einfach nur gar nichts zu tun. Vor allem braucht man nicht auszuziehen.

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#6
 Von 
MSuniverse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe jetzt eine Antwort von meinem Vermieter bekommen, nachdem ich am Montag auf ihn zu gegangen bin und gesagt habe dass wir weiterhin in der Wohnung leben wollen. Er hat uns gesagt er würde uns die Antwort per Post schicken.

Heute kam, wie gesagt die Antwort. Er weise uns hin den Auszug des Untermieters ( meines Mannes) zeitnah mitzuteilen und eine Ummeldung vorzulegen.

Muss ich mir jetzt eine neue Wohnung suchen ? Der Mietvertrag läuft über meine Mutter !

Der Vermieter bezieht sich auf " im Januar mitgeteilte Gründe", also nichts konkretes. Überbelegung ist Unsinn, da wir zeitweise sogar zu Fünft in der Wohnung gelebt haben. ( Ich, meine Mutter, mein Vater, mein Bruder und seine Frau) !

Wie vorgehen ?

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