Hallo zusammen
Vorab wir waren leider ein wenig leichtgläubig...
Die Situation lässt sich folgendermaßen schildern:
Wir haben einen Untermietvertrag mit jemandem aus Cork gemacht, der nach einem JAhr wieder in seine Wohnung wollte und diese nicht verlieren wollte. Daher hat er hinter dem Rücken seiner Agentur sein Appartment an uns untervermietet.
Nun haben wir auch bevor wir eingezogen sind einige Schäden dokumentiert. Allerdings hat der gute Mann viele Schäden versteckt, z.B einen Mülleimer der vor einem Schimmelstück stand sodass wir es nicht gesehen haben oder lange vorhänge die umgeklappt waren, die an der untersten Seite Schimmel hatten.
Nun behauptet der gute Herr, dass diese und noch einige mehr Schäden durch uns enstanden seien und möchte die Kaution einbehalten und nicht zrück geben (1500 Euro) . Vom neuen Mieter der dezeit dort wohnt hat er auch nochmal 1500 Euro KAution bekommen.
Allerdings haben wir nur 6 Wochen dort gewohnt, womit es ziemlich ausgeschlossen ist das so ein Schimmelbefall durch uns entstanden sein kann..
Die Frage ist nun ist dies rechtens? Wir wollen sowohl zum Gericht gehen als ach die Agentur über seine Art und Weise aufklären. Wir haben einige Fotos die widerlegen, was er sagt. Dinge wie den Schimmelbefall können wir allerdings nicht nachweisen, da er sie verheimlicht hat, als wir uns die Wohnung angesehen haben...
Weiß jemand Rat?
-- Editiert von Jacky133 am 08.04.2018 18:39
-- Editiert von Jacky133 am 08.04.2018 18:48
Untermietvertrag Irland- Einbehaltung der Kaution
8. April 2018
Thema abonnieren
Frage vom 8. April 2018 | 18:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag Irland- Einbehaltung der Kaution
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#1
Antwort vom 8. April 2018 | 19:09
Von
Status: Unparteiischer (9912 Beiträge, 4488x hilfreich)
Die Wohnung ist in Deutschland aber der Vermieter im Auslang? Dann empfehle ich den Gang zu einem Anwalt. 1500 Euro sind ja schonmal eine Hausnummer. Da lohnt es sich, darum zu kämpfen. Aber die Kosten bei einem Vermieter im Ausland einzutreiben, wird nicht so einfach. Von daher würde ich nicht empfehlen, es ohne Anwalt zu versuchen.
Einzig eine nachweisbare Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution innerhalb einer vorgegebenen Frist könnte man selber versuchen. Das könnte Vorteile bringen, wenn man Anwaltskosten vom Gegner wiederhaben will. Einfach wird das aber eh nicht.
#2
Antwort vom 8. April 2018 | 19:11
Von
Status: Unbeschreiblich (120290 Beiträge, 39865x hilfreich)
ZitatWir wollen sowohl zum Gericht gehen :
Also nach Irland würde ich eher fahren als zu Fuß gehen ...
ZitatDinge wie den Schimmelbefall können wir allerdings nicht nachweisen, :
Kommt darauf an was das irische Recht zu dem Thema Kaution und Beweislast sagt.
Keine Beweise zu haben dürfte aber auch dort eine schlechte Ausgangslage sein.
Und ob es reicht zu sagen das der Schimmel in der Zeit nicht entstanden sein kann - da gibt es zahllose Fakatoren die diese Theorie versenken können.
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