Guten Tag Liebe Rechtsgemeinde,
ich habe vor kurzem eine Wohnung gemietet und Untervermiete dort jetzt ein Zimmer. Ich selber bin Student und beschäftige mich zum ersten mal mit sowas. Einen Untermietvertrag habe ich nun fertig geschrieben und dachte mir einfach mal, dass ich den hier reinschreibe und vielleicht noch ein paar Tipps kriege.
Wichtig ist mir das euch vielleicht noch was auffält was ich vergessen habe oder Dinge die so nicht drin stehen dürfen. Da ich wie gesagt sowas zum ersten mal mache bin ich dankbar für jeden Tipp der mir später ärger ersparen würde.
Zitat:
Unbefristeter Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer
ZWISCHEN
Felix ***
Zei******
4*** ****
Email: *****
Handynummer:****
ALS HAUPTMIETER
UND
Zei*****
49***** ****
ALS UNTERMIETER
wird folgender Mietvertrag vereinbart:
§ 1 Vertragsgegenstand
Vermietet wird in der Wohnung Ze***** in 4**** **** ein möbliertes Zimmer mit einer Fläche von 17 m² zu Wohnzwecken.
Das Zimmer ist mit folgenden Gegenständen Möbliert:
Bett, Weißes Regal, Schreibtisch mit Stuhl, Spiegel, Schwarze Kommode, Fernsehwand und Beistelltisch.
Der Mieter ist berechtigt, Bad, Küche sowie folgende Räume und Einrichtungen mitzubenutzen: Wohnzimmer.
Dem Mieter werden 1 Wohnungsschlüssel und 1 Hausschlüssel überreicht. Diese müssen bei Beendigung des Mietverhältnisses dem Hauptmieter übergeben werden. Im Falle des Verlustes oder Beschädigung dieser Schlüssel ist der Mieter verpflichtet die kosten eines Schlosswechsels oder Ersatzschlüssel vollständig zu übernehmen.
Es ist dem Mieter nicht gestattet einen dieser Schlüssel an dritte weiterzugeben.
§ 2 Mietdauer
Der Mietvertrag beginnt ab dem 01.09.2017 und ist unbefristet.
§ 3 Höhe der Miete
Die Miete inklusive Betriebskosten beträgt 315 Euro pro Monat.
Es wird keine Kaution hinterlegt. Eine Elterliche Bürgschaft muss vor Beginn des Mietverhältnisses vorliegen.
Es wird vor beginn des Mieterverhältnisses ein einmaliger Abschlag von 250 Euro für die Möbel im gemieteten Zimmer und 350 Euro für Küche, Badezimmer, Wohnzimmer und Flur Einrichtung gezahlt. Der Mieter hat keinen Anspruch den Abschlag für die Möbel im gemieteten Zimmer zurückzuverlangen, falls die von ihm angezahlten Möbel deutliche Gebrauchsspuren haben und nicht weiterverwendet werden können. Wenn die Möbel dies nicht aufweisen oder nur leichte Spuren, wird ein Teil des Abschlags zurückgezahlt.
§ 3 Erhöhung der Miete
Eine Erhöhung der Miete für den Untermieter erfolgt im Falle einer Erhöhung der Grundmiete für den Hauptmieter. Die Höhe der Miete kann von den Nebenkosten abhängig sein und wird bei bedarf bei der Nebenkosten Abrechnung erhöht oder verringert.
§ 4 Nebenkosten
In den Nebenkosten ist Strom und Internet enthalten. Eventuelle Zusatzzahlungen bei höherem Verbrauch werden gleichermaßen vom Hauptmieter und Untermieter gezahlt. Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt für die ganze Wohnung und nicht nur für das Gemietete Zimmer.
Der Hauptmieter übernimmt keine Haftung bei Ausfall des Internets, welchen er nicht verschuldet hat.
§ 5 Zahlung der Miete
Die Miete ist jeweils zum 1. jedes Monats im Voraus an den Hauptmieter zu zahlen, in bar oder auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: Felix ****
IBAN: DE***********
BIC: *************
§ 6 Nutzung der Mieträume
Der Mieter darf die Räume ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen. Der Mieter verpflichtet sich, die Räume ordnungsgemäß zu reinigen, zu lüften und zu beheizen sowie mit vermietete Anlagen und Einrichtungen schonend zu behandeln.
Veränderungen an und in den genutzten Räumen dürfen nicht vorgenommen werden ohne Einverständnis des Hauptmieters.
Untervermietung und Tierhaltung sind nicht erlaubt. Es ist dem Mieter nicht gestattet mit einer weiteren Person im Zimmer zu wohnen, ohne die Erlaubnis des Hauptmieters.
Das Rauchen von jeglichen Substanzen in den Mieträumen ist untersagt und führt bei Verstoß zur Fristlosen Kündigung und Schadenersatz falls eine Reinigung der Räume notwendig ist.
Lärmbelästigung jeglicher Art über Zimmerlautstärke ist zu keiner Zeit erlaubt. Der Mieter erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
Es ist dem Mieter nicht gestattet Möbel aus dem gemieteten Zimmer zu entfernen, ohne die Erlaubnis des Hauptmieters.
§ 7 Instandhaltung und Schäden an der Mietsache
Der Mieter hat Schäden an jeglichen Mieträumen, am Gebäude sowie an den zum Gebäude oder Grundstück gehörenden Einrichtungen und Anlagen auf eigene Kosten zu beseitigen, wenn er den Schaden durch Vernachlässigung der Obhutspflicht oder in sonstiger Weise verschuldet hat.
Bei Schäden an Mitbenutzter Einrichtung des Hauptmieters, welcher durch Eigenverschuldung zustande gekommen ist muss der Mieter diesen ersetzten.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Hauptmieter Schaden unverzüglich anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Schaden haftet der Mieter.
Schäden an der Wohnung, welche nicht durch Eigenverschuldung zustande gekommen sind müssen vom Untermieter und Hauptmieter gleichermaßen bezahlt werden.
Schäden an den Möbeln im Vermieteten Zimmer, welche durch Eigenverschuldung zustande gekommen sind, muss der Mieter Ersetzten und dem Hauptmieter beim Auszug zur Verfügung stellen.
§ 8 Kündigung durch den Mieter
Eine Kündigung des Wohnraumes durch den Mieter muss Schriftlich Erfolgen und 3 Monate im Voraus. Bei Bereitstellung eines neuen Mieters kann die Frist verkürzt werden, wenn der Hauptmieter damit einverstanden ist.
Diese Frist gilt nicht bei einer Kündigung durch den Hauptmieter.
Beim Auszug aus den Mieträumen müssen diese vom Hauptmieter begutachtet werden und eventuelle Renovierungen muss der Mieter zahlen. Der Mieter hat kein Recht von ihm angezahlte Möbel aus dem Abschlag beim Auszug zu entfernen, ohne die Erlaubnis des Hauptmieters.
§ 10 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Zitat:
Ich bedanke mich im vorraus für eure mühen.