Ich bin Eigentümerin eines Reihenhauses und vermiete mein Dachgeschoss zur Untermiete.
Meine jetzige Untermieterin ist nun seit Mitte August nicht mehr da gewesen und hat für September und nun auch Oktober keine Miete gezahlt. Wir hatten zwischenzeitlich Kontakt per Whats App, darüber wurde mir nach mehrmaligem nachfragen, nebenbei mitgeteilt, das ihr Konto gepfändet wurde. Mittlerweile habe ich keinen Kontakt mehr zu ihr, aus bestimmten Gründen. Nun möchte ich den Rechtsweg einhalten und Ihr eine Mahnung für die Mietzahlung zukommen lassen, da ich aber keine Ahnung habe, wo sie sich aufhält, ist die Frage ob es rechtens ist, wenn ich das Schreiben an meine Adresse, also ja auch ihre Meldeadresse schicke per Einwurfeinschreiben. Somit wäre das Schreiben ja zugestellt. Reicht das aus und kann ich das ggfs.dann auch mit der fristlosen Kündigung so machen? Es geht jetzt erst mal nur darum den Rechtsweg einzuhalten.Ziel ist die fristlose Kündigung und sollte sie sich weiterhin nicht kümmern, die Vermieterpfändung.
Untermieterin zahlt keine Miete
Eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO
in den Briefkasten der Wohnung ist nur dann möglich, wenn der Betreffene dort noch wohnt. Das wurde bereits von Gerichten entschieden. Eine fristlose Kündigung muss jedoch meines Wissens nach nicht nach der ZPO zugestellt werden, das könnte also noch funktionieren. Gerichtliche Schreiben wie Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Räumungsbescheid und dergleichen wären aber problematisch. Ein Zusteller wird die zwar möglicherweise zustellen und die Dinge würde ihren Gang nehmen. Wenn der Adressat dann irgendwann davon erfährt und die nicht ausreichenden Zustellung anführt, dann könnte es Probleme geben.
Wobei mir nicht klar ist, ob die Untermieterin dort noch ihre Wohnung hat oder nicht. Die Meldeanschrift ist dabei nicht maßgeblich. Wesentlicher wäre - wenn ich das richtig verstanden habe - ob dort noch Bett, Schrank, Kleidung und sowas vorhanden ist.
Fristlose Kündigung kannst du dort zustellen, das sollte eigentlich passen. Du könntest aber schonmal bein Meldeamt nachfragen, ob sie sich umgelmeldet hat. Vielleicht bekommst du dann von denen eine neue Adresse. Das wäre bei Mahnbescheid & Co hilfreich.ZitatZiel ist die fristlose Kündigung und sollte sie sich weiterhin nicht kümmern :
Sie hat noch ihre gesamten Dinge im Zimmer. Offiziell ist sie nicht ausgezogen und hat auch nicht gekündigt.Es war mündlich abgesprochen, das sie ausziehen möchte aber ich vermute das sie aus persönlichen Gründen die Sache ignoriert und es in die Länge ziehen will.Das mit dem Meldeamt ist ein guter Tipp, vielen Dank.
Whats App basiert auf der Handynummer.
Was spricht dagegen die Untermieterin anzurufen und eine für beide Seiten sinnvolle und akzeptable Lösung unabhängig von der Rechtslage zu vereinbaren?
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