Untermieter im Zweitwohnsitz - Steuerfrage

29. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
baldiger_pendler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter im Zweitwohnsitz - Steuerfrage

Guten Tag zusammen,

ich wohne zurzeit mit meiner Frau in München zur Miete, bald werden wir jedoch unseren Lebensmittelpunkt nach Baden-Württemberg verlegen, und ich werde die Wohnung hier in München als Zweitwohnsitz im Sinne der doppelten Haushaltsführung behalten, da ich hier weiter meine Arbeitsstelle habe. Alleine kann ich mir die Wohnung aber nicht leisten und habe auch schon einen Interessenten, der als Untermieter mit einziehen würde. Folgende Frage ergibt sich nun:

Wenn in der Münchner Wohnung, die bald zu meinem Zweitwohnsitz wird, der Untermieter die Hälfte der Wohnfläche bekommt und die Hälfte der Miete bezahlt, würde der Verlust der halben Wohnfläche den Gewinn der halben Miete ausgleichen, so dass ich keine Steuern für Einkünfte aus Vermietung bezahlen müsste?
Und könnte ich meine verbleibende Hälfte der Miete, die ich bezahle, aber weiterhin steuerlich absetzen im Sinne der doppelten Haushaltsführung?

Vielen Dank für die Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Wenn in der Münchner Wohnung, die bald zu meinem Zweitwohnsitz wird, der Untermieter die Hälfte der Wohnfläche bekommt und die Hälfte der Miete bezahlt, würde der Verlust der halben Wohnfläche den Gewinn der halben Miete ausgleichen, so dass ich keine Steuern für Einkünfte aus Vermietung bezahlen müsste?
Und könnte ich meine verbleibende Hälfte der Miete, die ich bezahle, aber weiterhin steuerlich absetzen im Sinne der doppelten Haushaltsführung?
Ja. Allerdings zahlen Sie dann künftig auch Zweitwohnsitzsteuer, die aber mit abgesetzt werden kann.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
baldiger_pendler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Entfällt die Zweitwohnsitzsteuer nicht ganz für Berufspendler, die am Arbeitsort eine Zweitwohnung haben, sofern sie verheiratet sind?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Noch ein Privileg für Verheiratete! Aber Sie haben recht - da gibt es eine Ausnahmeregelung. Ich hatte halt nicht extra die Münchener Steuersatzung gelesen, nur recherchiert, daß es dort eine Zweitwohnsitzsteuer gibt - mein Fehler...

-- Editiert von muemmel am 29.09.2016 18:33

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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