Unterm Mindestlohn?

30. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alex0909
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterm Mindestlohn?



Guten Tag,

ich bin seit dem 01.17 ausgelernt, und wurde vom Unternehmen übernommen.
Dem Arbeitsvertrag sind folgende Eckdaten zu entnehmen:

- Ab dem 01.2017
- Ausbildung IT Systemeletroniker
- NRW
- Einzelhandel Computer Telekommunikation (als Techniker)
- Unbefristet
- 48 Stunden pro Woche
- Feste Pausen gibt es nicht die werden in der Arbeitsszeit erledigt meist 15-30 min (kommt drauf an wie viel man zu tun hat).
- Monats Bruttogehalt 1700,00 € (Im Arbeitsvertrag steht das Urlaubs und Wheinachtsgeld im Betrag erhalten sind)
- Urlaubstage 24



Reg ich mich da unnötig auf, oder ist das etwas was tatsächlich nicht sein dürfte?

Besten Dank für eure Einschätzung.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Die Pausen-Nichtregelung ist gewiss nicht o.k. - google einfach Pause und Arbeitsrecht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Warum soll die Pausenregelung so nicht OK sein.
Für mich stellt es sich so dar, dass der AG den AN überlässt, wann sie wieviel Pause machen und es einfach nur nicht strikt geregelt ist.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Alex0909):
Reg ich mich da unnötig auf


Nö, gibt bessere Angebote im IT- und Elektrobereich, einfach mal umschauen. Ich würd sogar sagen, dass es nicht schlechtere gibt.

Zitat (von Alex0909):
48 Stunden pro Woche

Zitat (von Alex0909):
Urlaubstage 24

Zitat (von Alex0909):
Monats Bruttogehalt 1700,00 €

Zitat (von Alex0909):
Urlaubs und Wheinachtsgeld im Betrag erhalten



Und unter dem Mindestlohn liegt es auch noch:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Rechner/mindestlohnrechner.html

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

@Shihaya (wenn du schon keine Lust hast, auch nur zu googelen):
Ruhepausen sind gemäß § 4 ArbZG folgendermaßen definiert:

"Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."

Und - auch nicht zu verachten -
Arbeitgeber, die die Einhaltung der Pausen nicht gewährleisten, müssen daher mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Es reicht also nicht zu sagen: Das kriegst du doch alleine hin (oder so).

https://www.dgbrechtsschutz.de/ratgeber/fragen-antworten/arbeitszeit/pausen-10-fragen-und-anworten/
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/gesetzliche-regelung-arbeitspausen/12/

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#5
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Selbst wenn man nur mit 4 Wochen pro Monat rechnen würde, wäre das unter Mindestlohn.
Ich würde mir ganz schnell eine neue Stelle suchen, kündigen und mir dann das fehlende Geld holen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Mindestlohn:
8.84*48*52/12=1838.72

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Nun ja: Der TE müßte mal mitteilen, ob die 48 h die Pausen einschließen. Wenn er 6 x wöchentlich genau 8 h im Betrieb verbringt und in den 8 h irgendwann seine 30 Minuten Pause macht, liegt er über dem Mindestlohn, denn dann haben wir ja "nur noch" 45 h Arbeitszeit. Ist er 8 h 30 min anwesend, mit 8 h reiner Arbeitszeit, paßt die Rechnung von Blaubär und wir haben einen Mindestlohnverstoß.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Der TE müßte mal mitteilen, ob die 48 h die Pausen einschließen.


Ich kenn nur Verträge, in denen die Arbeitszeit geregelt ist. Aber gut, manche mögen es vielleicht kompliziert.

Selbst wenn es kein Verstoß gegen den Mindestlohn sein sollte, sind die genannten Eckwerte leider ziemlich mies für die Ausbildung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ich kenn nur Verträge, in denen die Arbeitszeit geregelt ist. Ich auch. Aber der TE schrieb schließlich, Pausen "würden in der Arbeitszeit erledigt" - da ist dann die Anwesenheitszeit im Betrieb schon von Interesse.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Ja, mei: das lässt sich dann mit den entsprechenden Werten leicht korrigieren.
Aber - hier nicht ganz uninteressant - hier könnte es wegen der fehlenden Pausenregelung am Ende auf bezahlte resp. zu bezahlende Pausen(zeiten) hinauslaufen.

1x Hilfreiche Antwort

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