Hallo,
ich habe bis vor einem jahr in einer Firma als angestellter gearbeitet. meine aufgabe da war die betreuung des onlineangebotes und des shops.
mein damiliger chef wollte nu den shop outsourcen und mich am neuen unternhemen beteiligen. dies taten wir dann auch.
das heißt ich bin von Angestellten in der alten Firma zum Geschäftsführer in einer neuen aufgestiegen.
In der Alten Firma haben wir von der Konkurenz eine Unterlassungserklärung kassiert. Dumm gelaufen, aber sie hatten Recht (Peisauszeichnungsverordnung)
Nun ist ja der Shop an ein neues Unternehmen übertragen wurden.
Im Rahmen dieser Tätigkeit ist einem unterer neuen Mitarbeiter aber erneut der Fehler passiert.
Dies hat die konkurent mit der unterschriebenen Unterlassungserklärung dummerweise mitbekommen.
Jetzt haben wir gestern ein Fax bekommen in dem wir informiert werden das wir gegen die Unterlassungserklärung verstoßen haben und sollen eine Vertragsstrafe von 5000 Euro zahlen.
noch zur Erklärung:
die Domainadresse ist die selbe geblieben.
ich as neuer GF wußte von der Unterlassungserklärung.
jetzt meine Frage:
stehen wir im neuen unternehmen für diese Unterlassungserklärung der vorgägerfirma gerade?
Die Aufforderung bezieht sich auf § 25 Abs. HGB
als Rechtsnachfolger.
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Unterlassung in neuem Unternehmen gültig?
5. Dezember 2013
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Frage vom 5. Dezember 2013 | 00:48
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterlassung in neuem Unternehmen gültig?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2013 | 11:15
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
stehen wir im neuen unternehmen für diese Unterlassungserklärung der vorgägerfirma gerade?
Wenn ihr Rechtsnachfolger i.S.d. HGB seid, dann ja. Das wäre ja praktisch, da könnte ich täglich meine Firma umgründen und alle Verstöße immer wieder neu begehen, weil die UE ja für die "alten Firmen" abgegeben wurden. So funktioniert es nicht.
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#2
Antwort vom 5. Dezember 2013 | 11:32
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Das ist ja gerade die Frage ob wir in dem Moment durch übernahme des Shops zum Rechtsnachfolger geworden sind!?!?!
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#3
Antwort vom 5. Dezember 2013 | 15:24
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
quote:
Das ist ja gerade die Frage ob wir in dem Moment durch übernahme des Shops zum Rechtsnachfolger geworden sind
Das kann von außen niemand seriös entscheiden; in der Regel wohl ja (denn das ist die übliche Konstellation "under new management"), aber wie es im Einzelfall aussieht, kann man so nicht bewerten.
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