Unterlassene Hilfeleistung vs. Fahrlässige Tötung

18. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
der-fall-tim-k.de
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterlassene Hilfeleistung vs. Fahrlässige Tötung

Hallo Community,

kann der Straftatbestand "Unterlassene Hilfeleistung"
(§ 323c StGB ) eigentlich als "Fahrlässige Tötung" (§ 222 StGB )angezeigt bzw. geahndet werden, wenn dadurch jemand zu Tode kam?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
der fall

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"Wer in der Demokratie schläft wird in der Diktatur aufwachen!"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Geht theoretisch, 323c ist aber im normalerweise subsidiär.

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#2
 Von 
der-fall-tim-k.de
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen dank. eine Frage hierzu:

subsidär - nachrangig, also könnte ich rein die fahrlässige Tötung anzeigen ohne Bezug zur unterlassenen, die im Gegensatz zur fahrlässigen Tötung bereits der Verfolgungsverjährung unterliegt?

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"Wer in der Demokratie schläft wird in der Diktatur aufwachen!"

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Man kann keine konkreten Straftatbestände anzeigen. Man kann nur Sachverhalte anzeigen. Wie das rechtlich bewertet wird, entscheidet dann der Staatsanwalt.



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"justice"

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#4
 Von 
der-fall-tim-k.de
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

danke an justice005:

wie auch immer, aber mich interessiert hier vordringlich, ob ich eine unterlassene hilfeleistung aus 2009 - verjährt in 2012 - als fahrlässige tötung (verjährt 2014) durchbekomme.

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"Wer in der Demokratie schläft wird in der Diktatur aufwachen!"

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das wird der Staatsanwalt entscheiden. Wie der Sachverhalt zu bewerten ist.

wirdwerden

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17280x hilfreich)

Aber der TE ist doch offenbar der zuständige Staatsanwalt: wie auch immer, aber mich interessiert hier vordringlich, ob ich eine unterlassene hilfeleistung aus 2009 - verjährt in 2012 - als fahrlässige tötung (verjährt 2014) durchbekomme. Wer sonst sollte sich diese Frage stellen?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#7
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
ob ich eine unterlassene hilfeleistung aus 2009 - verjährt in 2012 - als fahrlässige tötung (verjährt 2014) durchbekomme


IMO schon begrifflich nicht.

Unterlassene Hilfeleistung ist eine Vorsatztat, fahrlässige Tötung hingegen gerade nicht.

Woran du eher denken könntest, wäre, ob eine unterlassene Hilfeleistung, die zum Tod des in Gefahr befindlichen führt, als Totschlag durch Unterlassen zu bewerten ist (klassischer Lehrfall wäre die Nichtverbringung des Junkies, der sich gerade eine Überdosis gesetzt hat, ins Krankenhaus). Grundsätzlich wäre das möglich, aber es hängt am Einzelfall, ob dem auch so ist.




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