Unterhaltszahlungen neuberechnen

23. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
JJ123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltszahlungen neuberechnen

Hallo ich habe eine Frage...

Ich habe versucht das anders herraus zu finden, habe aber zu meiner Frage selbst nichts richtiges gefunden.

Also mein Mann hat eine Tochter die bei ihrer Mutter Lebt und mindestens jedes Wochenende bei uns ist. Wenn wir zeit haben auch unter der Woche. Die Kindsmutter hat einen Titel mit dem Alten Gehalt. Er ist Arbeitslos geworden und konnte dann nicht mehr den Unterhalt zahlen. Jetzt hat er wieder einen Job und verdient deutlich weniger. Kann man den titel Rückwirkend ändern und diesen Betrag zahlen da er ja noch nicht gezahlt wurde oder geht dies nicht und wie sieht es mit dem jetzigen Gehalt aus??

Ich würde mich über Antworten freuen..

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ich tippe sogar, bei einer Neuberechung dürfte Ihr Mann beratungshilfe erhalten. Bitte da mal einen Rechner im Internet zu anwerfen ;) Dann sucht er einen Fachanwalt für Familienrecht auf und dann weiß er, was er zahlen muss. Die Düsseldorfer Tabelle ist ein hilfreicher erster Anhaltspunkt.
Der Titel muss abgeändert werden. geht nur für die Zukunft.
Dringend, denn sonst wird ja im April wieder die volle Summe fällig.

Da wir das jetzige Gehalt nicht kennen wissen wir natürlich nicht, wie es damit aussieht. :???:

1x Hilfreiche Antwort

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