Hallo ,
also meine Frau hat sich von mir getrennt und lebt mit ihrem Freund zusammen. Sie hat ein Baby von ihm und kann nun nicht mehr arbeiten.
Jetzt verlangt sie Unterhalt von mir. Bin ich dazu verpflichtet?
Gibt es Urteile nachzulesen?
Danke für Antworten.
Unterhaltszahlung - Vaterschaftstest
17. Januar 2003
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Frage vom 17. Januar 2003 | 16:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung - Vaterschaftstest
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#1
Antwort vom 20. Januar 2003 | 18:55
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo,
ohne Vaterschaftstest bist du nur zu Unterhaltzahlungen verpflichtet, wenn du freiwillig die Vaterschaft anerkannt hast und mindestens ein Jahr lang kein Veto eingelegt hast.
Ansonsten kannst du die Unterhaltzahlungen einfach verweigern ... entweder sie bekommt dann nichts oder es gibt einen Vaterschaftstest ... und wenn der negativ ausfällt, bekommt sie ebenfalls nichts von dir.
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