Unterhaltszahlung - Wohnhaft im Familienhaus trotz Auszug

25. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Babaqu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung - Wohnhaft im Familienhaus trotz Auszug

Mein Vater weigert sich, meinen Unterhalt zu zahlen. Er meinte, ich wäre noch wohnhaft in meinem Familienhaus gemeldet und habe daher offiziel keinen Anspruch auf Kindergeld. Ich bin Dezember 2015 ausgezogen und wohne seitdem In einer Wohnung die auf seinen Namen gemietet ist. Ich bin 21, Studiere und Arbeite nebenbei. Laut der Vorrübergehenden Schätzungen seiner Anwältin (Trennung von meiner Mutter, Trennungsjahr begann Feb 2017) muss er mir aber trotz meines eigenem einkommens die vollen 670€ inclusive Kindergeld an Unterhalt zahlen. Seit meinem Auszug hat er 340€ an Miete monatlich gezahlt, das Kindergeld und den rest einbehalten. Habe ich nun wirklich kein Anrecht auf den Rest meines Unterhalts? Und wenn doch, wie sollte ich am besten vorgehen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Dann ist die Anwältin nicht fähig.

In Deutschland sind nur die 670,- fällig. Abzgl. Kindergeld und Verdienst (ja ist unfair, aber ist nunmal so).

Wenn er bereits 340,- Miete zahlt, wird es nicht mehr.

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#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Für einen Studenten, der eine eigene Wohnung ist der Bedarf aktuelle 735 €.

Auf den Bedarf wäre das Kindergeld anzurechnen, falls der Student es bekommt. Und in deinem Fall die Miete, die vom Vater übernommen wird

Du könntest es per Abzweigugnsantrag auf die überleiten lassen. Allerdings solltest du auch Bafög beantragen (falls du dieses bekomme kannst minderd es ebenfalls deinen Bedaf ggü. deinen Eltern)

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Babaqu,

Als Student mit eigener Wohnung stehen dir 735€ inklusiv KG zu. ( und evtl. BAFöG)

Vorrangig ist BAFöG zu beantragen.

Der verbleibende Betrag ist von Vater + Mutter ( wenn leistungsfähig) zu zahlen.


lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#4
 Von 
Babaqu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für eure Antworten. Mein Bafög Antrag wurde leider bereits abgelehnt.

Mir ging es auch mehr um die tatsache, dass mein Wohnsitz falsch gemeldet war und ob mir das Probleme bereiten kann bei der einforderung.

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Du hast ja mindestens einen Zweitwohnsitz in deiner Wohnung, die du für das Studium bezogen hast. Von daher dürfte es kein Problem sein.
Aber es hindert dich ja auch keiner deinen Erstwohnsitz zu ändern und dich bei deinen Eltern komplett abzumelden

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
[Mir ging es auch mehr um die tatsache, dass mein Wohnsitz falsch gemeldet war und ob mir das Probleme bereiten kann bei der einforderung./quote]
Beim Unterhalt nicht unbedingt, aber eventuell, wenn Sie einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen wollen.
So lange Sie mit Erstwohnsitz bei den Eltern gemeldet sind, wird die Kindergeldkasse das Kindergeld nicht direkt auf Ihr Konto überweisen.

Bevor Sie irgendwelche Forderungen stellen, sollten Sie aber mal die Rahmenbedingungen prüfen:
Als volljähriges Kind mit eigenem Haushalt stehen Sie in der Unterhaltskette ganz hinten. Wenn minderjährige Kinder und/oder Ex-Partner zu versorgen sind, haben die Vorrang vor volljährigen Kindern. Außerdem muss nicht nur der Vater, sondern auch die Mutter Unterhalt leisten. 735€ (incl. Kindergeld) sind zwar der grundsätzlich Bedarf eines studierenden Kindes mit eigenem Haushalt - aber wie viel vom Bedarf der Vater decken muss, steht auf einem anderen Blatt und hängt halt vom Einkommen des Vaters, vom Einkommen der Mutter und weiteren Unterhaltsverpflichtungen ab.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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