Unterhaltsvorschuss zurück zahlen! Mutter oder Vater?

29. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
MeggyMae76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss zurück zahlen! Mutter oder Vater?

Hallo ihr Lieben,

Ich habe 10 Monate lang Unterhaltsvorschuss bekommen für meinen Sohn.

Warum muss ich und nicht der Kindsvater das Geld ans Jugendamt zurück zahlen?

Danke für eure Antworten

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Das würde ich das Amt fragen. Vielleicht doppelt kassiert?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MeggyMae76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne doppelt kassiert nicht.
Nur ich habe die Rechnung / Forderung bekommen.

Mich würde in erste Linie interssieren wer es zurück zahlen muss. Ich oder der Vater?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wenn Du das Geld zu Unrecht erhalten hast, dann Du, ansonsten der Vater, wenn denn das Kind bei Dir lebt und während des Bezugszeitraumes bei Dir gelebt hat. Wie wäres mit einem einfachen Anruf bei der Familienkasse? Irrtümer lassen sich doch in der Regel schnell aufklären.

wirdwerden

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat (von MeggyMae76):


Ich habe 10 Monate lang Unterhaltsvorschuss bekommen für meinen Sohn.

Warum muss ich und nicht der Kindsvater das Geld ans Jugendamt zurück zahlen?

Steht im Bescheid keine Begründung?

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#5
 Von 
MeggyMae76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Kindergeldkasse hat damit nichts zu tun.
Ich hab schon gestern versucht jemand zu erreichen.
Nein war kein Bescheid. Nur Forderung.
Ansprechpartner ist die Dame vom Jugendamt / Rechnugstelle vom Amt.
Kind lebt bei mir und in diesem Zeitraum ( 10 Monate ) war ich Hartz4 Empfänger.
Da ich sehr lange krank war.

Hartz4 Forderung ist es nicht da steht das es Unterhaltvorschuss ist.

:-( vielleicht bekomm ich heute eine Antwort vom Amt

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Sorry, Kindergeldkasse war mein Fehler, ich meinte Familienkasse, also die Kasse, die dem Jugendamt zugeordnet ist und die Landesgelder für nicht zahlende Elternteile verteilt. Könnte es sein, dass diese Beträge nicht auf ALG II angerechnet worden sind?

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Sorry, Kindergeldkasse war mein Fehler, ich meinte Familienkasse, also die Kasse, die dem Jugendamt zugeordnet ist und die Landesgelder für nicht zahlende Elternteile verteilt. Könnte es sein, dass diese Beträge nicht auf ALG II angerechnet worden sind?

wirdwerden


War auch mein erster Gedanke, aber hätte da nicht das Jobcenter sich melden müssen?

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#8
 Von 
MeggyMae76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Kreisausschuss / Rechnungswesen steht drauf.

Ich warte auf den Rückruf vom Anwalt.

Sag Euch Bescheid sobald ich mehr weis

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nö, das weiss das Job-Center doch gar nicht. Das muss von den Antragsstellern bzw. den Beziehern angegeben werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nö, das weiss das Job-Center doch gar nicht. Das muss von den Antragsstellern bzw. den Beziehern angegeben werden.

wirdwerden


OK, aber woher will es dann das JA wissen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
OK, aber woher will es dann das JA wissen?


... und es deshalb zurück haben wollen... ?!

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#12
 Von 
MeggyMae76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Beim Jugendamt beantragt man den Unterhaltsvorschuss.

Die holen sich das Geld im Normalfall beim Vater so war damals die Aussage.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von MeggyMae76):
Beim Jugendamt beantragt man den Unterhaltsvorschuss.

Die holen sich das Geld im Normalfall beim Vater so war damals die Aussage.


Hier überlegen wir gerade, warum das JA von Ihnen Gelder zurück haben möchte. Der einzig mir erklärbare Grund wäre der, dass Sie zusätzlich zum Vorschuss auch Unterhalt vom Kindesvater erhalten hätten und der Kindesvater dies dem JA nachgewiesen hat. Sonst fällt mir nix ein, mit Ausnahme der Sache mit dem Jobcenter, aber da müssten SIe dem Jobcenter das Geld zurück erstatten.

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#14
 Von 
MeggyMae76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich habe keinen Unterhalt bekommen.
Mein Exmann ist nicht nur mit den 10 Monaten im Rückstand sondern schon davor mit einigen Monaten im Rückstand.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Hast Du denn dort inzwischen mal angerufen?

wirdwerden

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#16
 Von 
MeggyMae76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Soeben kam eine Email das ich da was doppelt bekommen hätte.
Ich hab der Dame geschrieben das er anteilig von dem davor fehlend Unterhalt was bezahlt hatte.

Sie sagt sobald er was zahlt egal ob vor Leistungsbezug oder darin ist es dann eine Überzahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ach Meggy, ich finds immer toll, wenn wesentliche Sachen erst auf penetrantes Nachfragen erledigt werden. Unterhalt wird immer erst auf den laufenden Unterhalt verrechnet, dann auf Rückstände.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

#13

Zitat:
Der einzig mir erklärbare Grund wäre der, dass Sie zusätzlich zum Vorschuss auch Unterhalt vom Kindesvater erhalten hätten


#14
Zitat:
Nein ich habe keinen Unterhalt bekommen.
Mein Exmann ist nicht nur mit den 10 Monaten im Rückstand sondern schon davor mit einigen Monaten im Rückstand.


#16
Zitat:
Soeben kam eine Email das ich da was doppelt bekommen hätte.
Ich hab der Dame geschrieben das er anteilig von dem davor fehlend Unterhalt was bezahlt hatte.


:???:

-- Editiert von AltesHaus am 30.11.2016 20:26

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von MeggyMae76):
Ich hab der Dame geschrieben das er anteilig von dem davor fehlend Unterhalt was bezahlt hatte.


Wie kan man diese Behauptung beweisen? Enthält der Verwendungszweck eine aussagefähige Bestimmung? Gewagte Behauptung :???:

Zitat (von MeggyMae76):
Sie sagt sobald er was zahlt egal ob vor Leistungsbezug oder darin ist es dann eine Überzahlung.
Richtig aber unvollständig erklärt. Wirdwerden hat es in Antwort 17 richtig erklärt. Rechtsgrundlage § 366 Absatz 2 BGB .

Eine Zahlungsbestimmung im Verwendungszweck ist allerdings vorrangig zu beachten. Die MA beim Jugendamt braucht wohl Nachhilfe in Rechtskunde.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

@ Sir B.: wir sind hier im öffentlichen Recht, nicht im BGB. Danach sind Unterhaltsleistungen nach den Regeln wie sie auch bei ALG II gelten, im Monat des Zuflusses in Abzug zu bringen. Die Steuergelder sind immer subsidiär einzusetzen.

Das gilt auch umgekehrt. Wenn der Vater hier an das Amt geleistet hätte, dann wäre zunächst mit den laufenden Zahlungen verrechnet worden, erst dann mit Rückständen. Durch die Rückzahlung verringert sich zwar die Schuld des Vaters bei der Vorschußkasse, gleichzeitig werden aber die Schulden des Vaters bei dem Kind erhöht.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 01.12.2016 08:10

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
MeggyMae76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke trotzdem für eure Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Sir B.: wir sind hier im öffentlichen Recht, nicht im BGB.


Du irrst in diesem Fall oder ich hab Dich falsch verstanden. Die Pflicht des Vaters Unterhalt zu zahlen resultiert aus dem BGB. Das er unabhängig davon auch noch wie Du schreibst nach öffentlichem Recht verpflichtet sein kann die gezahlten Unterhaltsvorschüsse zurückzuzahlen steht außer Frage, ist hier aber nicht Thema.

Eine Zahlungsbestimmung, mit der der Vater die von der TS erwähnten Schulden vor Beginn der U-Vorschüsse ausgleicht, wäre also zu beachten, da es ansonsten zu einer unzulässigen Doppelbelastung der TS kommen würde.
Die Altschulden sind teilgetilgt (Innenverhältnis Vater zu Kind), der Mutrter wird es nochmals abgezogen.

Das SGB gilt im Verhältnis zum BGB nicht als lex spezialis.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nee, da irrst Du. Die Beziehung Mutter/Kasse ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Das ist nun wirklich ausgekaut. Und die Spielregeln sind auch klar. Dass diese öffentlich-rechtliche Beziehung entsteht, weil jemand seinen zivilrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, das ist eine andere Frage.

wirdwerden

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