Unterhaltsvorschuss vom Vater zurückfordern

6. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
AMenkel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss vom Vater zurückfordern

Hallo, folgende Frage:

Eine Frau bekommt ein Kind, sie lebt von ihrem Ehemann getrennt, aufgrund der Ehe ist er automatisch der Vater, allerdings nicht der biologische. Die Vaterschaftsanfechtung wird beantragt, bis diese durch ist, vergeht 1 Jahr. Erst dann wird der biologische Vater über die Vaterschaft informiert und in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren wird er als richtiger Vater festgestellt. Seit der Geburt sind nun 2 Jahre vergangen.

Schon von Anfang an bezog die Mutter Unterhaltsvorschuss, anfangs, weil der Ehemann nicht leistungsfähig war, und nach der Anfechtung dann, weil eben kein Vater auf der Urkunde stand.

Bis zu welchem Zeitpunkt muss der biologische und jetzt auch rechtliche Vater den Vorschuss zurückzahlen? Vom Zeitpunkt der Geburt? Vom Zeitpunkt, an dem er erfahren hat, dass er der Vater ist? Oder vom Zeitpunkt der Vaterschaftsfeststellung (womit er dann nichts zahlen müsste, denn er ist leistungsfähig und hat sofort nach der Feststellung angefangen Unterhalt zu zahlen).

Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Schon von Anfang an bezog die Mutter Unterhaltsvorschuss


Hier ist ja vermutlich der Unterhaltszuschuß des "Amtes" gemeint. Haben die Kenntnis von der Änderung?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AMenkel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, im Moment nicht. Die Feststellungsklage neigt sich dem Ende, beim ersten Termin wurde der Test verordnet (positiv) und beim nächsten Termin in wenigen Wochen wird dann die Vaterschaft festgestellt. Spätestens dann wird es doch das Jugendamt erfahren.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Flofloflo1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten tag,
mich würde interessieren, wie der Fall ausgegangen ist. Ich stecke in der gleichen Situation. Muss der biologische Vater den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen, oder der damals rechtlich gesehene Vater in der Ehe? Ich wäre auf wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand weiter helfen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

der Eingangsbeitrag ist vom 6.3.2012

bitte Frage in neuem Thema stellen

lg
edy

-- Editiert von edy am 08.05.2017 17:04

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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