Hallo, folgende Frage:
Eine Frau bekommt ein Kind, sie lebt von ihrem Ehemann getrennt, aufgrund der Ehe ist er automatisch der Vater, allerdings nicht der biologische. Die Vaterschaftsanfechtung wird beantragt, bis diese durch ist, vergeht 1 Jahr. Erst dann wird der biologische Vater über die Vaterschaft informiert und in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren wird er als richtiger Vater festgestellt. Seit der Geburt sind nun 2 Jahre vergangen.
Schon von Anfang an bezog die Mutter Unterhaltsvorschuss, anfangs, weil der Ehemann nicht leistungsfähig war, und nach der Anfechtung dann, weil eben kein Vater auf der Urkunde stand.
Bis zu welchem Zeitpunkt muss der biologische und jetzt auch rechtliche Vater den Vorschuss zurückzahlen? Vom Zeitpunkt der Geburt? Vom Zeitpunkt, an dem er erfahren hat, dass er der Vater ist? Oder vom Zeitpunkt der Vaterschaftsfeststellung (womit er dann nichts zahlen müsste, denn er ist leistungsfähig und hat sofort nach der Feststellung angefangen Unterhalt zu zahlen).
Danke!
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Unterhaltsvorschuss vom Vater zurückfordern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Schon von Anfang an bezog die Mutter Unterhaltsvorschuss
Hier ist ja vermutlich der Unterhaltszuschuß des "Amtes" gemeint. Haben die Kenntnis von der Änderung?
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Nein, im Moment nicht. Die Feststellungsklage neigt sich dem Ende, beim ersten Termin wurde der Test verordnet (positiv) und beim nächsten Termin in wenigen Wochen wird dann die Vaterschaft festgestellt. Spätestens dann wird es doch das Jugendamt erfahren.
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Guten tag,
mich würde interessieren, wie der Fall ausgegangen ist. Ich stecke in der gleichen Situation. Muss der biologische Vater den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen, oder der damals rechtlich gesehene Vater in der Ehe? Ich wäre auf wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand weiter helfen kann.
der Eingangsbeitrag ist vom 6.3.2012
bitte Frage in neuem Thema stellen
lg
edy
-- Editiert von edy am 08.05.2017 17:04
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