>Unterhaltsverfolgung in die Türkei

27. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Fitje
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
>Unterhaltsverfolgung in die Türkei

Hallo zusammen!

Kann mir hier eventuell jemand ein paar Infos über das türkische Melderecht bzw. Meldesystem geben?

Grüße

-- Editiert von Fitje am 27.11.2007 15:44:42

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)


@Fitje, neue Lage:


Haager Konferenz: Unterhaltsforderungen von Kindern international künftig leichter durchsetzbar
In Zukunft können Kinder ihren Unterhalt leichter einfordern, wenn sich der Unterhaltsschuldner im Ausland aufhält. 50 Staaten haben sich am 23.11.2007 auf ein neues Übereinkommen - die Haager Unterhaltskonvention - verständigt, wonach Kinder bei der Durchsetzung ihrer Forderungen Unterstützung durch die Behörden der beteiligten Staaten erhalten. Dies teilte das Bundesjustizministerium am gleichen Tag mit.


In Deutschland Bundesamt für Justiz zuständig
Die Zentrale Behörde in Deutschland wird voraussichtlich das Bundesamt für Justiz in Bonn sein, teilte das Ministerium weiter mit. Dieses werde dann gemeinsam mit der ausländischen Zentralen Behörde den Schuldner aufspüren und für die Durchsetzung des Kindesunterhalts vor Ort sorgen. Ebenfalls vorgesehen sei eine vereinfachte Gewährung von Prozesskostenhilfe für das unterhaltsberechtigte Kind.

Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn



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