Unterhaltsvereigerung/Folgen

12. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Tumleh78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterhaltsvereigerung/Folgen

Hallo,

wenn ein Vater den Unterhalt seines unehelichen Sprösslings schuldig bleibt, die Mutter ihn auf Unterhaltszahlung verklagt, und den Prozess gewinnt, ist dann der Vater vorbestraft?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mabuse123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

durch eine (gewonnene) zivilrechtliche Unterhaltsklage kann keine Vorstrafe entstehen. Dies gibt es nur im Strafrecht.

Eine Vorstrafe wegen nicht gezahlter Unterhaltsbeträge kann m.E. nur bei einer strafrechtlichen Verurteilung gem. §170 StGB (Unterhaltspflichtverletzung) entstehen.

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