Unterhaltstitel einfordern lassen

25. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Gidjin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltstitel einfordern lassen

Guten Tag zusammen,

Und zwar habe ich folgende Frage. Meine Mutter hatte damals als mein Vater abgehauen ist einen Titel gegen ihn erhoben weil er keinen Unterhalt gezahlt hat. Nun bin ich über 18 und ich habe ebenfalls anrecht auf einen Teil des Titels.

Und hier meine Frage:
An wen muss ich mich wenden wenn ich den Titel einklagen möchte bzw das geld einfordern möchte.l??

Wie viel Erfolg hätte ich mit meinen Vorhaben??

Kann der Titel verjähren bzw ist dieser schon verjährt?

Und vorallem wie teuer wäre der Spaß?

Ich selber wohne alleine und habe nur einen 450 euro job. Ich kann das Geld wirklich gebrauchen.

Ich bitte um schnelle Antworten um schnell was unternehmen zu können.

Vielen Dank schonmal im Vorraus

MfG

Gidjin

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Ich selber wohne alleine und habe nur einen 450 euro job. Ich kann das Geld wirklich gebrauchen.
Mit anderen Worten: Sie sind überhaupt nicht unterhaltsberechtigt.

Mit nochmal deutlicheren Worten: Da gibt es keine Kohle von Papa.

Man könnte auf die Idee kommen, etwaige offene Rückstände aus der Vergangenheit (Zeit des Schulbesuchs) zu pfänden. Dafür wäre keine erneute Klage notwendig, sondern es muss der Titel beim Jugendamt abgeholt werden und mit diesem zum Gerichtsvollzieher marschiert werden. In Ihrem Beitrag kann ich aber überhaupt nichts davon lesen, dass hier Rückstände offen sind. Wer sagt denn, dass das Jugendamt oder die Mutter nicht die letzten Jahre über das Geld eingestrichen haben? Zudem könnte der Titel auf den 18. Geburtstag befristet sein. Da würde ich doch zunächst mal klären, welche Beträge hier offen geblieben sein sollen.
Vor allem aber erachtet die Rechtsprechung es als grob unbillig, wenn trotz vorliegendem Titel lange Zeit kein Geld verlangt wird und dann plötzlich ein größerer Betrag gepfändet werden soll. Daher versagen die Gerichte so ein Vorgehen und nehmen gerne mal ein Verwirken nach einer bestimmten Frist an. Wie lange diese Frist dauert, ist einzelfallabhängig. Sollte hier aber mehrere Jahre lang nichts gefordert worden sein, kann man das meines Erachtens vergessen, da Verwirkung vorliegt.
Wie gut, dass man sich dazu beim Jugendamt beraten lassen kann, wo man ja sowieso hin muss.

Melden Sie sich ausbildungssuchend, dann gibt es Kindergeld. Oder es wird mal die Mutter nach Unterstützung gefragt.

Und vielleicht wäre es ganz hilfreich, wenn Sie beim nächsten Mal nur einen Thread eröffnen und nicht mehrere, die dann nun durch insgesamt 3 Unterforen geschoben werden. Das hat auch nix damit zu tun, dass man "neu" ist, wie es wohl 90% aller Fragesteller hier sind. Das sind "Benimmregeln", die eigentlich überall im Internet gelten. Schadet auch der Qualität der zu erwartenden Antworten, wenn an zwei Diskussionen parallel geführt werden.

1x Hilfreiche Antwort

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