Unterhaltstitel Titulierung

19. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Meiko9473
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhaltstitel Titulierung

Hallo, folgende Ausgangssituation..

Mutter mit zwei Kindern 4 und 6 Jahre. Kindesvater bezahlt von sich aus 100€ pro Kind Unterhalt. Er selbstständig mit einer Gaststätte. Er erklärt das er nicht mehr als 1300€ Netto verdient.

Was passiert wenn der Unterhalt tituliert wird?

Sagt das Jugendamt, ok 1300€ - Selbstbehalt= Unterhalt für beide Kinder?
Oder steht in dem Titel, dass jedem Kind die kleinste Stufe zusteht? Bedeutet wenn er nur 100€ zahlt weil er nicht mehr "kann", ist dann der Rest pfändbar? Zu erwarten ist das der Vater ein Haus erbt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

In dem Titel vom Jugendamt wird nur das stehen, was der Vater freiwillig unterzeichnet. Wenn ihm der Betrag nicht passt, dann unterschreibt er ebenhalt nicht. Er sollte auch gut bedenken, was er da unterschreibt. Denn was zwar unterschrieben ist, später aber nicht gezahlt wird, das kann dann gepfändet werden.

Noch viel mehr Sorgen sollte dem Vater aber der Titel machen, den die Mutter (oder das JC) auf Antrag hin auch gegen den Willen des Vaters vom Familiengericht bekommen. Darin könnte nämlich jeweils der Mindestunterhalt festgesetzt sein, also 240€ und 290€. Der Vater wird zwar einwenden, dass er das nicht bezahlen kann. Das Familiengericht wird so einen Einwand auch berücksichtigen, wenn er denn zutrifft. Problematischerweise wird das Familiengericht aber deutlich strenger rechnen als der Vater und von diesem auch etwas mehr verlangen, als er sich selber zumutet. Man müsste also befürchten, dass das FamG deutlich mehr als 100€ pro Kind festsetzt. Was dann einmal vom Familiengericht festgesetzt ist, das muss auch unbedingt bezahlt werden. Andernfalls droht wiederum die Pfändung.

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